Hallo,
ich habe am 15.11. einen Arbeitsvertrag über 20 Stunden monatlich als studentische Aushilfe abgeschlossen. Laut Vertrag bekomme ich 7,86 Euro Stundenlohn. Heute habe ich nun meinen ersten Verdienstschein bekommen und auf dem stand ein Stundenlohn von 5,94 Euro. Ich rief beim Arbeitgeber an und die meinten, dass sie sich geirrt hätten und das der Stundenlohn für eine gelernte Kraft sei. Der Arbeitsvertrag sei also falsch. Man bot mir an, dass ich einen Stundenlohn von 6,72 Euro erhalte. Ich meinte daraufhin, dass ich die bisher geleistete Arbeitszeit mit 7,86 (laut vertrag eben) bezahlt haben möchte und, bevor sie mich rausschmeißen, da ich ja drei Monate Probezeit habe, gerne bereit bin ab dem 1.1.2012 für die angebotenen 6,72 Euro arbeiten zu gehen.
Wie ist nun die Rechtslage?
ich meine Vertrag ist doch Vertrag oder? Zumindest für die geleisteten Stunden kann ich doch den vertraglich festgelegten Stundenlohn verlangen oder? Und haben die das Recht mich rauszuschmeißen, wenn ich nicht auf deren Forderungen eingehe?
Ich danke euch für eure Hilfe.
Gruß Jana
Arbeitgeber hat sich beim Stundenlohn "geirrt"
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Beitrag von janaslocken - 29.12.11 - 20:17 Uhr
Beitrag von thea21 - 29.12.11 - 20:48 Uhr
Erstmal würde ich sagen: Vertrag ist Vertrag und DU hast unterschrieben für Summe x arbeiten zu gehen, da einfach NACH geleisteter Arbeit etwas zu ändern, weil der Arbeitgeber zu blöde war seine Verträge wasserdicht zu prüfen, sollte so erstmal nicht dein Problem sein.
Problem wird aber werden: Recht haben und Recht bekommen.
Zahlen die dir weniger aus, als vertraglich geregelt, mahn sie an und geh zum Anwalt.
Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 20:53 Uhr
Wurde denn im Vorfeld ein Stundenlohn vereinbart oder tauchte dieser nur im Vertrag erstmals auf ohne das darüber gesprochen wurde?
Wenn Du in der Probezeit bist kann Dir immer ohne Grund gekündigt werden.
Dir ist klar, dass es nur um ca 60,-- geht?
Der AG unterscheidet zwischen gelernten und ungelernten Studenten?
Beitrag von janaslocken - 29.12.11 - 20:57 Uhr
Es geht um mehr als 60 Euro, da ich Sonntagskraft bin und noch Zuschläge dazu kommen. Er unterscheidet natürlich zwischen ungerlernten Arbeitskräften (Stundenten etc.) und ausgebildeten Fachkräften.
In einem persönlichen Gespräch wurde mir vorher gesagt, dass ich zwischen 7 und 8 Euro bekomme und dies stand auch auf dem öffentlichen Schild, auf welches ich aufmerksam wurde und mich beworben habe.
Beitrag von susannea - 29.12.11 - 21:59 Uhr
Das klingt nach Abzocke, da würde ich jeden Cent einfordern und mit einen anderen AG suchen!
Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 01:30 Uhr
Hallo Jana,
ich würde auf den vertraglich vereinbarten Stundenlohn bestehen. Pech vom AG, wenn er eigentlich weniger bezahlen wollte. Hätte er halt besser aufpassen müssen, was er in den Vertrag schreibt und vor allem unterschreibt.
Rausschmeißen, weil du auf den Stundenlohn bestehst, können sie dich nicht. Aber eben ohne Angabe von Gründen, weil du in der Probezeit bist.
Ich weiß nicht, wie dringend du auf das Geld angewiesen bist und ob du eine Alternative hast. Aber ich würde mich nicht abzocken lassen.
Gruß
Sassi
Beitrag von windsbraut69 - 30.12.11 - 08:30 Uhr
Natürlich hast Du das Recht, für dier bereits geleistete Arbeit lt. vertrag bezahlt zu werden.
Der AG hat aber auch das Recht, Dich während der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu entlassen....
LG,
W
Beitrag von laufendermeter - 30.12.11 - 10:35 Uhr
Bei dem Stundenlohn sollte man sich allerdings eher drüber freuen und sämtliche Energie dafür aufwenden, sich etwas Neues zu suchen....
