Hallo,
ich werde nach der Elternzeit aus verschiedenen Gründen nicht mehr zurück zu meinem AG gehen. Wie sieht das in der Elternzeit mit KÜndigung aus? Ich habe 2 Monate Kündigungsfrist NORMALERWEISE. Wenn ich 2 Monate vor Ablauf der Elternzeit kündige, würde das reichen oder kann ich erst so kündigen, dass ich noch 2 Monate nach Elternzeit dort arbeiten muss?
LG
Kündigung während Elternzeit (Arbeitnehmer)
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Beitrag von wunki - 30.12.11 - 13:11 Uhr
Beitrag von berry26 - 30.12.11 - 13:42 Uhr
Hi,
du kannst im Grunde jederzeit kündigen. Wenn du spätestens 2 Monate vor Ende der Elternzeit kündigst, musst du auch nicht mehr arbeiten gehen.
LG
Judith
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 15:33 Uhr
Falsch!
ZUm Ende der Elternzeit beträgt die Kündigungsfrsit einheitlich für alle AN 3 Monate!
Beitrag von berry26 - 30.12.11 - 18:01 Uhr
Im Ernst? Ich dachte immer es reicht eine Frist von 8 Wochen um Änderungen in der Elternzeit bekannt zu geben? Zumindest ist das die Frist wenn man vorher wieder arbeiten gehen möchte oder in Elternzeit gehen möchte wenn man noch arbeitet.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 19:14 Uhr
DA irrst du bei fast allem. Wenn du vorher wieder arbeiten gehen möchtest, hast du gar keine Frist, denn du hast generell darauf keinen Anspruch. Ist alles entgegenkommen des AG.
Bei Teilzeit gilt eine Frist von 4 Wochen.
UNd ja, Kündigungen zum Elternzeitende haben eine Frist von 3 Monaten!
Beitrag von berry26 - 30.12.11 - 20:26 Uhr
"Wenn du vorher wieder arbeiten gehen möchtest, hast du gar keine Frist, denn du hast generell darauf keinen Anspruch"
Das ist schon klar das man sich mit der Einreichung der Elternzeit bindet und alles andere eine Entgegenkommen des AG ist. Wenn man aber früher kommen möchte und dies beantragt so sollte dies mind. 8 Wochen vor gewünschten Beginn erfolgen.
Und bei Teilzeitarbeit muss man mind. 7 Wochen vorher diese anmelden! http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/rueckkehr-elternzeit.html
Und worauf ich eigentlich hinaus wollte. Wenn man Elternzeit (z.B. das 3. Jahr) anmelden möchte, so muss auch dies mind. 8 Wochen vorher passieren.
Daher dachte ich es wäre auch bei der Kündigung 8 Wochen. Aber gut... Da habe ich mich dann eben geirrt.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 20:51 Uhr
Diese Frist ist falsch, leider gibt die Zeitschrift Eltern nicht wirklich sinnvolle Tipps bei so etwas. Die Gesetzesgrundlage ist eine andere.
Du kannst die Teilzeit einklagen, wenn sie 7 Wochen vor dem Beginn angemeldet war, aber der Ag hat nur 4 Wochen Zeit um dir zu antworten bzw. um sich mit dir zu einigen!
Beitrag von berry26 - 30.12.11 - 20:59 Uhr
Möchtest du noch 5 andere Links??
Du musst 7 Wochen vorher die Teilzeit beantragen. Die Frist vom AG ist 4 Wochen um dir zu antworten aber da hat das eine ja nichts mit dem anderen zu tun!
Rechtlich hast du wie du bereits erwähnt hast nur eine Chance wenn du mind. 7 Wochen vorher einen Teilzeitantrag gestellt hast und DAS ist wichtig.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 21:14 Uhr
HIer das, was du geschrieben hast: "Das ist schon klar das man sich mit der Einreichung der Elternzeit bindet und alles andere eine Entgegenkommen des AG ist. Wenn man aber früher kommen möchte und dies beantragt so sollte dies mind. 8 Wochen vor gewünschten Beginn erfolgen."
Da steht 8 Wochen und diese Frist ist genauspo wie bei Eltern falsch.
Das ist keine verlässlich Quelle, denn einzig das GEsetz zählt und das habe ich dir genannt!
Also gib mir ruhig Quellen, aber die werden deshalb nicht besser und deine Antwort ist jetzt ja plötzlich auch eine Andere!
Es wird also durch mehr Quellen nicht besser!
Beitrag von berry26 - 30.12.11 - 21:47 Uhr
Meine Güte 7 oder 8 Wochen....
Mit 8 Wochen machste nix falsch!!! Der Rest ist Haarspalterei!
Mit 4 Wochen hätteste vor Gericht aber definitiv ein Problem.

Zudem weiß kein Mensch wovon du gerade sprichst. Die eine Frist bezieht sich auf die Beantragung von Teilzeit und der kopierte Satz bezieht sich auf die Beantragung einer früheren Rückkehr aus der Elternzeit! Dazu gibt es aber nur Richtwerte/Vorschläge da es nun mal keinen Rechtsanpruch auf vorzeitige Rückkehr gibt.
Beitrag von windsbraut69 - 31.12.11 - 08:39 Uhr
Wenn es schon um Fristen geht, ist doch eine Woche Differenz entscheidend und keine Haarspalterei.
Was die Kündigung der TE angeht, hast Du Dich um glatt 4 Wochen verhauen, die ein großes Problem werden können, wenn sie arbeiten müßte, aber keine Betreuung hat.
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 30.12.11 - 14:06 Uhr
Du kannst während der Elternzeit ganz normal unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Zum Elternzeitende beträgt die Frist allerdings 3 Monate.
