Mahlzeit!
Ich hatte gestern schon mal geschrieben, hier der Link!
http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3422816-brauche-hilfe-im-arbeitsrecht
Mein Freund hat nun beschlossen, da nicht mehr mit zu machen. Er hat ja diese Woche Urlaub und ist heut früh in die Firma gefahren, und hat seine Unterlagen zu holen- sprich seine Stundenbescheinigungen und Fahrdienstpläne zu holen.
Postwendend kam eben ein Einschreiben, welches der Sache nun echt die Krone aufsetzt!
Aber so recht versteh ich es nicht:
" Fristlose Kündigung
Hiermit kündige ich ihnen fristlos, hilfsweise fristgemäß zum nächstmöglichen Kündigungstermin."
Ja was denn nun? Fristlos? doch nicht fristlos? Ohne Angabe von Gründen?
Gestern hat er eine Abmahnung bekommen, daraufhin haben wir uns mit der Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt und einen Termin beim Anwalt bekommen.
Heut die fristlose- allerdings rückdatiert auf gestern!
Das ist doch alles total blöd vom AG, oder? Will er unbedingt vor Gericht, oder will er mit sowas was bezwecken, was wir nicht verstehen?
Er war schon so oft vor dem Arbeitsgericht und hat immer zahlen müssen, wird er nicht klug daraus oder ist er clever? Ich blick da nicht durch!
Er bekommt ja dann für den laufenden Monat kein Geld vom AG, oder?
Sollte er am Montag gleich zum Arbeitsamt? Aber durch die fristlose hat er eh eine Sperre?
Fragen über Fragen....
Nun doch fristlose Kündigung!
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Beitrag von mondbaer - 30.12.11 - 11:41 Uhr
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 11:51 Uhr
"Er bekommt ja dann für den laufenden Monat kein Geld vom AG, oder?"
Er muss für Dezember ganz normal Lohn vom Ag bekommen, wenn das nicht heute da ist (denn ich gehe von Zahlung zum letzten Werktag im Monat aus), dann gleich anmahnen.
Außerdem mitteilen, dass er die fristlose Kündigung heute erhalten hat (somit gilt sie erst seit heute und auch Fristen laufen) und er davon ausgeht, dass sie unwirksam ist, er natürlich ordnungsgemäß am Monatag (wenn er zwischendurch keinen Dienst hat) seinen Dienst antritt (und das würde ich auch tun) und er aber eh beim Arbeitsgericht Klage einreicht!
Beim Arbeitsamt würde ich mich nun sofort online melden.
Damit er keine Fristen verpasst hat. hingehen zum Arbeitsamt entweder auch noch heute oder eben Montag nach der Arbeit.
Denn selbst wenn er eine Sperre bekommt (was bei dem Sachverhalt nicht gesagt ist), dann bekommt er sonst eine, weil er sich nciht rechtzeitig gemeldet hat. Erst ab Meldung kann er Geld erhalten!
Beitrag von mondbaer - 30.12.11 - 12:06 Uhr
Danke schön!
Er ist ab heute krank geschrieben.
Beim Arbeitsamt online melden? Einfach eine Email schreiben, dass er sich arbeitslos meldet auf Grund einer fristlosen Kündigung? Das hab ich ja noch nie gehört!
Angerufen habe ich dort eben, telefonisch ist das Arbeitsamt heute nicht zu erreichen.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 12:15 Uhr
Nein, keine Email schreiben, sondern auf die Seite der Arbeitsagentur gehen, da gibts den Punkt irgendwo.
Gleich auf der Startseite steht "arbeitssuchend melden".
Naja, es ist jetzt nach 12 Uhr und Freitag, da kann das sein, dass da niemand mehr sitzt.
Beitrag von hedda.gabler - 30.12.11 - 14:40 Uhr
Hallo.
>>> Er ist ab heute krank geschrieben. <<<
Das ist schlecht ... krank geschrieben kann man sich nicht arbeitslos melden.
