Hallo,
ich frage für eine Bekannte. Ihre Schwägerin ist plötzlich verstorben und meine Bekannte würde gerne ihre 3 Nichten zu sich holen da auch sonst niemand in der Familie die Kinder aufnehmen möchte. Auch der Vater nicht!
Jetzt ist da allerdings das Problem das sie dann erstmal nicht mehr arbeiten gehn könnte und natürlich das Geld fehlen würde. Wenn es hart auf hart kommt müssten sie aus ihrem Haus ausziehen weil sie es sich nicht mehr leisten könnten. Meine Bekannte möchte die Kinder so und so zu sich nehmen, allerdings wäre sie froh im Haus bleiben zu können.
Leider ist noch etwas hin bis zu dem ausführlichen Termin mit dem Jugendamt und sie hat momentan soviele Gedanken im Kopf das sie froh wäre zumindest schon einmal das geklärt zu haben.
Vielleicht kennt sich ja jemand ein wenig damit aus!
LG
Kerstin mit Ida
im Bett und MADITA, LEO &
im
Bekommen auch Verwandte für Pflegekinder finanzielle Unterstützung?
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Beitrag von kerstini - 02.01.12 - 13:16 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 02.01.12 - 13:43 Uhr
Hallo Der Vater muss auf jeden Fall Unterhalt zahlen. Auch das Kindergeld steht ihr zu.
Unter Umständen gibt es für die Kinder noch Halbweisenrente.
Bianca
Beitrag von kerstini - 02.01.12 - 13:51 Uhr
Vom Vater ist nichts zu holen. Soweit ich weiß bekam sie Unterhaltsvorschuß.
Beitrag von shiningstar - 02.01.12 - 14:18 Uhr
Auf jeden Fall stehen den Kindern Halbwaisenrente zu. Kindergeld gibt es und wenn es offiziell als Pflegschaft läuft, wird sie denke ich wie alle Pflegeeltern vom Staat noch etwas dazu bekommen!
Beitrag von marion2 - 02.01.12 - 14:22 Uhr
Hallo,
deine Bekannte könnte Elternzeit beantragen und entsprechend Elterngeld erhalten. Sie könnte alles beantragen, was auch Eltern von leiblichen Kindern beantragen könnten: Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, ALGII, Halbwaisenrente etc., außerdem noch Pflegegeld.
http://pflegekinderrecht.wordpress.com/2010/07/26/pflegegeld-und-sonstige-finanzielle-leistungen/
http://www.kanzlei-nussmann.de/?s2=pflegeeltern_67
Verhungern werden also weder die Kinder, noch deine Bekannte.
LG Marion
Beitrag von manavgat - 03.01.12 - 12:33 Uhr
kuckstu hier:
http://www.moses-online.de/artikel/verwandtenpflege-wirtschaftlichen-jugendhilfe
Da sie als Tante nicht unterhaltsverpflichtet ist, wie z. B. Großeltern, hat sie wohl Anspruch.
Falls nicht schon im Vorfeld (was Sinn macht, zwecks Beratung), dann würde ich spätestens bei Streitigkeiten mit dem Jugendamt (es wird ja immer versucht, Kosten zu sparen...), eine versierte Anwältin einschalten.
Gruß
Manavgat
