Problem mit Urlaub 2012; zu wenig Tage

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Beitrag von sizilia - 02.01.12 - 00:18 Uhr

War grade mal so dabei meinen Urlaub für 2012 zu "verplanen" und da ist mir folgendes aufgefallen:

Ich habe weniger Urlaubstage als mein AG Schließtage im Betrieb!

Situation ist so, daß ich für eine Leihfirma in einem Kiga in der Essensausgabe arbeite; mein Arbeitsvertrag schreibt 24 Urlaubstage vor (5-Tage-Woche); ich habe aber alleine nur für die Schließtage bis Ende Sommerferien 2012 schon 22 Tage verplant!

Ich darf nur dann Urlaub einreichen wenn die Einrichtung zu ist! Nun kommen im Herbst aber noch 2 Pädagogische Tage, und die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr ( 4 Tage) dazu.

Heißt also ich bräuchte 28 Tage Urlaub; hab aber nur 24! Muß ich nun die anderen 4 unbezahlt nehmen; und wie verhält es sich, weil ich ja KEINEN eigenbestimmten Urlaubstag habe; darf das so überhaupt sein?

Naja und Springer in nem anderen Kiga kann ich net machen; weil die ja alle zur selben zeit ferien haben!

Meinen Chefs sind bis einschließlich 15.1. nicht da; daher kann ich das vorerst dort nicht klären!

Bin mal gespannt, wie ihr das hier so seht!

Beitrag von muppi75 - 02.01.12 - 09:15 Uhr

Meiner Meinung nach muss dies vertraglich gesondert geregelt werden, alternativ muss natürlich der Verleiher für den Fall, dass Du außerhalb der Schließzeiten Urlaub brauchst eine Ersatzkraft stellen, bzw. Dich wenn mehr Schließtage, als Urlaubstage vorhanden sind, in einem anderen Objekt einsetzen, alternativ Dich freistellen aber diese Tage trotzdem bezahlen.

Ich vermute allerdings auch, dass der Arbeitgeber dies nicht freiwillig so einsehen wird.

Beitrag von karin3 - 02.01.12 - 09:19 Uhr

Hallo,

wenn dir dein Arbeitgeber keine Arbeit geben kann muss er dich dennoch bezahlen.
Also nichts mit unbezahlt. Außerdem brauchst du sie Zeit auch nicht mit dem Zeitkonnto ausgleichen.

http://www.igmetall-zoom.de/33-fragen-zur-zeitarbeit-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat/inhalt.html#13_16

Gruß Karin

Beitrag von marion2 - 02.01.12 - 10:13 Uhr

Hallo,

"Ich darf nur dann Urlaub einreichen wenn die Einrichtung zu ist!"

Das ist Quatsch.

Die Schließzeiten gibts nur in diesem einen Einsatzbetrieb. Dein Verleiher kann dir einen anderen für die Schließzeiten suchen. Wenn er das nicht kann, ist das nicht dein Problem.

Du bist angestellt, nicht selbständig. Das unternehmerische Risiko trägt der Arbeitgeber.

Gruß

Beitrag von sizilia - 02.01.12 - 19:49 Uhr

Da es ein städtischer Kiga ist, haben zu dem Zeitpunkt ALLE anderen zu betreuenden Kigas bei uns zu!

So war das mit dem Urlaub nehmen gemeint; denn wenn ich außerhalb der Kiga-Ferien Urlaub nehme, muß ich in einen anderen betrieb und der liegt im Umkreis von 50 Km (bei 2 Std. arbeit)

Beitrag von marion2 - 02.01.12 - 20:55 Uhr

Na und?

Dann müssen sie eben was anderes suchen. Wer sagt, dass es eine Kita sein muss?