LG
Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 14:57 Uhr
Klar kann (und muss!) er sich melden. Aktuelle Krankheit hin oder her - die Arbeitslosigkeit droht.
Es ist doch noch gar nicht klar, ob die Kündigung überhaupt so bestehen bleibt und zu wann er dann wirklich aus dem Unternehmen ausscheidet. Bis er im ALG-Bezug landet, wird er sicher wieder gesund sein.
Beitrag von hedda.gabler - 30.12.11 - 15:09 Uhr
Hallo.
Ich kenne es nun mal so, dass die Arbeitslosenmeldung während man krank geschrieben ist, nicht entgegen genommen werden kann ... hat sich möglicherweise geändert oder es sind hier andere Voraussetzungen.
LG
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 15:35 Uhr
Er muss sich ja auch erst am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Da die Kündigung erst heute kam, könnte dies frühestens morgen sein. Er muss und kann sich jetzt aber arbeitssuchend melden, das geht ja wie geschrieben online.
Beitrag von sassi31 - 31.12.11 - 01:59 Uhr
Richtig. Es geht darum, dass es momentan so aussieht, als wenn Arbeitslosigkeit droht. Und dann muss man sich min. 3 Monate vorher bei der Arbeitsagentur melden.
Weiß ja eh keiner, ob er nicht direkt in einem anderen Betrieb Arbeit findet und vielleicht gar kein ALG in Anspruch nehmen muss.
Beitrag von susannea - 31.12.11 - 09:33 Uhr
"Und dann muss man sich min. 3 Monate vorher bei der Arbeitsagentur melden."
Naja, nicht wirklich. In dem Falle natürlich nicht, da reicht es es unverzüglich zu machen, auch wenn man ab dem nächsten Tag ALGI bezieht!
Beitrag von sassi31 - 31.12.11 - 19:27 Uhr
In dem Fall ist doch klar, dass das mit der Frist nicht aufgeht. Also meldet man sich halt umgehend.
Ich hatte das auf den Fall mit dem Kranksein und dann melden bezogen. Eine drohende Arbeitslosigkeit kann ich auch melden, wenn ich krank bin. Und muss ich ja auch eigentlich.
LG
Sassi
Beitrag von lilianliddy - 30.12.11 - 17:06 Uhr
ist auch noch so, erst ab "gesundschreibung".
lg
Beitrag von sassi31 - 31.12.11 - 01:56 Uhr
Ich habe mich bereits vorher arbeitslos gemeldet und das gab überhaupt keine Probleme. Es hätte lediglich kein ALG gegeben, wenn ich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit noch krank gewesen wäre.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 15:34 Uhr
Aber arbeitssuchend und das reicht ja zur Fristwahrung!
Beitrag von vwpassat - 30.12.11 - 12:11 Uhr
Ohne zu wissen, was dort gestern und vorher genau abging, erlaube ich mir kein Urteil.
Mal angenommen, Dein Freund hat dem Chef gestern z.B. körperliche Gewalt angetan etc.., dann rechtfertigt dies auch eine fristlose Kündigung.
Du hängst Dich m.E. auch etwas zu sehr da rein, auch wenn es "ein guter Freund" ist.
Beitrag von mondbaer - 30.12.11 - 13:44 Uhr
Danke für deine Antwort!
Nein, leider gab es keine Gründe. Bzw. für den Chef sicher Gründe!
Und da der gute Freund der Vater meiner Kinder ist, häng ich mich da rein!
Er war Fahrdienstleiter 15 Jahre. In den letzten 3-4 Jahren hat ihn aber immer öfter der Rücken zu schaffen gemacht, so dass er mind. 2-3 x im Jahr ausgefallen ist, und meist für 2-3 Wochen. Dazu kam, dass er mit 2 Kindern natürlich auch hin und wieder ausgefallen ist wegen Krankheit, nicht mehr ganz so flexibel war, war Überstunden angeht und ich Spätschicht hatte ect.
