Hallo, vor einigen Monaten hab ich dieses Thema angefangen und wollt ich mal mitteilen wie es ausgegangen ist.
ich habe im Juli bei einem Versandhaus einen mp3 player bestellt. dieser hat uns nicht gefallen, Versandhaus hatte falsch ausgestellten retourbeleg geschickt, da der bei der post nicht angenommen wurde, habe ich einen neuen angefordert, draufgeklebt und weg damit. leider habe ich nach ca 4 wochen den beleg der post entsorgt und die originalrechnung auch. nun bekomm ich ne mahnung. paket ist nicht angekommen! Leider kann ich nun nicht mehr nachweisen, das ich das paket zurückgeschickt habe. dies hab ich auch dem versandhaus mitgeteilt. jetzt will das versandhaus das ich eine eidesstattlicher versicherung abgebe und soll die belege mit hinschicken (habe ich ja nicht). soll ich diese erklärung unterschreiben, bin mir zu 100 % sicher das ich das Paket abgegeben habe. Habe keine Schulden und nichts!! Möchte jetzt mal wissen, ob die eidesstattliche Versicherung irgendwo erscheint? Was könnte ich noch tun, um nachzuweisen, das ich den artikel nicht habe? So ein mist warum hab ich auch diese belege nicht mehr. Sowas ist mir noch nie passiert! von nun an werd ich jeden zettel aufheben!! Warenwert 110 Euro!!!
So weiter gehts. Der Retourenzettel vom Versandhaus enthält genau die gleiche Nummer unter der das Retourenpaket zurückgeschickt wird. Dies wurde mir aber im versandhaus nicht gesagt, erst als ich bei der DHL angerufen wurde mir das erklärt. Somit konnte nachvollzogen werden, das ich das Paket abgegeben habe. Es kam verspätet wieder im Versandhaus an, weil es bei der DHL irgendwo verschwunden war. Gott sei Dank! Ich hab dann noch ein Entschuldigungsschreiben vom Versandhaus und einen Gutschein bekommen. Also wer mal ausversehen seinen Zettel entsorgt und ist sich 100 % sicher das Paket abgegeben zuhaben, sollte hartnäckig bleiben. ich hab die eid. Versicherung abgegeben und ein weiteres Schreiben dazu verfasst. Also trotzdem immer die Zettel schön aufbewaren und am besten noch gleich darauf notieren was darin war und wohin es ging, das steht bei einigen nämlich nicht drauf.
Danke fürs zuhören, vielleicht hilft es ja auch den einen oder anderen!!
anett
Retourenpaket verschwunden TEIL2
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Beitrag von ani_78 - 03.01.12 - 14:04 Uhr
Beitrag von cooky2007 - 03.01.12 - 14:37 Uhr
Ich bewahre zu 99,9 % alle Belege, Rechnungen etc. auf - alles schon nach Alpha geordnet in einem dicken Leitz Ordner.
Beitrag von nebula - 03.01.12 - 17:54 Uhr
Gibt man die eid. Versicherung nicht ab, wenn man div. Schulden hat aber auch unter dem Pfändbaren Einkommen lebt, also quasi nicht bezahlen kann und somit sein Hab & Gut den Gläubigern mit der eid. Versicherung offenlegt?
Verstehe nicht, wieso man eine eid. Versicherung abgeben muss, wenn man einen Artikel nicht mehr haben soll?!
Beitrag von criseldis2006 - 04.01.12 - 09:53 Uhr
Hallo,
das was du meinst ist der Offenbarungseid beim Amtsgericht.
Eine eidesstattliche Versicherung ist in solchen Fällen normal. Man versichert an Eides Statt, dass man die Ware zurückgeschickt hat und keinen Betrug begehen will.
Wenn man überschuldet ist und seine Finanzlage offenlegen muss, gibt man den Offenbarungseid ab.
LG Heike
Beitrag von smokefighter - 04.01.12 - 12:05 Uhr
Auch nicht ganz richtig den Offenbarungseid gab es nur bis 1970... wird heute aber noch umgangssprachlich für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Vermögensprüfung des Gerichtsvollziehers verwendet. In dem Fall versichert man die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über Einkommen und Vermögen...
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt
Beitrag von nebula - 04.01.12 - 13:48 Uhr
Achso, vielen Dank für deine Antwort.
