Kind lebt beim Vater: Problem mit Sorgerecht und Umgangsrecht
Hallo!
Unsere 4jährige Tochter lebt beim Vater. Er lebt seit 6Monaten getrennt von mir bei seiner Mutter,jetzt hat er neue Wohnung.
Das er eine neue Wohnung hat hat er mir gegenüber abgestritten doch auf seinem Kontoauszug des Girokontos sind bereits 2x Miete und ein anderer Stromversorger als für die eheliche Wohnung abgebucht.
Muß der Vater mir als Mutter nicht mitteilen wie die neue Adresse und Telefonnummer lautet??
Ich meine ich als Mutter muß doch wenigstens wissen wo mein kind wohnt oder was ist ein " erlaubter Grund "
Adresse geheim zu halten????? Da ich in einer anderen Stadt wohne sind schon mal 2 versch.Jugendämter zuständig.
Ausserdem habe ich das Gefühl das der Vater nicht will das ich Kontakt zur Tochter habe, will heißen wenn ich nachfrage
wann er es mal möglich macht das Mutter mit Kind telefoniert gibts immer über Wochen / Monate Ausreden.
Auch ein von der Tochter gemaltes Bild für mich dauerte 5Monate.
Mit dem Umgangsrecht ist nichts schriftlich geregelt, meine Tochter habe ich in den 6Monaten nur 1x gesehen.
Sie hielten sich bisher bei der Oma meiner Tochter auf was 300km entfernt ist.
Ich habe große Angst das mein Mann den Kontakt zur Tochter absichtlich unterbinden will - wir haben gemeinsames Sorgerecht!!!
Was darf mein Mann, bei dem die Tochter lebt, dennoch nicht ohne meine Kenntnis / Einverständnis machen???
Ich habe ja keine Ahnung wie es meinem Kind so geht, auch gesundheitlich nicht.
Ich bin die Mutter mit Rechten, dennoch habe ich keine Ahnung was mit Kind ist.
Es gibt keinen Kontakt zu meinem Mann, da ich ihn nur über sein Handy erreichen könnte wo er nicht
dran geht bzw nicht reagiert auf Rückrufe. Auf E-Mails erhalte ich keine Antwort.
Das heißt zum vorgeschlagenen Treff mit Tochter müßte ich mich bereitstellen ohne zu wissen ob er an dem
Tag zum Treff / Umgang zwischen Tochter und Mutter erscheint???
Was darf er rechtlich???????????
Ich bin sowas von enttäusch und fühle mich durch den Vater abgeschirmt, komme nicht an mein Kind.
Mir fehlt mein Kind so sehr und ich möchte entlich meine Rechte umsetzen können im Sinne des Kindes.
Mein Ehemann IGNORIERT mich, also ists ja offensichtlich das er nicht will das Kind Kontakt zur Mutter hat.
Wer kann mich aufklären welche Pflichten der Vater ( hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht ) der Mutter
gegenüber beim gemeinsamen Sorgerecht hat??? Ich meine er kann doch nicht alles im Alleingang machen????
Kind lebt beim Vater: Problem Sorge+Umgangsrecht
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Beitrag von tipptopp - 31.12.11 - 10:47 Uhr
Beitrag von comapo - 31.12.11 - 12:02 Uhr
Liebe Tipptopp,
Du musst UMGEHEND tätig werden, wenn Du nicht irgendwann in einem fiesen Kreislauf von Boykott, begleiteten Umgängen und allen möglichen Schwierigkeiten gefangen sein willst.
Dazu wird allgemein ein sog. Umgangsdreisprung vorgeschlagen, weil Gerichte gerne sehen wollen, dass man es außergerichtlich versucht hat:
1. Gespräch mit dem Vater mit dem Ziel der Umgangseinigung (das scheint ja schon gescheitert zu sein)
2. Gespräch mit dem zuständigen JA (zuständig ist immer das JA am Wohnort des Kindes!)
3. Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht.
Wieso hat der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wart ihr schon vor Gericht? Sonst habt ihr das beide, genauso wie das gemeinsame Sorgerecht. Normalerweise kann ein Umgangselterngteil sich im Rahmen seiner Umgänge vom Wohlergehen des Kindes überzeugen. Allerdings geht das ohne Umgang schlecht.
Du solltest gleich Montag einen Termin beim Anwalt machen und Dich schnellstmöglich kümmern. Jeder Tag, an dem Du nichts tust, wird Dir im Nachhinein als Desinteresse ausgelegt und Deine Tochter ist noch so klein!!!
Dein Ex verhält sich genauso mies, wie es viele umgangsboykottierende Mütter tun. Argumentiere immer strikt am Kindeswohl orientiert, informiere Dich über mögliche Elternberatungsstellen, vereinbare Termine, zeige Dich lösungsorientiert, rede nicht schlecht über den Vater sondern immer aufs Kind konzentriert.
