Hallo,
meine Schwiegermutter ist heute Mittag zu uns gekommen. Ihr Mann hat sie nach 2 Jahren und 2 Monaten Ehe aus der Wohnung geworfen und ihr die Schlüssel zur Wohnung abgenommen. Er will auch alle Schlösser auswechseln, damit sie allein nicht mehr in die Wohnung kommt. Nun terrorisiert er uns hier alle paar Minuten mit Anrufen wegen irgendwelchen Sachen und dass er ihr das Geld kürzt und dass er keiner Scheidung einwilligt usw.
Nun von vorn: Meine Schwiegermutter ist nach einem Schlaganfall vor knapp 15 Jahren erwerbsunfähig und bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Auch steht sie seit dem unter vormundschaftlicher Betreuung übers Amtsgericht, da sie geschäftsunfähig ist. Ich bin ihr Vormund. Muss mich also nun um die ganzen Sachen kümmern. Ihr Mann arbeitet in Vollzeit. Beide hatten zusammen ein kleine Mietwohnung, in der ER jetzt weiter wohnt.
Ich werde gleich heute noch den Vermieter schriftlich informieren, dass meine SchwieMu ausgezogen ist. Auch das Amtsgericht muss ich informieren über dieses Ereignis, weil ich da ja nicht alle Entscheidungen allein treffen darf. Man kann doch beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellen. Da muss ich auch nachfragen, weil soooo hoch ist ihre Rente ja nicht. Ihr Mann überweist ihr lediglich die halbe Miete. Das will er nun aber streichen. Im Januar läuft das noch so weiter. Meine SchwieMu zahlt die ganze Miete und er hat ihr bisher immer die Hälfte überwiesen.
Wie sucht man sich denn eigentlich einen Scheidungsanwalt? Ruft man da eigentlich bei irgendeinem an und fragt, ob er den Fall übernimmt? Das muss ja alles ziemlich zeitnah geschehen, wenn sie ab heute getrennt leben. Auch sagt ihr Mann, dass er einer Scheidung nicht zustimmen wird. Aber geht das so einfach? Klar, er hat jetzt Lohnsteuerklasse 3 und müsste nach der Trennung ja wieder in 1 wechseln und hätte deutlich weniger Geld dadurch. Aber er hat die Trennung schließlich auch provoziert durch sein ständiges Alkohol-Gesaufe. Bei der ganzen Familie meiner SchwieMu hat er sich unbeliebt gemacht, sodass fast alle Geschwister den Kontakt zu meiner SchwieMu abgebrochen haben. Ihre Familie wohnt auch über 400km weit weg. Sie wollte wegen den Enkeln halt bei uns sein.
Ich bin eigentlich froh, dass sich die beiden endlich trennen, weil ich ihn auch nie leiden konnte. Aber jetzt habe ICH die ganze Rennerei und das mit 3 kleinen Kindern im Huckepack 
Ich werde morgen gleich mal einen Termin bei ProFamilia ausmachen. Die sollen mir mal sagen, was ich wo machen / beantragen muss.
Wegen einer neuen Wohnung habe ich bereits 3 Wohnungsbauunternehmen angeschrieben, ob derzeit was frei ist. Das kann ja auch kein Dauerzustand werden, dass SchwieMu bei uns wohnt. Wir wohnen ja so schon bereits zu Fünft in einer 4-Zimmer-Wohnung. Die Zeitung habe ich auch schon gewälzt. Einen Aushang werde ich noch machen. Vielleicht findet sich etwas.
Den Neujahrstag habe ich mir auch irgendwie anders vorgestellt 
Liebe Grüße
schmusimaus81
Er will sich trotz Trennung nicht scheiden lassen. Geht das? Und noch mehr Fragen.
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Beitrag von schmusimaus81 - 01.01.12 - 16:08 Uhr
Beitrag von d.a.b. - 01.01.12 - 17:57 Uhr
Liebe Susimaus81,
mensch, so wünscht man sich wirklich nicht, dass das Jahr beginnt. Also, ich sehe es genauso, dass Du als erstes das Gericht informieren solltest. Auch eine Beratung beim Anwalt macht Sinn, denn das ist eine so ungewöhnliche Konstellation, dass ich glaube hier geht es nicht ohne juristische Rat. Aber denk daran, auch Härtefallscheidungen brauchen Ihre Zeit. Wir reden hier nicht von wenigen Wochen oder Monaten. Vielleicht schaust Du nach einem Jurist der sich im Familien und Betreuungsrecht auskennt. Evtl. hat Dir das Gericht eine Liste oder einen Tipp.
