Hallo,
habe eben unten gelesen, dass ich auch Steuerklasse 2 haben könnte als Alleinerziehende mit 2 Kindern.
Ich habe 1 (der Vater wohnt mit im Haushalt, nicht verheiratet). Kann ich in dieser Konstellation Stkl. 2 beantragen und bringt das was gegenüber 1???
Ich kenne mich da gar nicht aus!
Danke für eure Hilfe, Ela!
Steuerklasse 1 oder 2?
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Beitrag von schillerfri - 02.01.12 - 13:32 Uhr
Beitrag von cliffi - 02.01.12 - 13:36 Uhr
Nein ich denke das geht nicht. das dürfte nur dann gehen wenn er nicht bei dir wohnt.
Wieso bist du alleinerziehend wenn der Vater mit im Haushalt lebt???? In dieser Konstellation bist du auch nicht alleinerziehend.... ^^
Beitrag von kulka74 - 03.01.12 - 12:48 Uhr
Nun, so wie ich es verstanden habe ist das eine Kind von dem Vater der im Haushalt lebt und das andere von jemanden anderem, deswegen "alleinerziehend" und deswegen auch die Frage...
LG
K
Beitrag von silbermond65 - 03.01.12 - 13:06 Uhr
Da steht nur ,daß sie Steuerklasse 1 hat und fragt ob sie die 2 haben könnte.
Von Kindern verschiedener Väter steht da doch gar nichts. 
Und selbst wenn ,fürs FA ist sie nur alleinerziehen,wenn außer ihr und ihren KIndern keine weitere Person ab 18 mit im Haushalt lebt.
Beitrag von blonde.engel - 02.01.12 - 13:36 Uhr
Hallo!
Wenn der Vater deiner Kinder mit in deinem Haushalt lebt, dann bist du doch "im wahren Leben" auch gar nicht alleinerziehend!
Also kommt Steuerklasse 2 für dich NICHT in Frage!
LG
Jenny
Beitrag von proseccobarbie - 02.01.12 - 13:39 Uhr
Vater im Haushalt lebend ist ja denn mal nicht alleinerziehend, nüch
Beitrag von cateye - 02.01.12 - 13:59 Uhr
Nein, das geht tatsächlich nur, wenn du ganz alleine mit den Kindern in einem Haushalt lebst, so wie bei mir. Und das dann auch nur, wenn du verheiratest bist und nur solange, bis die Scheidung noch nicht durch ist.
So ist es bei mir. In den nächsten Monate, ist die Scheidung bei mir durch und dann hab ich auch leider wieder Stkl. 1.
lg cateye
Beitrag von silbermond65 - 02.01.12 - 14:23 Uhr
So ist es bei mir. In den nächsten Monate, ist die Scheidung bei mir durch und dann hab ich auch leider wieder Stkl. 1.
Wenn du weiterhin mit den Kindern alleine in einem Haushalt lebst,hast du trotzdem die 2.
Das hat doch nichts mit verheiratet oder geschieden zu tun.
Beitrag von yvschen - 02.01.12 - 15:12 Uhr
Genau , geb ich dir Recht
yvonne
Beitrag von hedda.gabler - 02.01.12 - 19:08 Uhr
Hallo.
Das stimmt doch gar nicht ...
... ich lebe ledig mit einem Kind im Haushalt und habe natürlich die Steuerklasse 2.
LG
Beitrag von nick71 - 03.01.12 - 22:14 Uhr
"Und das dann auch nur, wenn du verheiratest bist und nur solange, bis die Scheidung noch nicht durch ist."
Das ist Unsinn.
Ich habe seit der Trennung von meinem Mann Stkl. 2, und die musste ich auch nach der Scheidung nicht ändern.
Was anderes wäre es tatsächlich nur, wenn ich mit meinem Partner oder einer anderen volljährigen Person zusammenziehen würde.
Beitrag von agostea - 03.01.12 - 08:42 Uhr
Ich habe die 1. Im Endeffekt ist es egal, ich setze alles durch die Lohnsteuer ab.
Gruss
agostea
