Frage an die Fachleute

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Beitrag von muppi75 - 02.01.12 - 09:05 Uhr

Hallo,

es geht um das Thema Arbeitnehmerüberlassung.

Nehmen wir mal an, Arbeitnehmer H. hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitgeber X, als Kraftfahrer.
Nun hat Arbeitgeber X einen Subunternehmervertrag mit Arbeitgeber Y in dem wohl geregelt ist, dass X seine Arbeitnehmer in den Autos von Y einsetzt und somit die Verträge bedient, die Y mit seinem Auftraggeber hat.

Da X keine Fahrzeuge hat und der eigentliche Auftrag auch auf Y läuft, X somit nur die Arbeitskraft seiner Arbeitnehmer aufbringt, bin ich der Meinung dies wäre Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Falle dann aber eine illegale, da X keinerlei Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt wurde, bzw. er es aus nachfolgendem Grund nicht beantragt hat.

Als Grund wird von X und Y angegeben, sie hätten schließlich einen Subunternehmervertrag in dem alles geregelt wäre, was meiner Meinung nach eigentlich garnicht möglich ist, da man so mit einem Vertrag Gesetze aushebeln könnte.

So zumindest würde ich jetzt die Rechtsgrundlage deuten.

Vielleicht irre ich ja komplett und es kann mich jemand aufklären, wie es richtiger wäre. Die Mitarbeiter der zuständigen Regionaldirektion der BA sind leider beide derzeit nicht erreichbar, scheinen wohl noch im Urlaub zu sein und die Vertretung hat das Band laufen.

Beitrag von marion2 - 03.01.12 - 11:32 Uhr

Hallo,

ich glaube, dass das so geht.

Arbeitnehmerüberlassung ist dann doch noch etwas anderes.

Gruß