Betreffend der finanziellen Situation und Versorgung Deiner Schwiegermutter zunächst die Frage, wenn sie erwerbsgemindert ist und zudem Du Ihre Betreuerin bist (welche Bereiche betrifft es denn? Gesundheitsfürsorge, Finanzen...?), ist sie in eine Pflegestufe eingruppiert? Evtl. macht es Sinn einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse (Krankenkasse) zu stellen. Frag doch mal da nach der Pflegeberatung, das müssen die Kassen seit letztem Jahr anbieten. Wenn Pflegestufe nicht möglich ist, vielleicht eine erneute Reha, um ihre Fähigkeiten zu stabilisieren und ggf. eine Besserung der Erkrankung zu erwirken.
Aber ohne die Ausprägung der Erkrankung zu kennen ist eine Beurteilung und Rat schwer, aber wenn Betreuung eingerichgtet ist, stellt sich die Frage, ob sie in einer normalen Wohnung alleine leben kann. Evtl. wäre betreutes Wohnen, Seniorenwohnen etc. sinnvoller. Dann wärst Du auch etwas entlastet.
Aber wie gesagt, alles eben nur auf Einschätzung der beschränkten Infos, die ich aus Deinem Beitrag gezogen habe.
Ich wünsche Euch, dass Ihr bald eine gute Lösung für alle Beteiligten findet.
Grüßle dab79
Beitrag von schmusimaus81 - 01.01.12 - 18:24 Uhr
Danke für deine Antwort. Meine SchwieMu ist 57 Jahre alt damit eigentlich zu jung fürs betreute Wohnen. Wir vermieten auf Arbeit selbst Wohnungen in einer betreuten Wohnanlage und da ist das Mindestalter 65 Jahre, in Ausnahmefällen auch schon mal 60. Sie möchte aber auch nicht in sowas wohnen. Sie möchte eine eigene Wohnung. Verpflegen kann sie sich größtenteils selber. Sie kann eigentlich alles allein. Ist nicht auf Pflege in dem Sinn angewiesen. Die Betreuung übers Amtsgericht umfasst hauptsächlich die Vermögensvorsorge und Gesundheitsfürsorge. Dabei geht es um wichtige Entscheidungen, wo meine SchwieMu die Zusammenhänge nicht versteht. Sie würde zu allem JA sagen, weil sie nicht weiß bzw. nicht versteht, welche Auswirkungen das hat. Sie kann diese Dinge auch niemanden wiedergeben. Kann sich nicht richtig ausdrücken. Das Gehirn spielt bei ihr nicht richtig mit. Sie spricht auch sehr schlecht.
Ich denke auch, dass das eine langwierigere Sache wird. Vor allem, weil ich ja wegen jedem Punkt noch die Einverständnis vom Amtsgericht einholen muss. Diese habe ich jetzt erstmal schriftlich beantragt dafür, dass ich ihre eheliche Wohnung für ihre Person kündigen darf (habe ich gleichzeitig aber schon gemacht), dass ich ihr eine neue Wohnung suchen darf und dass ich die Ehescheidung einleiten darf. Wahrscheinlich muss meine SchwieMu dann auch zur Anhörung ins Amtsgericht, damit das ja auch stimmt, was ich da beantrage 
Oh Mann, hab ich eine Lust darauf. So fängt das Jahr echt klasse an 
Danke aber für deine Infos.
Liebe Grüße
Antje
Beitrag von comapo - 01.01.12 - 18:45 Uhr
Hi,
wenn sie in 2011 schon zu euch gezogen ist, dann solltet ihr sie erst mal beim EMA ab bspw. 29.12.11 bei euch mit einzigem Wohnsitz melden. Dann kann sie dort auch eine Erklärung über ihr dauerhaftes Getrenntleben abgeben.
In diesem Fall hätten beide Ehegatten ab 1.1.12 Steuerklasse 1. Die Steuerklasse ist abhängig davon, ob mal als Ehegatten dauerhaft getrennt lebend ist oder nicht. Die Scheidung spielt dafür keine Rolle. Dafür muss der Trennungszeitpunkt aber vor dem 1.1.12 liegen!
Nach drei Jahren dauerhaften Getrenntlebens wird die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehegatten ausgesprochen. Vor allem sollten die Konten sauber getrennt werden. Ob die Miete für Januar noch zurückgehalten werden kann, ist fraglich. Ist sie alleinige Mieterin der Wohnung? Dann kann sie sie kündigen. Wenn sie sie aber zusammen gemietet und dafür unterschrieben haben, dann können sie sie auch nur gemeinsam kündigen und sie haftet dann auch für die Miete weiterhin vollumfänglich. Den Januar würde ich ggf. noch "akzeptieren", allerdings dann sämtliche Daueraufträge etc. löschen.
