Hallo,
bin fast 30 Jahre verheiratet über Trennung haben sich mein Ehemann und ich unterhalten, wir waren uns einig dass ich erst ausziehe wenn ich einen Job habe (bin seit 18 Jahren Hausfrau). Haben auch zwei Kinder die beim Vater bleiben wollen wegen Ausbildung und wegen dem sozialen Umfeld.
So nun hat mein Gatte mich von heute auf morgen rausgeschmissen, nur meine Kleidung durfte ich mitnehmen.
Ein guter Freund hat mich Gott sei Dank aufgenommen damit ich wenigstens einen Schlafplatz und was zu essen habe.
Geld habe ich auch keines.
Kontovollmacht gelöscht und ich musste die Kündigung des gemeinsamen Bausparers und der Lebensversicherung unterschreiben damit er die Schulden aufs Haus abzahlen kann und er schuldenfrei ist.
Haus gehört ihm, ist sein Erbe.
Ich weiß dass ich zum Anwalt muss.
ABER darf er das wirklich?
darf er das?
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Beitrag von hanni1963 - 02.01.12 - 12:46 Uhr
Beitrag von scullyagent01 - 02.01.12 - 13:16 Uhr
Nein, so geht das nicht!
Du mußt SOFORT zu einem Anwalt.
Es ist illusorisch zu glauben das Du jemals einen halbwechs gut bezahlten Job bekommen wirst.
Und dann sofort Termin beim Jobcenter damit Du zur Überbrückung ALG II bekommst - aber auch das holen sie sich bei Deinem Ex zurück.
Scully
Beitrag von babylove05 - 02.01.12 - 16:57 Uhr
Hallo
Nein natürlich nicht , ich wäre heute schon beim Anwalt gewesen , und vorallem hätte ich ohne den rat meines Anwaltes nichts Unterschrieben , egal was dein "netter" ex sagt.
Also schnell ab zum anwalt ...
Lg Martina
Beitrag von manavgat - 03.01.12 - 12:22 Uhr
Du unterschreibst etwas, ohne vorher einen Anwalt gefragt zu haben?
Wie bescheuert ist das denn?
Ab zu einer Anwältin. Und rauswerfen kann er Dich gar nicht!
Gruß
Manavgat
Beitrag von my-opinion - 03.01.12 - 12:57 Uhr
"Ab zu einer Anwältin. Und rauswerfen kann er Dich gar nicht!"
...wie nennst Du so etwas sonst immer...
Gehe zu einem Anwalt, sorry natürlich Anwältin, und stelle einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung....
1. Die Zuweisung der Ehewohnung
Kommt es zu Trennung und Scheidung, so kann damit der Streit verbunden sein, wer
in der ehelichen Wohnung bzw. im ehelichen Haus bleibt.
a. Grundsatz: Dem Eigentümer gebührt das Nutzungsrecht
Ist nur ein Ehegatte Eigentümer der Ehewohnung, dann soll sein Eigentum grundsätzlich
geachtet werden, d.h. ihm die Nutzung verbleiben.
Das bedeutet: Ist der Mann alleiniger Eigentümer des ehelichen Hauses, so kann er
grundsätzlich von der Frau verlangen im Rahmen der Trennung – gegebenenfalls
samt den Kindern - auszuziehen.
Beitrag von manavgat - 03.01.12 - 13:04 Uhr
kann er. Allerdings müssen hier angemessene Fristen eingräumt werden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von my-opinion - 03.01.12 - 13:07 Uhr
Das sehe ich dann auch so.
Aber wir kennen ja nicht die ganze Geschichte, eventuell liegt ja auch ein Härtefall vor.
Man schmeisst den Partner bei einer Trennung doch nicht so einfach raus.
Gruß
my-opinion
Beitrag von hanni1963 - 03.01.12 - 13:35 Uhr
Härtefall???....naja wenn das einer ist dass ich einen Freund habe?
Mein Ex wusste davon....zwischen ihm und mir läuft schon seit Jahren nichts mehr und wir sprachen schon lange nur noch über die Kinder.
Es war seit sechs Jahren nur noch eine Zweckgemeinschaft.
Beitrag von my-opinion - 03.01.12 - 14:02 Uhr
Hallo Hanni,
ich hatte mir schon gedacht das Du einen neuen Freund / Partner hast.
Ob das ein Härtefall ist werden bestimmt Richter entscheiden.
Da es ja sein Haus ist kann ich mir vorstellen das er damit durchkommt, das ihm ein weiteres Zusammenwohnen nicht zugemutet werden muss.
Aber ich denke das Du bei einem Anwalt gut aufgehoben bist.
Beitrag von hanni1963 - 03.01.12 - 13:38 Uhr
Ja ich weiß dass es bescheurt war, hätte selbst nie gedacht dass ich das machen würde.
Es war einfach die Situation, ich kam nach Hause und er setzte mich unter Druck, sein Blick...voller Hass, ich wusste nicht wie er reagiert wenn ich nicht unterschreibe.
Gruß
hanni1963