LG,
W
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 21:11 Uhr
Aber was ist dann mit dem Resturlaub wegen ALG 1???Werden die da nicht komisch?
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 21:15 Uhr
Die werden nicht komisch, sondern du bekommst für die Anzahl der Tage, die du Urlaub ausgezahlt bekommst kein ALGI.
ZUmal ja eh erstmal geklärt werden muss, ob du dies gleich erhältst.
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 21:18 Uhr
So einfach ist das? Hab mir das schwieriger vorgestellt,mache mir schon seit Monaten gedanken darüber.
Denn der Typ am Telefon vom alg1 sagte,dass ich den Resturlaub nehmen muß und nicht ausgezahlt bekommen darf.
Das ich egal wie,die Zeit kein Alg1 bekomme ist mir schon klar.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 21:21 Uhr
Das ist Blödsinn, mit Ende des Vertrages (und wenn du den zum Elternzeitende kündigst) muss sämtlicher Resturlaub ausgezahlt werden!
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 21:24 Uhr
Ja,der hat gesagt,ich darf nicht zum ende der EZ kündigen,ich muß den Urlaub nehmen und sozusagen so die Kündigungszeit überbrücken.
Deshalb mach ich mir ja so Gedanken,und wie das Alg1 dann berechnet wird.11,xx Monate -1 Jahr Elternzeit-ca.20 Tage genommenen Urlaub.............Bin verwirrt.
Bist du vom Fach?
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 21:35 Uhr
DAs ist absoluter Blödsinn. Lass mich raten, du hast im Callcenter angerufen? Dann wird das mal wieder ein Langzeitarbeitsloser gewesen sein, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hatte!
Die wichtige Frage fürs ALGI istnur, weshalb du zum Ende der Elternzeit kündigst, wenn sich diene Arbeit z.B. nicht mit den Betreuungszeiten der Kinder vereinbaren lässt, dann geht das problemlos und ohne Sperre!
Und nein, ich bin nicht vom FAch, da aber die Berater dort keine Ahnung hatten, musste ich eben selber die ganzen Gesetze und Vorschriften lesen, da haben die sicherlich was bei gelernt (naja, ich natürlich auch!).
Wieso 11,xx Monate?
ALG wird aus dem EInkommen der letzten 24 Monate berechnet. Zeiten mit Elternzeit bzw. Kinder unter 3 Jahren dürfen nicht berücksichtigt werden.
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 21:57 Uhr
Mein Ehemann hat arbeit in der Heimat gefunden und ich bin in München angestellt.Entfernung 400km eine Strecke=Familienzusammenführung=keine Sperre
Gut,also kündige ich einfach 3 Monate vor ablauf der Elternzeit.Bekomme meinen Urlaub ausgezahlt und für die auszuzahlenden Tage kein Alg 1:
20 Tage Urlaub= ca.1 Monatsgehalt?Bekomme ich also ganz normal meinen Lohn nochmal?(nur für mein Verständnis)
Und dann ab Arbeitslosenmonat 2 sozusagen Alg 1.
Oder wird das hochgerechnet?Also,Wie lange würde das Gehalt reichen bei Alg 1?Und wenn ich das aufgebraucht hab erst Alg 1?
P.S.Natürlich im Callcenter,da man ja anders niemanden erreicht
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 22:08 Uhr
"20 Tage Urlaub= ca.1 Monatsgehalt?Bekomme ich also ganz normal meinen Lohn nochmal?(nur für mein Verständnis)"
Nee, ganz so leider nicht. Du bekommst wirklich nur 20 Tage ausgezahlt und da Urlaubsabgeltungen anders versteuert werden, wird wohl nicht mal einem halben Monatsgehalt entsprechen.
ALGI gibts dann eben ab dem 21. Tag nach Vertragsende.
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 22:12 Uhr
*Nerv*
Aber ist es dann nicht intelligenter nach der Elternzeit zu kündigen?Also noch nen Monat Urlaub zu machen?Mein Baby ist am 30.10 geboren,das geht fast auf mit dem ganzen Monat,wegen Feiertag.
Geht das oder gibt es da auch irgendwelche Paragraphen die das verbieten?Auch wegen berechnung Alg1.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 22:15 Uhr
Der Ag ist ja nicht verpflichtet dir diesen Urlaub zu gewähren. Außerdem kannst du dann ja nur zu vertraglich festgelegten Zeiten kündigen usw. Es besteht also dann imerm die Gefahr, dass du dann doch wirklich arbeiten musst und damit dann natürlich ein Problem hast.
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 22:18 Uhr
Da man mit dieser Trulla nicht reden kann,weil die von nichts,aber auch von gar nichts ne Ahnung hat,wird das wohl das beste sein,ich kündige und laß mir den Urlaub auszahlen.Das versteht meine Chefin hoffentlich.
Ich danke dir für deine kompetenten Tipps.
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 22:20 Uhr
Ja, das denke ich auch.
Gern geschehen.
Schreib das in die Kündigung gleich mti rein. Weißt du genau, wieviele tage du noch Urlaub hast? Nicht, dass sie dir da welche unterschlägt.
Beitrag von valldemosa - 30.12.11 - 22:29 Uhr
Hab neue Arbeit angenommen.Vertrag Anfang Januar unterschrieben.Da ich da viel mehr Gehalt bekomme für die gleiche Arbeit.
Haben schon seit über einem Jahr versucht schwanger zu werden.
Am 15.02 Vertragsbeginn.............am 19.2 Test positiv.....22.2......Beschäftigungsverbot bis Mutterschutz.
Kann ja keiner wissen,das es dann doch noch klappt.Schlecht für AG und gut für mich,da ich bei vollem (dem höherem natürlich) Gehalt seit Februar zu hause bin.
