Nach Elternzeit nicht wieder zurück

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Beitrag von jessi2403 - 03.01.12 - 14:55 Uhr

Hallo zusammen,

es ist zwar noch etwas hin bis zum Ende meiner 3-jährigen Elternzeit (2014) aber ich möchte mich doch schon gern erkundigen.

Es ist so, dass ich danach nicht wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Auch generell vorerst nicht mehr arbeiten möchte.

Wann und wie muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?

Wo muss ich dies noch bekannt geben?

Es ist doch so, dass mir die Stelle 2 Jahre frei gehalten wird, bzw. ich nach dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden kann, oder?

Ja, so viele Fragen#schwitz

Freue mich über Antwoirten :-)

LG J mit B. *25.03.2011

#winke

Beitrag von windsbraut69 - 03.01.12 - 15:01 Uhr

Warum 2 Jahre?
Wenn du 3 Jahre Elternzeit angemeldet hast, kann der AG Dir in dieser Zeit nicht kündigen bzw. nur unter ganz strengen Bedingungen.
Willst Du im Anschluß an die Elternzeit dort nicht wieder arbeiten, mußt Du spätestens zum Elternzeitende kündigen.

Gruß,

W

Beitrag von jessi2403 - 03.01.12 - 15:06 Uhr

Hallo Windsbraut,

dass mit den 2 Jahren hab ich mal gehört. Mir wurde da gesagt, dass der AG nur 2 Jahre verpflichtet ist, die Stelle frei zu halten.

Vielen Dank!

Beitrag von windsbraut69 - 03.01.12 - 15:59 Uhr

Dann wäre es ja völlig unsinnig, dass man auf 3 Jahre Elternzeit Anspruch hat.
Der AG muß Dir aber nicht "die Stelle" frei halten, sondern einen gleichwertigen Arbeitsplatz.

LG

Beitrag von puenktchen78 - 03.01.12 - 15:28 Uhr

Hallo,

Du kannst in diesem Fall zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen!

LG
Mel

Beitrag von a79 - 03.01.12 - 18:06 Uhr

Hallo,

solange Du noch in Elternzeit bist, kann Dein Arbeitgeber Dich nicht kündigen. Du musst, wenn Du nicht wiederkommen willst, 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen.
Ich würde es auch vorher nicht tun, weil Du so lange noch normal gesetzlich krankenversichert sein kannst, wenn Du hinterher nicht mehr arbeiten willst, musst du Dich selbst versichern.

Solange Du keine Sozialleistungen einfordern willst, mußt Du meines Erachtens nichts angeben irgendwo, falls natürlich doch, musst Du Dich beim Arbeitsamt melden....

LG

'Andrea

Beitrag von susannea - 04.01.12 - 10:46 Uhr

Du musst dann 3 Moante vor Ablauf der Elternzeit kündigen.