Huhu,
Bei uns wird die Tagesmutter vom Jugendamt bezahlt und einkommensabhängig muss ich dann eine Pauschale an das Jugendamt zahlen.
Als ich diesen "Zuschuss" zu unserer TM beantragt habe, hat man mir klipp und klar gesagt, dass ich nur die Zeiten bezuschusst bekomme, an denen ich nachweislich am Arbeitsplatz arbeiten muss. Mein Job muss aber zu 50% zuhause erledigt werden (nachweislich, ich kann das häusliche Arbeitszimmer auch absetzen).
Diese häusliche Arbeitszeit wäre ich ja zuhause und könne nebenbei das Kind beaufsichtigen. Oder eben abends wenn sie schläft.
Bei meinem Antrag habe ich nur Teilzeit gearbeitet und die häusliche Arbeitszeit konnte ich gut mit Oma und Papa oder eben abends auffangen.
Mittlerweile arbeite ich wieder voll und meine Mutter ist ausgefallen (78 Jahre alt, pflegt ihren Mann nach Schlaganfall) Ich arbeite eigentlich die ganze Zeit: erst bin ich 35 Stunden wöchentlich außerhalb (mit Fahrzeit), dann arbeite ich zuhause nebenbei, wenn die Kleine mal kurz friedlich spielt, abends und am wochenende wenn papa da ist. Da ich eigentlich Konzentration brauche zieht sich so meine häusliche Arbeitszeit auch unendlich in die Länge. Haushalt bleibt auch liegen und meine Tochter muss aufgrund ihrer Behinderung auch täglich mehrere Einheiten Übungen zur Krankengymnastik, Logopädie und ähnlcihes machen. Nun bin dadurch nervlich bald am Ende.
Wir haben schon überlegt zusätzliche Stunden bei der TM zu "nehmen", aber diese selbst bezahlen ist nicht, wir zahlen jetzt schon Eigenanteil plus Privatanteil (das was die TM stündlich über dem vom Amt bezahlten Tarif kostet) 500 Euro!
Heute erst kam mir der Gedanke, dass die Aussage bzgl der Zeiten vielleicht anzuzweifeln ist:
Kann ich nicht vielleicht doch auch zusätzliche Stunden für die häusliche Arbeitszeit bezuschusst bekommen?
Weiß das jemand? Wo kann ich das zuverlässig erfragen, das Jugendamt wird mir sicherlich wieder die gleiche Antwort geben!
Lieben Dank!
Zuschuß zur TM nur in der Arbeitszeit außer Haus?
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Beitrag von ohiticawin - 30.12.11 - 20:55 Uhr
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 21:08 Uhr
Es muss bei euch eine Satzung geben, da würde ich mal gucken, was drin steht!
Beitrag von ohiticawin - 30.12.11 - 21:10 Uhr
wo finde ich diese Satzung?
Beitrag von susannea - 30.12.11 - 21:16 Uhr
Evtl. bei eurem Landkreis z.B.
Oder auf der Seite vom zuständigen Amt.
Beitrag von iceflower - 30.12.11 - 22:00 Uhr
Natuerlich wird auch die Arbeit zuhause bezuschusst! Ich habe selber einen "Telearbeitsplatz", arbeite ca 2/3 von zuhause. Das ginge aber auf gar keinen Fall, wenn meine Kinder ohne Aufsicht auch zuhause waeren- ich logge mich morgens en, wenn sie in der Kita sind und bevor ich sie wieder abhole wieder aus. Ich habe feste Termine, Telefonkonferenzen, etc... Es gibt ein Telearbeitsplatzgesetz in dem genau festgelegt ist, dass so ein Arbeitsplatz genauso gleichwertig anzusehen ist, wie ein "normaler". Aber natuerlich auch mit gleichen Pflichten, z.B. Arbeitszeitenregelung, Pausen, Moebiliar, etc.... Was Dir erzaehlt wurde ist totaler Quatsch.
Beitrag von manavgat - 31.12.11 - 12:51 Uhr
Stell einen schriftlichen Antrag und begründe wie folgt: Dein AG bezahlt Dich für die Arbeit die Du leistest und verlangt und bezahlt Deine volle Aufmerksamtkeit. Diese Arbeit und gleichzeitige Kinderbetreuung schließen sich daher aus.
Schreib: ich bitte hierfür um einen klagefähigen Bescheid bis zum ..... (2 Wochen Frist nach Erhalt).
Hier müssen sie Dir dann nämlich die Rechtsgrundlage mitteilen. Ich wäre gespannt, was da kommt.
Alternativ: Richte ein Büro bei einer Freundin ein. Das ist dann auch außer Haus.
Die spinnen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von ohiticawin - 31.12.11 - 14:54 Uhr
super!
danke für die Vorlage, ich werde gleich etwas aufsetzen! Is ja echt naheliegend sich nicht mündlich abspeißen zu lassen.
lieben dank!