Daher ist er als Fahrdienstleiter abgesetzt wurden- das konnte ich ja noch verstehen. Ich hab aber schon kommen sehen, was jetzt kommt. An das Geld konnte er nicht ran- sprich, er war jetzt einfacher Fahrer, mit einem extrem hohen Verdienst für die Firma. Denn die anderen Fahrer bekommen bisher so wenig, dass sie teilweise noch ALG2 dazu bekommen.
Dass das unbequem ist, war klar. Ebenso, dass er irgendwann etwas finden muß, um den teuren Angestellten loszuwerden.
Der Firma geht es verdammt gut, aber es wird nicht so gezahlt, wie es in den Arbeitsverträgen steht.
Der Grund war folgender:
Er hat seit 4 Wochen durch gearbeitet- Samstag, Sonntags, ohne einen Tag frei. Heiligabend und Weihnachten hatte er komplett Dienst. 1.Feiertag ist er von 5 Uhr- 11.30 Uhr gefahren und abends nochmal die Fahrten wieder zurück.
Er war 11.30 Uhr gerad zu Haus, wir standen angezogen im Flur und wollten zum Essen, da rief Chef an, ob es möglich sei, seine Schwiegermutter von A nach B zu fahren (außerhalb, Fahrt hätte 2 Stunden in Anspruch genommen mit An-und Abfahrt).
Mein Freund hat dicke Backen gemacht und hat gesagt:" Mensch, ich bin gerad rein, muß nachher nochmal los, wir stehen alle im Flur und wollen essen fahren, hättest du das mal nicht eher sagen können?".Er war einfach sauer- ich auch.
Daraufhin hat Chef aufgelegt. Mit schlechtem Gewissen hat er sofort zurück gerufen- Chef hat ihn weggedrückt.
Daraufhin hat er den Fahrdienstleiter angerufen, ihm den Sachverhalt geschildert und ihn gebeten, den Chef anzurufen, um die Daten der Fahrt abzufragen (Adresse ect.). Da hat der Fahrdienstleiter kurz darauf zurück gerufen, um zu sagen, dass Chef Schwiegermutti allein holt und die Sache erledigt ist!
So, das wars. Gestern bei der Abmahnung hat mein Freund außer "Guten Tag!" und "Ich hab dich doch zurück gerufen, warum hast du mich weggedrückt?" nichts gesagt. Konnte er auch nicht, da Chef ihn daraufhin als Lügner betitelt hat, laut geworden ist. Freund hat es ertragen und am Ende gegangen.
So, sorry, dass es so lang geworden ist!
Beitrag von hippogreif - 30.12.11 - 12:50 Uhr
So, erstmal der Reihe nach.
Dies ist eine fristlose Kündigung. Man kündigt immer hilfsweise ordentlich für den Fall, dass die fristlose vor Gericht nicht durchgeht. Das ist nirmal, ändert aber erstmal nichts daran, dass eine fristlose Kündigung auf dem Tisch ist.
Kündigungsgründe brauchen in einer Kündigung nicht genannt werden. Es ist sogar sehr unklug, diese in eine Kündigung reinzuschreiben, weil man sich dann eben auf diesen einen Kündigungsgrund festgelegt hat und vor Gericht, sollte es zu einem Termin kommen, keine anderen Küdigungsgründe mehr nennen kann.
Von daher: erstmal alles OK aus Sicht das AG.
Ja, Dein Freund muß sich schnellstmöglich arbeitslos melden und ja, er bekommt bei einer fristlosen Kündigung erstmal eine Sperre vom Arbeitsamt.
Daher: nehmt den Anwalttermin wahr und reicht Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung ein.
Alles weitere, also ob überhaupt Kündigungsgründe vorliegen, ob die Kündigung mit dem richtigen datum geschrieben wurde etc. klärt ihr dann vor Gericht.
Beitrag von seikon - 30.12.11 - 12:55 Uhr
Wie viele Mitarbeiter hat die Firma denn?
