Hallo zusammen,
mein Mann und ich machen uns langsam Gedanken, wie lange ich nach der Geburt des 2. Kindes zu Hause bleiben werde. Natürlich ist das u.a. vom finanziellen abhängig.
Also heute mal den Elterngeldrechner "befragt", weil es dieses mal irgendwie etwas komplizierter ist. Aber ich bin gescheitert am Rechner, weil ich nicht so recht weiß, welche Monate und Zahlen ich eintragen soll.
Vielleicht kann mir jemand helfen:
Kind 1 geb. 27.07.2010, Kind 2 VET 19.06.2012, Mutterschutzbeginn 08.05.2012
Vom 1.5.-07.5.2012 arbeite ich offiziell beim Hauptarbeitgeber wieder (Elternzeit für das 1. Kind endet am 30.04.2012).
Vom 25.07.2011 bis Entbindung zusätzlich geringf. beschäftigt (aber Beschäftigungsverbot) - dazu Zwischenfrage: bis wann erhalte ich vom 400€ Job den Lohn? Bis Beginn Mutterschutz? Gibt es beim 400€ Job einen AG-Anteil zum Mutterschutzlohn, oder gibt es das da garnicht?
Überwiegend sind es hier ja die Einkünfte aus dem 400€ Job, die es zu berücksichtigen gilt für den Elterngeldrechner. Aber wie rechne ich die 7 Tage Arbeit im Mai 2012, und wieweit muss ich zurüch gehen mit den Monaten, weil für das 1. Kind ja noch bis 26.07.2011 EG lief? Muss ich dann Monate nehmen, die vor dem Muschubeginn von Kind 1 liegen, also vor dem 29.06.2010??
Hoffe, ich habe das nicht zu kompliziert beschrieben, hoffe mir kann da jemand helfen!
Danke und lg Melle
Ich steh schon wieder aufm Schlauch - Elterngeldfrage!! @susannea??
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schmerle123 - 03.01.12 - 20:23 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 04.01.12 - 09:37 Uhr
hallo!
Also so ganz kann ich dir nicht helfen, aber ich versuche es mal
1. die monate, die zur berechnung genommen werden sind august, september, oktober, november, dezember 2011, janaur, feburar, märz, april 2012 sowie drei monate VOR beginn des Mutterschutzes des ersten kindes.
für die nach elterngeldbezug kind 1 gibst du 400€ ein, für den monat mit den 7 tagen eben das, was du netto bekommen wirst (also ich schätze 1/4 deines normalen gehaltes?) und dann eben die drei monate vorher.
2. ich glaube bei einem 400€ job gibt es einen pauschalbetrag von der kk im mutterschutz. aber ich glaube fast, daß dein regulärer AG dir mutteschaftsgeld zahlen muß (du stehst ja in einem regulären arbeitsverhältnis, arbeitest wieder und berechnet wird es aus den letzten 3 monaten vor mutterschutz- ausgenommen sind aber elternzeiten..)
ich hoffe ich konnte dir helfen
Beitrag von schmerle123 - 04.01.12 - 09:53 Uhr
Hallo,
oh ja, das mit den Monaten hat mir schon weiter geholfen. Mutterschaftsgeld erhalte ich vom Hauptarbeitgeber, das habe ich schon erfragt!
Danke für Deine Antwort!
Beitrag von susannea - 04.01.12 - 10:35 Uhr
2. DA glaubst du falsch wenn der AN selber versichert ist. Dann erhält er normal Mutterschaftsgeld und , was er übrigens auch zum Pauschbetrag erhält, einen AG Zuschuß (wobei der beim Pauschbetrag zu den fiktiven 13 Euro täglich berechnet wird).
Beitrag von susannea - 04.01.12 - 10:41 Uhr
Das sind ja ganz schön viele Fragen auf einmal ;)
Also erstmal Berechnungszeitraum:
Eigentlich Mai 2011 bis April 2012, Mai, Juni und Juli 2011 dürfen ja nciht berücksichtigt werden, weil es noch Elterngeld gab, also nur
August 2011 bis April 2012 und dann dazu 3 Monate vor dem Mutterschutz vom 1. Kind, sprich bei Mutterschutzbeginn 29.2.2010 wären das dann März, April und Mai 2010.
Lohn vom 400 Euro Job erhältst du bis zum Beginnd es Mutterschutzes, ab Mutterschutzbeginn erhältst du allerdings zusätzlich zu den 13 Euro täglich von der KK von beiden Ag einen Ag-Zuschuß, so dass du auf das volle Gehalt von Hauptarbeitgeber und 400 Euro-Job kommen soltlest. Du musst den 400 Euro Job allerdgins dem Hauptarbeitgeber auch mitteilen und dem AG vom 400 Euro Job die sozialversicherungspflichtige Stelle, weil sie somit beide AG-Zuschuß zu weniger als 13 Euro zahlen müssen (die müssen sie sich aufteilen).
Aber die KK sollte ihnen sagen, welchen Anteil sie zu zahlen haben.
Hoffe, das beantwortet deine Fragen, wenn nicht, noch mal nachfragen oder eine Mail schreiben.
Beitrag von schmerle123 - 04.01.12 - 11:21 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort!!
Habe es jetzt mal so in den EG-Rechner eingegeben mit den Monaten, die Du genannt hast. Wir sind jetzt schon ein ganzes Stück weiter, weil wir in etwa wissen, mit was wir rechnen können!
Eine Frage hab ich nur noch: Der Geschwisterbonus von 75€ - wenn ich das EG wieder splitten lasse auf 2 Jahre, werden die 75€ dann auch gesplittet, oder geht das nicht?
Beitrag von susannea - 04.01.12 - 11:26 Uhr
Doch die 75 Euro werden auch gesplittet. Die müsste es bei dem Abstand auch die ganze Zeit über geben, also für alle 12 Monate.
Beitrag von schmerle123 - 04.01.12 - 11:43 Uhr