Und handle JETZT!!
Alles Gute Dir!
LG
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 12:58 Uhr
im übrigen ist es so das es nichts nützt gleich zum gericht zu rennen, da gericht sich eh beim JA melden würde, sagt Eltern können/wollen sich wg Umgangsrecht gütlich nicht einigen und JA soll Eltern zum Gespräch einladen - erst auf diesem wege wird was eingeleitet.
Beitrag von comapo - 01.01.12 - 14:33 Uhr
??
Na hab ich doch geschrieben:
1. Unter den Eltern versuchen zu regeln, wenn das nicht klappt
2. JA um Vermittlung bitten und wenn das auch nicht klappt
3. klagen.
Dann fragt das Gericht beim JA nach und Du kannst ja den gescheiterten Einigungsversuch nachweisen.
LG
Beitrag von manavgat - 31.12.11 - 13:07 Uhr
Ich finde Dein Verhalten merkwürdig.
Warum nimmst Du Dir nicht eine Anwältin und forderst eine zügige Regelung des Umgangs!!!!????
6 Monate und Du hast Dein 4-jähriges Kind bisher kaum gesehen. Was geht denn in Dir vor?
Das Jugendamt ist die falsche Adresse. Die haben keine Entscheidungsbefugnis und regeln da auch nichts. Umgang anordnen kann nur ein Gericht, wenn Dein Ex nach Erhalt eines Anwaltsschreibens nicht reagiert und Du deshalb Klage einreichst oder eine einstweilige Verfügung (oder wie das Dingens heißt) beantragst. Wenn Dein Ex den Umgang verweigert, dann hast Du gute Chancen auf das ABR.
Ich hoffe mal sehr, dass Du regelmässig angemessen Unterhalt zahlst.
Gruß
Manavgat
Beitrag von tipptopp - 31.12.11 - 15:18 Uhr
das JA hat sehr wohl entscheidungsbefugnis, sonst wäre das ABR nicht über gericht gegangen!
Beitrag von scullyagent01 - 31.12.11 - 15:31 Uhr
"das JA hat sehr wohl entscheidungsbefugnis"
Nööööööööööööööö, nur beratende Funktion
Scully
Beitrag von tipptopp - 31.12.11 - 17:04 Uhr
da ich beim jugendamt war und auch was in die wege geleitet wurde ist das nicht nur ne beratungsstelle, aber wer weiß was ihr für ämter habt.
Beitrag von comapo - 31.12.11 - 18:56 Uhr
Scully hat Recht, das JA hat keine Entscheidungsbefugnis. Wenn das ABR vor Gericht geregelt wurde, dann wird das JA nach einer Stellungnahme befragt. Aber das JA darf weder das ABR zusprechen noch zB den Unterhaltspflichtigen zB zwingen, eine bestimmte Steuerklasse zu wählen oder einen bestimmten Betrag zu titulieren.
Zwang und Entscheidungen aller Art gehen nur durch ein Gericht. Es wäre hilfreich, wenn Du mal was zu der ABR-Geschichte sagst, denn es ist doch sehr ungewöhnlich, dass bei einer Trennung über das ABR entschieden wird. I. d. R. verbleibt es bei GSR und gemeinsamen ABR, es sei denn der Aufenthalt des Kindes ist strittig (Vater will, dass es bleibt, Du willst, dass es mit Dir 300km wegzieht).
LG
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 12:48 Uhr
also mich hat keiner gezwungen - ich bin freiwillig zum finanzamt und hab wg Antrag auf dauernd getrennt lebend Steuerklasse 1 erhalten.
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 12:50 Uhr
nein ich schreibe nix warum das ABR an den Vater eintrat da der Fakt reicht wie ich finde.
Das das Kind bei Mutter bleibt ist kein Naturgesetz.
Finde dieses Abstempeln unpassend mit " ungewöhnlich dass Kind beim Vater ist ".
Fragt irgendeiner warum das Kind nicht beim Vater ist????
Beitrag von comapo - 01.01.12 - 14:36 Uhr
Sorry, aber Du liest nicht richtig!
Ich habe weder was abgestempelt, noch geschrieben, dass es ungewöhnlich ist, dass das Kind beim Vater lebt.
Ich habe lediglich geschrieben, dass es ungewöhnlich ist, dass im Rahmen einer Trennung (!) über das ABR (!) entschieden worden ist.
Normalerweise behalten beide Eltern das ABR im Rahmen der Trennung und Scheidung, es sei denn, einer von beiden beantragt es und selbst dann braucht man schon verdammt gute Gründe, um es zu erhalten.