Beitrag von mondbaer - 30.12.11 - 14:01 Uhr
Viele. In allen Bereichen (gibt 3 große Bereiche) sicher 20-30 Angestellte!
Beitrag von seikon - 30.12.11 - 14:03 Uhr
Gehören diese 3 großen Bereiche alle zur selben Firma oder handelt es sich jeweils um eigene kleine Tochterfirmen?
Und sind bei den Zahlen auch Auszubildende mit berücksichtigt?
Beitrag von mondbaer - 30.12.11 - 14:11 Uhr
Nein, es gehört alles zu einer großen Firma- Fahrdienst, Pflegeheim, ambulante Pflege! Wirklich viele Azubis gibt es dort nicht!
Beitrag von manavgat - 30.12.11 - 13:42 Uhr
Auf jeden Falls sofort ohne Verzug zum Arbeitsamt. Ansonsten: ruhig bleiben, nicht aufregen und Anwalt machen lassen.
Solltet ihr finanziell nicht vorgesorgt haben, bzw. nur wenig Rücklagen haben, dann diese nicht! aufbrauchen, sondern umgehend ALG2 beantragen!!!!!
Gruß
Manavgat
Beitrag von sassi31 - 30.12.11 - 14:53 Uhr
Hallo,
ohne Angaben von Gründen kann deinem Freund überhaupt nicht gekündigt werden. Weder fristlos noch fristgerecht.
Die Formulierung der Kündigung sagt lediglich aus, dass die Kündigung auf jeden Fall bestehen bleiben soll, auch wenn eine fristlose Kündigung nicht möglich ist. Er ist dann halt erst zum 30. April 2012 entlassen. So lange muss der AG ihn natürlich auch bezahlen.
Wichtig ist, dass dein Freund sich umgehend bei der Arbeitsagentur meldet und dann Kündigungsschutzklage einreicht.
Warum der AG das macht, obwohl er schon etliche Male den Kürzeren vorm Arbeisgericht gezogen hat, weiß wohl niemand. Aber es gibt hier im Landkreis auch eine Firma, die wieder und wieder vorm Arbeitsgericht erscheinen muss und trotzdem immer so weiter macht wie gehabt.
Gruß
Sassi
P. S. Dein Freund muss weiterhin seine Arbeitskraft anbieten. Also nicht einfach zuhause bleiben in der nächsten Woche.
Beitrag von parzifal - 30.12.11 - 15:46 Uhr
Ein paar Fehler sind korrigierungsbedürftig.
Zunächst einmal ist falsch, dass einem ohne Angabe von Gründen nicht gekündigt werden könne. Eine Kündigungserklärung ist also nicht schon deshalb unwirksam weil keine Gründe in der Kündigungserklärung enthalten sind.
Die Nennung der Gründe muss der AN einfordern (was er hier auch sollte).
Wenn der AG selbst im Kündigungsschutzverfahren keine Gründe benennt wird diese selbstverständlich kein Bestand haben.
Der AN muss auch nicht zur Arbeit rennen. Der AG muss ihn auffordern wieder zur Arbeit zu erscheinen. Er kann also "einfach zu Hause bleiben".
parzifal
Beitrag von lilianliddy - 30.12.11 - 17:14 Uhr
da gebe ich dir recht, er ist nicht mehr in der probezeit und kann nur mit grund gekündigt werden.
fristlos ist auch möglich, kommt aber immer darauf an, ob der grund die fristlose zur folge hat.
und der an muss die arbeit bis zum schluss antreten, außer er hat eine freistellung und da gibt es auch die widerrufliche, wo er jederzeit arbeiten müsste, also nach bedarf, und die unwiderrufliche, da kann er zuhause bleiben.
der an ist verpflichtet seine arbeit "anzubieten" und nicht einfach fern zubleiben, ob geklagt wird oder nicht.
bei einer unwiderruflichen ist es wichtig, dass freizeitausgleich und urlaub in der freistellung enthalten sind, ebenso unter entgeltfortzahlung....schriftlich, nicht mündlich....
lg
