Arbeiten in Elternzeit

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von in84 - 02.01.12 - 10:02 Uhr

Hallo und ein frohes neues Jahr!

Hab mal ne Frage:

Ich bin noch bis Oktober in Elternzeit (2 Jahre) und wollte gerne Anfang des Jahres wieder in Teilzeit arbeiten.

Hab Ende des Monats ein Gespräch mit meinem Chef deswegen, hab aber die Tage mal mit einer Kollegin telefoniert, die meinte, dass sie mich momentan eigentlich nicht so wirklich gebrauchen könnten.

Klar haben sie Arbeit, aber sie bräuchten jemand der Vollzeit arbeitet und Einstellungskriterium (sind grad Vorstellungsgespräche) wäre wohl auch jemand ohne Kleinkind.

Bei mir wäre es ja auch schon so, dass das Risiko groß ist, dass ich mal öfters ausfalle wenn das Kind krank ist.

War da echt ziemlich stinkig über diese Aussage!

Nun meine Frage: Kann mein AG mich bis Oktober quasi "zwangs-daheim" lassen? Ich fürchte ja, oder?

Beitrag von in84 - 02.01.12 - 10:02 Uhr

Achso, und wenn mein AG mich bis Oktober nicht beschäftigen würde, dürfte ich mir dann nen Nebenjob suchen oder muss der AG dann zustimmen oder wie verhält sich das???

Beitrag von susannea - 02.01.12 - 11:17 Uhr

Ich würde jetzt schriftlich den Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen (Beginn in frühestens 8 Wochen) und dann abwarten, wenn der AG verpasst, dass er nur 4 Wochen Zeit hat schrifltich abzulehnen, dann kann er das nicht.
Ansonsten kann er dies nur aus dringenden betrieblichen Gründen und das er lieber jemanden ohne Kind hätte, ist sicherlich keiner!

Beitrag von puenktchen78 - 02.01.12 - 12:18 Uhr

Hallo,

wenn er Deinen Antrag ablehnt, dann frag ich nach der Erlaubnis woanders arbeiten zu dürfen. Das mußt Du schriftlich haben.

Dann kannst Du Dich woanders bewerben und vor allem, kannst Du dann auch ALG I beantragen. Wenn Du die sog. Anwartschaft dafür erfüllst, gekommst Du auf Deinen TEilzeitwunsch bezogenes ALG I. (Steht im übrigen auch so in der Broschüre: Elterngeld & Elternzeit vom Familienministerium)

Voraussetzung für ALG I ist natürlich eine gesicherte Kinderbetreuung und das Du dem Arbeitsmarkt mind. 15 h zur Verfügung steht.

LG
Mel

Beitrag von jana1109 - 04.01.12 - 13:27 Uhr

Wenn dein Betrieb weniger als 15 Vollzeitmitarbeiter hat kann dein Chef dich zu Hause lassen. Dann kannst du dir aber einen anderen Job während der Elternzeit suchen. Würde ich dir auch empfehlen, da die Aussagen ja schon eher in die Richtung gehen, dass du gekündigt wirst, sobald er es wieder kann. Darauf würde ich an deiner Stelle nicht warten. Aber schau dann genau, ich bin mit meinem "neuen" Job so richtig auf die Schn** geflogen und bin nun sehr froh, dass ich meinen alten Job noch habe für nach der Elternzeit...