Ich verstehe Deine Aufregung, aber wenn man Dir helfen soll, musst Du schon genau lesen. Es ist nicht mein Anliegen, Dir Vorwürfe zu machen oder Dich anzugreifen.
LG
Beitrag von hedda.gabler - 01.01.12 - 18:53 Uhr
Hallo.
>>> nein ich schreibe nix warum das ABR an den Vater eintrat da der Fakt reicht wie ich finde. <<<
Aber dieser Fakt könnte ja damit zusammenhängen, dass der Vater den Kontakt unterbindet ... möglicherweise sieht er das Kindeswohl gefährdet.
LG
Beitrag von an-mi - 31.12.11 - 19:11 Uhr
aber wer weiß was ihr für ämter habt.
das jugendamt ist beratend tätig und versucht zwischen getrennten eltern im interesse des kindes zu vermitteln.
es könnte vom gericht hinzugezogen werden,damit sie in den häuslichen bereich blicken,den umgang beider eltern mit dem kind.es schaut aber in erster linie,wo das kind besser aufgehoben ist....es sich wohl fühlt.es schaut auch ob umgang gewährt wird,damit das kind dem anderen elternteil nicht entfremdet wird.....oder umgang blockiert wird.
entscheiden wird das jugendamt nichts,sie geben eine empfehlung an das gericht aber letztenendes trifft das gericht eine entscheidung.ob sie der empfehlung des jugendamtes folgen hängt von dem richter oder richterin ab.
ich möchte dich nicht angreifen aber warum braucht es 5 monate bis du etwas unternimmst??
auch wenn es gesundheitliche gründe hat,dein kind musste 5 monate auf dich verzichten.das ist für ein kind unendlich lang...
und du wirst es auch dem gericht erklären müssen,was dich solange von deinem kind fernhielt..
Beitrag von bobb - 31.12.11 - 15:38 Uhr
Du schreibst in Deiner VK,daß Du stark wie Espresso sein kannst... Also sei es und kämpfe um Dein Kind und TU was!!!
Wie kommt es überhaupt,daß sie bei Deinem Ehemann und nicht bei Dir lebt?
Beitrag von manavgat - 31.12.11 - 16:02 Uhr
Die Frage warum das Kind beim KV lebt verstehe ich nicht.
Vielleicht geht es dem Kind da besser oder er hat die besseren Voraussetzungen.
Lebt das Kind bei der Mutter, dann fragt doch auch keiner warum.
Gruß
Manavgat
Beitrag von tipptopp - 31.12.11 - 17:08 Uhr
in der tat wird man " verurteilt / schräg angeschaut " wenn Kind nicht bei Mutter lebt und jede will bis ins detail wissen warum.
Es reicht zu sagen das es aus gegebener Sachlage so bestimmt wurde.
Leicht ist es für mich Mutter nicht, wenn mein Mann stur und nicht kontaktbereit ist.
Außerdem war es erst eine gedachte zeitliche Trennung da Eheberatung usw. Aber was er indessen ohne mein Wissen abgezogen hat, mir falsche Hoffnungen gab das eben zerrt noch an mir und ich bin noch auf der Suche der Kraft.
Mein Kind fehlt mir tierisch, mein Mann ist ein ....
Beitrag von sternenschnee - 01.01.12 - 01:35 Uhr
Hey,
also,ich denke du wirst mit genug Vorurteilen zu kämpfen haben,das dein Kind nicht bei dir ist.Was ich so nicht ganz verstehe,weil ein Kind ist beim Vater in der Regel genauso gut aufgehoben und eine schlechte Mutter ist man noch lange nicht.
Aber ich verstehe nicht,warum du 6 Monate wartest und nichts machst.
Ich wäre schon längst beim Anwalt gewesen und hätte auf Umgang geklagt.
Je mehr Zeit du verlierst um so schlechter sind deine Chancen.
Du musst sofort reagieren.
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 12:55 Uhr
6monate war ich nicht untätig.
frau muß auch erst mal damit klar kommen das trennung nach 6jahren ist und kind 300km entfernt in anderem bundesland ist.Man muß erstmal zu sich finden denn ein nervliches Frack als Mutter bei ner behörde kommt ebenso wenig.
Und " gemacht " hab ich dennoch was, war beim JA.
Problem war erstmal zuständigkeit, ob Hessen oder Thüringen aufgrund des ortes.
Beitrag von manavgat - 01.01.12 - 12:58 Uhr
Ich sag es Dir nur ungern: Du bist beratungsresistent.
Du brauchst unbedingt und sofort eine Anwältin.
Gerade bundeslandübergreifend machen die Jugendämter so gut wie nix!
