Unterhaltstitel trotz Hartz 4 ?

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Beitrag von lilunali - 02.01.12 - 18:44 Uhr

Hallo

ich habe mal eine Frage.

Meine Freundin hat eine Tochter die 6 Jahre alt wird..

Der Kindsvater zahlt KEINEN Unterhalt. Hat er auch noch nie getan.

Sie bekommt auch keinen Unterhalt von der Unterhaltsvorschusskasse, da sie verheiratet

ist.

Ofiziell bekommt der Kindsvater nur Hartz 4.

Aber inoffiziell geht er schwarz Arbeiten und hat eigentlich gutes Geld.

Was wir nicht nachweisen können. Er wohnt auch am anderen Ende von Deutschland.

Der Familie von meiner Freundin gehts es momentan Finanziell nicht so gut.

Aber er zahlt keinen Cent.

Was kann sie denn machen ? Kann sie trotzdem einen Unterhaltstitel beim Jugendamt

beantragen trotz Harzt 4 ?

Sie hat schonmal bei einem Amt angerufen das gesagt hat, das man einem Nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann..

Aber kann der Kindsvater so leicht ddavon weg kommen???

Der wird niemals offizeill Arbeiten gehen um bloß keinen Cent zu zahlen.

Liebe Grüße

Beitrag von comapo - 02.01.12 - 18:51 Uhr

Hi,

so eine Diskussion gabs hier vor paar Tagen mal.

Mit Hartz4 kann und darf man keinen Unterhalt zahlen. Sie müsste ihn wg. Unterhaltspflichtverletzung verklagen, wenn er sich zB nicht nachweisbar um Arbeit bemüht. Verlangt werden - je nach Rechtsprechung des Bundeslandes - 20-30 Bewerbungen pro Monat.

Die Schwarzarbeit spielt dabei keine Rolle, denn sie müsste bewiesen werden.

Ja, es gibt einige Unterhaltspflichtige, die sich durch Hartz4-Bezug aus der Affäre ziehen.

Sie wird vermutlich darauf angewiesen sein, ihre eigene Erwerbstätigkeit auszuweiten.

LG

Beitrag von lilunali - 02.01.12 - 18:57 Uhr

Danke,
hast du einen Link von der Diskussion ?

Beitrag von scullyagent01 - 02.01.12 - 19:01 Uhr

http://www.urbia.de/forum/20-allein-erziehend/3423230-unterhalt-einfach-einstellen/21755682

Das Problem ist , das Deine Freundin alle Gerichtskosten selber zahlen muß - PKH wird nicht bei aussichtslosen Fällen genehmigt.

Scully

Beitrag von zubbeline - 05.01.12 - 14:53 Uhr

hier war es so ähnlich. Erst verdiente er angeblich extrem weig, dann hat er sich kündigen lassen und war arbeitslos.
Ich habe damals geklagt. Für das Gericht, war offensichtlich, dass er sich nicht um Arbeit bemüht und somit mußte er laut Urteil trotzdem den Mindestunterhalt zahlen.

Wirklich ans Geld kommen, ist dann aber noch eine ganz andere Geschichte.