Hallo zusammen,
es ist zwar noch etwas hin bis zum Ende meiner 3-jährigen Elternzeit (2014) aber ich möchte mich doch schon gern erkundigen.
Es ist so, dass ich danach nicht wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte. Auch generell vorerst nicht mehr arbeiten möchte.
Wann und wie muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen?
Wo muss ich dies noch bekannt geben?
Es ist doch so, dass mir die Stelle 2 Jahre frei gehalten wird, bzw. ich nach dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden kann, oder?
Ja, so viele Fragen
Freue mich über Antwoirten 
LG J mit B. *25.03.2011
Nach Elternzeit nicht wieder zurück
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Beitrag von jessi2403 - 03.01.12 - 14:55 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 03.01.12 - 15:01 Uhr
Warum 2 Jahre?
Wenn du 3 Jahre Elternzeit angemeldet hast, kann der AG Dir in dieser Zeit nicht kündigen bzw. nur unter ganz strengen Bedingungen.
Willst Du im Anschluß an die Elternzeit dort nicht wieder arbeiten, mußt Du spätestens zum Elternzeitende kündigen.
Gruß,
W
Beitrag von jessi2403 - 03.01.12 - 15:06 Uhr
Hallo Windsbraut,
dass mit den 2 Jahren hab ich mal gehört. Mir wurde da gesagt, dass der AG nur 2 Jahre verpflichtet ist, die Stelle frei zu halten.
Vielen Dank!
Beitrag von windsbraut69 - 03.01.12 - 15:59 Uhr
Dann wäre es ja völlig unsinnig, dass man auf 3 Jahre Elternzeit Anspruch hat.
Der AG muß Dir aber nicht "die Stelle" frei halten, sondern einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
LG
Beitrag von puenktchen78 - 03.01.12 - 15:28 Uhr
Hallo,
Du kannst in diesem Fall zum Ende der Elternzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen!
LG
Mel
Beitrag von a79 - 03.01.12 - 18:06 Uhr
Hallo,
solange Du noch in Elternzeit bist, kann Dein Arbeitgeber Dich nicht kündigen. Du musst, wenn Du nicht wiederkommen willst, 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit kündigen.
Ich würde es auch vorher nicht tun, weil Du so lange noch normal gesetzlich krankenversichert sein kannst, wenn Du hinterher nicht mehr arbeiten willst, musst du Dich selbst versichern.
Solange Du keine Sozialleistungen einfordern willst, mußt Du meines Erachtens nichts angeben irgendwo, falls natürlich doch, musst Du Dich beim Arbeitsamt melden....
LG
'Andrea
Beitrag von susannea - 04.01.12 - 10:46 Uhr
Du musst dann 3 Moante vor Ablauf der Elternzeit kündigen.