LG
Beitrag von manavgat - 01.01.12 - 19:04 Uhr
Völlig falsch!
Anwältin! und dann Antrag bei Gericht auf Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung. Da sie nicht gesund ist, kriegt sie das durch. Außerdem umgehend Antrag auf ALG2 (falls sie keine ausreichende Rente/Einkünfte) hat. Sie hat wenn dem nicht so ist, Anspruch auf PKH und Beratungshilfe, also keine Angst vor den Kosten! Anwältin darauf hinweisen, beim ersten Anruf zwecks Terminvereinbarung. Eine gute Anwältin bei Euch vor Ort, die auch für PKH-Fälle gute Arbeit leistet, empfehlen meistens die örtlichen Frauenorganisationen.
Ob der Kerl eine Scheidung will oder nicht, ist unerheblich. Wenn sie die Scheidung einreicht sobald das Trennungsjahr um ist, dann wird geschieden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lexika - 01.01.12 - 19:42 Uhr
Sehe ich auch so!
Solange es die gemeinsame Wohnung ist kann er sie nicht vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen lassen.
Es ist auch ihre Wohnung.
Es ist eigentlich traurig dass es immer wieder Leute schaffen einen so zu verunsichern.
Die Frau soll die Miete bezahlen und dafür die Wohnung nicht betreten dürfen.
Und dafür dass er der Scheidung nicht zustimmt braucht er ja keinen Unterhalt zu zahlen.
LG, Christine
Beitrag von schmusimaus81 - 01.01.12 - 20:51 Uhr
Die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung kann sie sich allein nicht leisten. Sie bekommt zwar 700 Euro EU-Rente und ist damit erstmal nicht ALG2-abhängig, aber eine Wohnung mit 490 Euro Warmmiete kann sie sich in dem Fall nicht leisten. Wir könnten zwar Wohngeld beantragen oder beim Sozialamt Hilfe für Leute mit niedrigem Renteneinkommen (fällt mir grad nicht ein wie das heißt, hatten wir aber schon einmal bei einer früheren Wohnung), aber das ist an eine "angepasste" Miete gebunden und die Kaltmiete, die sie in der Wohnung hat, ist für eine einzelne Person zu hoch. Somit würde sie vom Amt sowieso gezwungen werden sich eine günstigere Wohnung zu suchen. Ein weiterer Punkt ist, dass die Vermieterin gerade schwer krank ist (sie ist schon über 80) und demnächst ins Pflegeheim soll. Die Kinder von ihr möchten das Haus verkaufen und die Mieter (sollte sich kein Käufer finden, der das Haus MIT den Mietern möchte) sollen ausziehen. Da gibts natürlich auch wieder Streitigkeiten, dass es nicht so einfach ist, bei einem verkauften Haus die Mieter einfach so rauszuwerfen. Ich weiß das. Arbeite selbst bei einem Immobilienunternehmen. Aber da sie sich allein die Wohnung sowieso nicht leisten könnte, hat sich das Thema eh erledigt.
Aber das ist auch ein guter Tipp, dass ich bei der Beratungsstelle nachfrage, welchen Anwalt die mir in dem Fall empfehlen. Ich kenne mich diesbezüglich überhaupt nicht aus. Hatte (zum Glück) noch nie mit sowas zu tun.
Das mit der Prozesskosten- und Beratungshilfe habe ich auch schon gelesen. Ich meine mich erinnern zu können, dass die Einkommensgrenze dafür bei irgendwas zwischen 900 und 1000 Euro liegt und da liegt sie mit ihren 700 Euro ja darunter. Sie hat allerdings auch keine Rechtsschutzversicherung. Braucht man die in diesem Fall unbedingt? Oder werden ALLE Kosten mit diesem Prozesskosten- und Beratungshilfeschein übernommen, was meine Schwiegermutter angeht?
Welcher Tag zählt eigentlich als erster Tag der Trennung? Reicht es wenn ich sage, dass es der 1.1.2012 war (ich habe ja auch die mit heute datierten Briefe ans Amtsgericht und an den Vermieter als Nachweis)? Oder zählt der Tag, an dem sie sich beim Einwohnermeldeamt aus der gemeinsamen Wohnung abmeldet und sich bei uns anmeldet? Dann müssten wir das nämlich noch mit unserem Vermieter abklären. Das war heute alles so kurzfristig und es soll ja wirklich nur eine vorübergehende Notlösung sein. Wir haben sie halt einfach erstmal aufgenommen, weil sie hier in der Nähe niemanden weiter hat.