Beitrag von janaslocken - 31.12.11 - 09:08 Uhr
Ich wohne im Osten und ich verdiene mit dem Stundenlohn mehr als die meisten Aushilfen, die ich kenne. Ich bekomme nun ab 1.1. 6,72 Euro und da ich Sonntagskraft bin, erhalte ich 50 Prozent Aufschlag. Da bin ich mit einem Stundenlohn von knapp 10 Euro dabei. Davon kannste als Aushilfe im Osten nur träumen. Die meisten, die ich kenne bekommen 5 Euro die Stunde. Eventuell noch Trinkgeld drauf. So ist es hier eben.
Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 13:51 Uhr
Würdest du dich abzocken lassen, nur weil der AG vielleicht die Kündigung ausspricht? Wer sagt denn, dass er das nicht auch dann macht, wenn man sich auf den niedrigeren Stundenlohn einlässt?
LG
Sassi
Beitrag von windsbraut69 - 30.12.11 - 14:29 Uhr
Ich hab doch nur sachlich beantwortet, wie ihre Verhandlungsposition ist.
Keine Ahnung, ob ich mich an ihrer Stelle abzocken ließe bzw. wie dringend sie den Job und das Geld überhaupt braucht.
Ich bin mir aber gar nicht sicher, ob der Arbeitgeber sie bewußt abzockt oder ob das vielleicht so ein schludriger kleiner Krauterladen ist, dass es wirklich ein "Versehen" war.
Mich wundert, dass der Vertrag zwar die Bezeichnung der "studentischen Aushilfe" beinhaltet, aber der Lohn für einen anderen Job angegeben ist..
LG,
W
Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 14:59 Uhr
Mich hat nur deine Meinung interessiert. Ich finde deine Antwort durchaus sachlich.
Kann schon sein, dass das so ein unorganisierter Haufen dort ist. Aber gerade dann wird es Zeit, Lehrgeld zu bezahlen und aus den eigenen Fehlern zu lernen.
LG
Sassi
Beitrag von janaslocken - 31.12.11 - 09:14 Uhr
Machen sie. Ich bekomme die bereits gearbeiteten Stunden mit dem Lohn vergütet, der im Vertrag steht und ab morgen dann 6,72 plus Sonn- und Feiertagszuschläge. Ich kann nicht soviel rummeckern, da ich den Job brauche und der für mich als allein erziehende Mutti im Studium optimal ist. Ich muss nur sonntags arbeiten und das passt sehr gut.
Beitrag von janaslocken - 31.12.11 - 09:12 Uhr
Ja, ich brauche den Job, da ich studiere und allein erziehend bin. Und ja, ich denke auch, dass es Schludrigkeit war, da ich bei einer sehr großen Bäckereikette angestellt bin und die Angestellten mit ihren Arbeitsverhältnissen sehr zufrieden sind. Ich bekomme nun als Sonntagskraft ab dem 1.1. etwas mehr als 10 Euro die Stunde. Das ist hier im Osten als Aushilfe ein super Stundenlohn. Damit kann ich leben. Mein Arbeitgeber hat sich darauf eingelassen, dass ich die bereits erbrachten Stunden mit dem im Vertrag genannten Betrag vergütet bekomme. Und ab dem 1.1. 6,72 plus Sonntagszuschläge und an Feiertagen das Doppelte.
Beitrag von manavgat - 30.12.11 - 13:46 Uhr
Ich wäre denen gar nicht entgegen gekommen. Löhne unter 7 Euro sind imho unsozial und gehören verboten!
Es handelt sich um einen Vertrag. Notfalls hätte ich mir kündigen lassen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von janaslocken - 31.12.11 - 09:17 Uhr
Ich brauche aber das Geld und den Job. Der ist für mich als alleinerziehende Mutter und Studentin optimal. Ich muss nur Sonntags arbeiten, der Tag an dem mein Sohn bei seinem Vater ist. Sie haben sich bereit erklärt die bereits geleistete Arbeitszeit mit dem Lohn zu vergüten, der im Vertrag steht und ab morgen erhalte ich 6,72 plus 50 Prozent Sonntagsaufschlag. Davon kannste im Osten als Aushilfe nur träumen. Und die anderen Aushilfen bekommen immerhin noch fast einen Euro weniger als ich die Stunde. Ich bin damit zufrieden. Ich bekomme nun etwas mehr als 10 Euro die Stunden sonntags. Super! Finde ich.
