Wie schnell wird gepfändet?

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Beitrag von himmel25 - 29.12.11 - 20:33 Uhr

Heute ging etwas von meinen Konto per Lastschrift ein, was eigentlich gar nicht eingeplant war, diese Lastschrift habe ich nun per Retoure zurück buchen lassen.

Geplant hatte ich dann jetzt, da ja ein Mahnschreiben kommt dies in 3 Wochen zu bezahlen, wo ich halt wieder neues Einkommen bekomme.

Es handelt sich lediglich um 59€ + 3€ Mahngebühren.

Nun ist es ja so das man nächstes Jahr alles pfänden darf, woran ich beim zurückbuchen nicht gedacht habe...

Können die mir den jetzt so schnell eine Pfändung reinhauen oder müssen die mir erst eine Mahnung schicken?

Geld ist ja auf dem Konto drauf, ca 145€, aber dieses ist für andere Lastschrifteinzüge vorgesehen.

Beitrag von thea21 - 29.12.11 - 20:46 Uhr

Hallo,

um was für eine Lastschrift handelt es sich?

Handyrechnung etc.?

Beitrag von himmel25 - 29.12.11 - 20:59 Uhr

Um die deutsche Bahn, wegen der Bahn card 50.

Beitrag von zwillinge2005 - 29.12.11 - 21:04 Uhr

Hallo,

warum war denn bei der jetzigen Lastschrift bereits eine Mahngebühr dabei?

LG, Andrea

Beitrag von himmel25 - 29.12.11 - 21:10 Uhr

Nein da war keine Mahngebühr, aber ich gehe mal davon aus das ich jetzt eine kriegen werde da ich das Geld ja zurückgebucht habe.

Aber ich habe jetzt angst das ich gar nicht erst ein Mahnschreiben kriege, sondern mir gleich eine Pfändung reindrücken. EInfach so frei nach dem Motto: "Man darf ja jetzt alles pfänden, mal schauen ob es klappt."...

Beitrag von windsbraut69 - 30.12.11 - 08:23 Uhr

Nein, man darf auch 2012 nicht "alles pfänden", was einem in den Kopf kommt...

Gruß,

W

Beitrag von parzifal - 29.12.11 - 22:59 Uhr

"Nun ist es ja so das man nächstes Jahr alles pfänden darf"

Kannst Du ausführen was Du damit meinst?

Weißt Du das man für eine Pfändung einen Titel braucht?

Der Sachverhalt ist vollkommen unklar geschildert.

Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 01:26 Uhr

***Nun ist es ja so das man nächstes Jahr alles pfänden darf***

Ohne einen vollstreckbaren Titel kann niemand eine Pfändung beauftragen.

Beitrag von muppi75 - 30.12.11 - 05:26 Uhr

Wenns nicht die Ausnahme Behörden und Co. gäbe, würde ich Deinem Beitrag zustimmen.

Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 14:07 Uhr

Und auch die pfänden nicht einfach so und aus heiterem Himmel.

Beitrag von mama2003-2009 - 30.12.11 - 08:33 Uhr

Guten Morgen,

nein gepfändet wird erst nach einem Vollstreckungsbescheid... Das heißt vielleicht einfach mal nett sein der Deutschen Bank eine Mail schreiben das das Geld nicht abgebucht werden konnte da das Konto nicht ausreichend Gedeckt war.

Du aber die offenen Forderungssumme zzgl. Mahngebühren bis zum xxx (hier 3 Wochen wenn dein Gehalt kommt) bezahlst.

Liebe Grüße

mama2003-2009

Beitrag von seikon - 30.12.11 - 09:35 Uhr

Du bist ja putzig.

Die Lastschrift ist ja nicht von der Bank zurück gebucht worden, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war, sondern weil die TE sie unberechtigt zurück geholt hat. Das Konto war ja ausreichend gedeckt. Und was kann bitte die Bahn dafür, wenn die TE sich schlichtweg verkalkuliert hat?

@TE

Nein, so "einfach" wird nicht gepfändet. Um pfänden zu können muss ein rechtskräftiger Titel vorhanden sein. Aber eine Mahnung müssen sie dir auch nicht schicken. Dazu ist niemand verpflichtet. Deine niedliche Vorstellung von nur 3 Euro Mahngebühren kannst du aber in den Wind schießen. In der Regel wird für eine Rücklastschrift eine Gebühr von 9 - 13 Euro erhoben. Wenn die Bahn jetzt pissig ist, dann schicken sie entweder direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid (Kosten bei unter 900 Euro Forderung dann 23 Euro), oder beauftragen ein Inkassounternehmen. Da kommen dann auch schnell nette Summen zusammen.

Ich möchte aber auch nochmal erwähnen, dass ich es echt unter aller Sau finde, dass man berechtigte Forderungen zurück holt, nur weil man sich verkalkuliert hat und Zeit schinden will. Die Bahn ist ja nun "zum Glück" ein recht großes Unternehmen. Aber genau wegen so einer miesen Zahlungsmoral und nicht vorhandener Moral gehen regelmäßig kleinere Unternehmen pleite.

#contra pfui

Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 14:10 Uhr

Du könntest "die" auch einfach anrufen und mit denen abklären, ob du die Forderung ausnahmsweise erst in 3 Wochen bezahlen darfst. Das ist besser, als einfach nur abzuwarten.