Was genau zählt zu den "persönlichen Sachen" bei einer Trennung?

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Beitrag von schmusimaus81 - 02.01.12 - 16:00 Uhr

Hallo,

nachdem meine Schwiegermutter gestern von ihrem Ehemann aus der Wohnung geworfen worde, soll sie heute ihre "persönlichen Sachen" abholen.

Was genau ist das alles? Ich habe da jetzt an (klar) Kleidung, Fotos, persönliche Unterlagen (obwohl die sowieso schon ich habe, da ich sie ja gesetzlich betreue), Schmuck. Also alles, was wirklich nur mit ihr zu tun hat.

Aber was ist mit den Dingen, die sie damals mit in die (Miet-)Wohnung eingebracht hat als sie zusammengezogen sind? Es ist nicht Vieles, aber das sind schließlich Dinge, die 1. ihr gehören und die sie 2. bei einer eigenen Wohnung später wieder benötigt. Dazu gehört die Waschmaschine, den Mini-Backofen (zum Aufwärmen von Brötchen, Pizza o.ä.), die Töpfe, ein Heimtrainer, welchen sie von ihrem Mann und ihren Kindern zum 55. Geburtstag geschenkt bekommen hat, Wäscheständer, Blumen. Also bis auf die Waschmaschine und den Heimtrainer eher kleinere Sachen. Aber darf sie diese jetzt auch schon mitnehmen oder muss sowas später über den Anwalt verhandelt werden, wer welche Dinge bekommt? Und was ist, wenn ihr Ehemann dann behauptet, diese Dinge wären alle seine? Die Dinge sind ja schon vor vielen Jahren angeschafft worden und mit Sicherheit keine Belege mehr darüber vorhanden, wer was früher besessen hat bzw. gekauft hat.

Liebe Grüße

Beitrag von scullyagent01 - 02.01.12 - 16:37 Uhr

Wart ihr immer noch nicht beim Anwalt?

Persönliche Sachen sind Kleidung ,Papiere, Schmuck, Kosmetika, Medikamente - sonst nix.

Möbel und Zugewinn müssen geteilt werden. der Unterhalt muß auch geklärt werden.....

Scully

Beitrag von schmusimaus81 - 02.01.12 - 17:06 Uhr

Mir sind momentan die Hände gebunden. Ich DARF noch nicht zum Antwalt gehen. Habe heute morgen mit dem Amtsgericht deswegen telefoniert, weil meine Schwiegermutter ja unter Betreuung steht und dort bekam ich die Auskunft, dass ich zuerst die Erweiterung meines Aufgabenkreises als Betreuerin beantragen muss, um die Sache dem Anwalt übergeben zu können. Diesen Antrag habe ich heute vormittag gleich zur Post gebracht und warte nun auf Antwort.

Es war ja schließlich auch erst gestern, als sie aus der Wohnung geworfen worde.

Mir geht es nicht darum die Sache rauszuzögern. Es geht einfach nicht anders gerade. Ich durfte sie noch nicht mal aus der alten Wohnung "kündigen". Selbst das unterliegt der Zustimmung vom Amtsgericht. Also habe ich die Kündigung nochmal umgeschrieben als "Information" an den Vermieter, den ich gestern dann nicht mehr angetroffen habe. Heute habe ich dann mit ihm persönlich besprochen, dass sie nicht mehr in die Wohnung darf und das Mietverhältnis ab Februar mit ihrem Mann allein fortgesetzt wird. Wenn ich die Bestätigung zur Kündigung vom Amtsgericht habe, muss mir der Vermieter das dann noch schriftlich geben. Mache ich das vorher, kann das laut Amtsgericht unter Umständen "angezweifelt" werden.

Es ist nicht einfach, aber da muss ich jetzt Stück für Stück durch.

Beitrag von manavgat - 03.01.12 - 12:21 Uhr

Ich würde mitnehmen was geht.

Gruß

Manavgat

Beitrag von schmusimaus81 - 03.01.12 - 21:15 Uhr

Genau die Antwort hätte ich gestern gebraucht ;-)

Aber meiner SchwieMu ihr Mann hat auch wirklich ALLES raugerückt was meiner SchwieMu gehört. Er hat da gar nicht diskutiert. Einige Sachen werden noch geholt, weil mit einer Auto- und Anhängerladung hat es mein Mann gestern abend nicht geschafft. Aber nicht mal bei der Waschmaschine hat er diskutiert. Er hat gleich gesagt, sie soll sie mitnehmen.