Ich brauche dringend Eure Hilfe. Eine kurze Aufklärung zum Fall:
Mein Mann ist als Filialleiter im Einzelhandel beschäftigt. Er arbeitet von Montag bis Freitags von 08:30-19:30 und Samstag von 08:30-18:30 Uhr.
Wenn ich richtig gerechnet habe arbeitet er 65 Stunden in der Woche seit 3 Jahren fast.
(Im Arbeitsvertrag steht 48 Stunden und er hat 24 Werktage Urlaub). Aber in der Wirklichkeit arbeitet er 65 Stunden und hat 30 Tage Urlaub.
Ab 65 Stunden hat er Freizeitausgleich.
Am 24.12.2011 hat man Ihm gesagt, dass die bis 16:00 Uhr arbeiten sollten und wenn er merkt, dass die Kundschaft weniger wird könnte er auch um 14:00 Uhr Feierabend machen und das Geschäft schließen. Er hat auch um 14:20 Uhr Feierabend gemacht, da nicht viele Kunden da waren.
Gestern hat er eine Abmahnung bekommen. In der Abmahnung steht, dass er sich nicht an die Richtlinien gehalten hat und einfach um 14:00 Uhr mit der ganzen Belegschaft abgehauen ist und dass man Ihm mündlich und schriftlich mitgeteilt hätte, dass er bis 16:00 Uhr arbeiten musste (unabhängig vom Kundschaft). In der Abmahnung steht noch, dass er bei einer Wiederholung direkt eine Kündigung bekommt ohne eine weitere Abmahnung.
Wir wissen nicht was wir machen sollen, wenn wir der Kündigung widersprechen wird der Chef sich noch mehr aufregen und bei einer Kleinigkeit Ihn sofort kündigen. Aber er arbeitet so lange und nur für 2800 € Brutto und das was im Arbeitsvertrag steht stimmt ja auch nicht.
Kann einer uns helfen? Wenn es zum Rechtsstreit kommt, wie können wir beweisen, dass er eigentlich immer 65 Stunden gearbeitet hat? Und hätten wir da gute Karten??
Abmahnung
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Beitrag von ayer - 31.12.11 - 14:46 Uhr
Beitrag von vwpassat - 31.12.11 - 14:56 Uhr
Ich denke, hier gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1. Volles Risiko eingehen, der Abmahnung widersprechen und fordern, dass diese entfernt wird. Wichtig wäre, ob es Zeugen für diese interne Abmachung (Schließen nach Bedarf) gibt.
2. Weiter den Schwanz einziehen, 17 h pro Woche umsonst arbeiten und sich zum Leibeigenen machen.
Ich glaube ehrlich gesagt aber nicht an so eine Wischiwaschiregelung mit dem Schließen des Geschäftes. Entweder bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr. Da ja normalerweise Öffnungszeiten am Geschäft stehen, will ich als Kunde nicht unbedingt vor verschlossener Tür stehen, weil der Filialleiter eigenmächtig entschieden hat.
Beitrag von ayer - 31.12.11 - 15:04 Uhr
Die Kollegen haben es ja mitbekommen, dass die um 14:00 Uhr auch schließen können wenn keine Kundschaft kommt.
Beitrag von alpenbaby711 - 31.12.11 - 21:02 Uhr
Die Frage ist nur, ziehen die Kollegen den Schwanz ein wenn dein Mann bitten würde das ganze auch vor dem Chef zu bestätigen.
Ela
Beitrag von bruchetta - 31.12.11 - 15:21 Uhr
Ich gehe davon aus, dass Dein Mann in einem dieser Discounter arbeitet, denn da sind solche Gebahren ja üblich.
Ebenfalls ist es dort üblich, einen Grund zu finden bzw. konstruieren, jemanden zu entlassen, wenn man ihn los werden will.
Allerdings ist es dort auch üblich, feste Schließzeiten zu haben (eigentlich ist das überall üblich!).
Die Zeiten an Weihnachten/Silvester stehen wochenlang vorher am Geschäft, damit die Kunden sich darauf einstellen können.
Sollte er, wie Du schreibst, einen Zeugen für die Aussage haben, dass er zumachen kann, wenn weniger los ist, kann er theoretisch gegen die Abmahnung vorgehen.
Ich fürchte aber leider nur theoretisch, denn dem Zeugen wird's dann wohl ebenfalls an den Kragen gehen und das wird er sicher nicht riskieren.
Insgesamt schlage ich vor, jetzt einfach so weiter zu machen und mir SCHNELLSTMÖGLICH eine besseren Job zu suchen.
Das geht alles gar nicht!!
Beitrag von arienne41 - 31.12.11 - 15:38 Uhr
Hallo
Ich weiß zwar nicht in was für einem Laden dein Mann arbeitet
1. Schlecht bezahlt
2. Die Sache mit den Überstunden.
3. Den Laden bis 16.00 Uhr am 24.12 zu öffnen.
Wie schlecht ist dein Mann eigentlich informiert?
Es gibt immer noch ein Ladenschlußgesetz das besagt das am 24.12 von 6.00 Uhr - 14.00 Uhr geöffnet sein darf
Also soll er dagegen doch angehen
http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buchstabe_l/Ladenschlussgesetz.php
Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.01.12 - 21:15 Uhr
Hallo
So ganz stimmt das auch nicht mehr. Denn viele Läden haben bis 22 Uhre auf.
Bianca
Beitrag von arienne41 - 02.01.12 - 09:59 Uhr
Hallo
Nenne mir ein Geschäft (Einzelhandel) was am Heilig Abend bis 22.00 Uhr auf hatte?
LG
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.01.12 - 12:21 Uhr
Ich rede nicht von Heiligabend.
Beitrag von arienne41 - 02.01.12 - 19:47 Uhr
Es ging aber um Heiligabend und das ihr Mann bis 16.00 arbeiten sollte
Beitrag von arkti - 31.12.11 - 15:40 Uhr
Welcher Einzelhandel hat denn bitte so eine komische Regelung?
Sorry aber ich kann nicht glauben das ein Laden schließen kann wann er will.
Beitrag von michi3005 - 31.12.11 - 16:01 Uhr
Warum sollte er einfach so schließen können? Selbst unser kleiner Dorfbäcker hält sich an Ladensöffnungszeiten, ich würde mich bedanken, wenn er zwei Stunden vorher zu machen würde.
Beitrag von manavgat - 31.12.11 - 19:01 Uhr
Warum ist Dein Mann nicht in der Gewerkschaft?
Gruß
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 01.01.12 - 23:54 Uhr
Ich würde mich da mal vorher bei der Handelskammer kundig machen.
Ich meine das an Heiligabend die Geschäfte alle um 14 Uhr schließen müssen. Es gab zwar schon hier und da Lockerungen im Ladenschlussgesetz, aber ich meine, dass an Heiligabend alle um 14 Uhr dicht machen müssen.
Von daher wäre eine längere Öffnung vom Gesetzgeber so wie so nicht zulässig gewesen.
Euch alles Gute, Janette