Gruß
Manavgat
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 14:51 Uhr
da mein mann jetzt mit kind eine andere wohnung hat, im gleichen bundesland in dem ich mutter lebe werde ich morgen früh das zuständige JA kontaktieren und einige bescheibigungen wie eigenständige kündigung des kindergartenplatzes durch
den vater ( ohne zustimmung/unterschrift der Mutter ) usw sammeln und vorbringen.
Auch schriftlich werde ich darstellen das es nicht gerade zum kindeswohl gehört das kind seit 6monaten keinen kindergarten besucht, im raum ohne heizung sich aufhält und vater nicht ihre persönlichen spielsachen aus der ehelichen wohnung holt,obwohl dieser wg eheberatung mehrfach in ehelicher wohnung war vor beginn der eheberatung.
ps: beratungsresistent bin ich bestimmt nicht,da ich in Verein bin wo es darum geht das Kind bei Partner lebt, habe mir als Frau zig Beratungsstellen gesucht und beratungen in anspruch genommen, denn es geht nicht nur darum das Kind bei Vater lebt, sondern nach Trennung gibt es noch andere Sachen zu Regeln wo man sich erstmal erkundigen muß was einem zusteht.
Also UNTÄTIG bin ich bestimmt nicht.
Danke für eure lieben Ratschläge, Tipps die ich beherzigen werde
Beitrag von hedda.gabler - 01.01.12 - 18:59 Uhr
Hallo.
Sei mir nicht böse, aber wenn Du jetzt so agierst (das weiterhin selbst mit Deinen etwas eingeschränkten Ausdrucksmöglichkeiten), wirst Du Dir selbst ins Knie schießen ...
... Du brauchst dringend professionelle Unterstützung, aber nicht durch das Jugendamt, sondern auch gegenüber dem Jugendamt ... sprich einen Anwalt.
LG
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 19:30 Uhr
irgendwie versteht ihr alle nicht die vorgehensweise,denn zB das aufenthaltsbestimmungsrecht wurde vom JA aufs Gericht zwecks beschluss übertragen.
immer erst der gütliche versuch übers JA und der letzte weg ist gericht.
warum gleich zum gericht gehen wenn gericht eh JA bittet im gespräch mit den eltern das umgangsrecht friedlich ohne gericht zu einigen??
im übrigen kostet anwalt auch und nen schein damit es günstiger geht bekommt man nur wenn man bestimmten betrag der ersparnisse von 2000,00€ nicht übersteigt.
ach und der gang zum JA soll der falsche weg sein oder was ist " knieschuss"?
schuss nach hinten und fronten verhärten sich kommt 100% wer gleich nach Anwalt brüllt, deswegen gang zum JA die werden dann alles in Wege leiten und wenn es seitens meines Mannes nicht fruchtet ist wg SCHEITERUNG AUSSERGERICHTLICH der letzte Weg Gericht.
aber man muß ein schritt nach dem anderen machen, denn gleich zum gericht nützt nix,da dies eh Rücksprache mit JA hält
Beitrag von hedda.gabler - 01.01.12 - 19:39 Uhr
Dein ganzes Auftreten ist ein "Knieschuß" ...
... Du wirkst total wirr.
Meinst Du wirklich, dass Du ernst genommen wirst, wenn Du jetzt mit irgendwelchen Anschuldigungen gegen den Vater kommst, bei denen man sich fragt, woher Du die bei der Entfernung und dem nicht bestehenden Kontakt überhaupt haben willst ...
... es geht nicht darum, dass Du gleich zum Gericht rennst, sondern dass Dich ein Anwalt beim Jugendamt adäquat vertritt ... Du hast schon das ABR verloren, was willst Du denn noch alles riskieren?
... und wozu brauchst Du einen Schein ... Du hast doch Erspartes.
Ist Dir das Dein Kind nicht wert?
Beitrag von tipptopp - 01.01.12 - 19:50 Uhr
danke für die blumen.
sicher bist du sonnenklar im kopf wenn du risch getrennt bist und kind nicht bei dir lebt!
Sehr wohl kann ich briefe verfassen und hilfe seitens einer freundin ist in vollem gange, eben weil ich mutter emotional dabei bin.
meine private ausdrucksweise ist logischerweise beim amt nicht sachlich genug.
dies weiß ich selber und wird auch ordnungsgemäß sachlich so abgesendet mit hilfe einer aussenstehenden person,eben weil ich keinen klaren kopf derzeit habe.
ps: das das zimmer klein ist und kein ofen ist weiß ich daher weil ich selbst in dem zimmer dort übernachtete wenn wir bei den schwiegereltern sind.
und für kündigung kindergartenplatz ohne mein einverständnis habe ich beweise.
Und das Rufnummernsperre besteht und ich somit kind bei oma nicht erreiche ist auch ein fakt der technisch belegt werden kann da Telekom 2x unseren anschluß prüfte und alles super ist.