Liebe Grüße
Beitrag von manavgat - 01.01.12 - 21:58 Uhr
Das Problem ist: wenn ihr sie aufnehmt, dann wird sich niemand finden, der ihr hilft. Da das Problem ja behoben ist.
Soweit ich weiß, müsste die alte Wohnung für mindestens 6 Monate in der Miethöhe akzeptiert werden.
Scheidung und Trennung zahlt sowieso keine Rechtschutz und ja, sie muss sich über Kosten keine Gedanken machen: PKH.
Ich wünsche Deiner Mutter alles Gute. Es kann nur besser werden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von schmusimaus81 - 01.01.12 - 22:35 Uhr
Wieso ist das Problem dann behoben, wenn wir sie VORÜBERGEHEND aufnehmen???? Sie kann ja nicht auf der Straße schlafen !!! Irgendwo muss sie ja hin und dass es bei uns kein Dauerzustand werden kann, muss jedem normal denkenden Menschen klar sein bei ohnehin schon 5 Personen auf 95qm. So wären es 6 Personen und das ist von Keinem auf Dauer gewollt. Es ist wirklich nur eine Notlösung gerade.
Ich weiß, dass die Miethöhe der alten Wohnung für maximal 6 Monate akzeptiert wird. Aber ob ich nun jetzt das Problem des Wohnungswechsels habe oder in 6 Monaten und zwischendrin noch jede Menge Streitereien mit ihrem Mann wegen Möbel und dass er wegzieht usw. Nee, dann ziehe lieber ich, schon aus wirtschaftlichen Gründen, den Kürzeren und suche gleich eine anständige und preismäßig angepasste neue Wohnung.
Das mit dem PKH ist gut. Wusste gar nicht, dass Scheidungen nicht von der Rechtsschutz übernommen werden. Habe mich echt noch nie mit sowas beschäftigt.
Beitrag von senior888 - 01.01.12 - 22:17 Uhr
1, ab zum Anwalt wenn ihr sie schon aufgenommen habt und Trennungunterhalt einklagen.
2. Mietzahlungen sofort einstellen und die Wohnung kündigen. SAollte der Mann mit als Mieter unterschrieben haben soll sich der Vermieter doch von dem das Geld holen ( Gesamtschuldnerische Haftung!
3. schnuckelige 1 Zimmerwohnung anmieten und schon paßt die Miete, dazu Wohngeld beantragen , AlGII ( ihr steht mehr als 700€ zu- 380€ Grundsicherung rund plus Miete [ca 330 in NDS] und Heizung {ca 60 in NDS ]
Beitrag von schmusimaus81 - 01.01.12 - 22:29 Uhr
Punkt 2 muss ich widersprechen. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben, aber sooooo einfach geht das nicht mit der Mietzahlung einstellen. Habe bei einem Wohnungsunternehmen gearbeitet. Wenn man nicht aus Kulanz des Vermieters vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen wird, haftet man 3 Monate lang (Kündigungsfrist) weiter für die Mietzahlung !!! ICH weiß das. Der Vermieter meiner SchwieMu hoffentlich nicht und entlässt sie früher 
Wegen dem Anwalt muss ich erst auf die Bestätigung des Amtsgerichts warten. Ich allein darf das nicht entscheiden, obwohl ich der Betreuer bin. Und meine SchwieMu darf das auch nicht allein entscheiden, weil sie als "geschäftsunfähig" eingestuft ist. Den Antrag beim Amtsgericht habe ich heute geschrieben. Ist ja alles erst ganz frisch seit heute vormittag.
Genau: Grundsicherung hieß das, was wir vor einigen Jahren schon mal beantragt hatten. Da darf die Mietwohnung eine bestimmte Kaltmiete nicht übersteigen (früher waren es mal 290 Euro für 1 Person). Wenn ich einfach "irgendwo" noch einer Wohnung suchen würde, würde ich sicher schnell fündig werden. Aber meine SchwieMu möchte hier im Ort bei uns wohnen bleiben (na gut, Ort ist relativ mit 10.000 Einwohnern) und ich hoffe, dass ich schnellstens eine anständige kleine Wohnung finde. 1 größeres oder 2 kleine Zimmer wäre absolut ausreichend.
Beitrag von senior888 - 01.01.12 - 22:45 Uhr
ich vermiete selbst und bevor ich eine Welle bei Gericht machehole ich mir die Kohle von demjenigen der noch bei mir wohnt!!
Beitrag von schmusimaus81 - 02.01.12 - 10:31 Uhr
Verstehe ich. Würde ich an deiner Stelle sicher auch probieren. Aber wenns je doch vor Gericht geht, ist genau DAS falsch und dann geht die Streitigkeit weiter.
