Unterhaltshöhe für eine 13jährige

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Beitrag von lona1971 - 03.01.12 - 21:03 Uhr

Hallo,
wir sind eine Patchworkfamilie mit einer (fast) 14 järigen Tochter meines Mannes, die die Hälfte der Zeit bei uns lebt und einer 5 jährigen gemeinsamen Tochter. Mein Mann bezahlt für seine Tochter bei geteiltem Sorgerecht (wie gesagt sie lebt 14 Tage bei ihrer Mutter, 14 Tage bei uns) monatlich 350 Euro und zusätzlich 35 Euro für eine Reitbeteiligung. Nun möchte die Mutter mehr Unterhalt. Die Berechnung des Unterhaltes erfolgte vor einigen Jahren als mein Mann noch mehr verdient hat. Seither gab es keine Neuberechnung. Bitte nicht über mich herfallen. Natürlich soll mein Mann Unterhalt bezahlen, es ist nur so, dass die 14jährige auf Wunsch der Mutter in eine teure Privatschule geht, ihre große Liebe ist das Reiten auch nicht ganz billig. Je älter unsere Kleine wird desto größer empfinde ich das soziale Gefälle der beiden. Die kleine Tochter würde gerne tanzen, aber 30 Euro mehr im Monat können wir uns momentan nicht leisten. Momentan geht es uns finanziell nicht so gut. Mein Mann ist selbstständig und die Auftragslage ist nicht besonders. Ich habe meine Stieftochter sehr lieb und natürlich würden wir mehr bezahlen, wenn wir könnten. Meine Frage an euch wäre jetzt: Wie viel Unterhalt bekommt ihr für eure 13/14 jährigen Kinder ?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.01.12 - 21:16 Uhr

Hallo

Bei einem Wechselmodel muss eigendlich keiner Unterhalt zahlen. Wieso zahlt dein Mann soviel? Zahlt die Mutter auch an euch?

Bianca

Beitrag von lona1971 - 03.01.12 - 21:26 Uhr

Hallo,
das hat eine lange Vorgeschichte. Der Kontakt mit der Mutter ist nicht immer einfach. Wir dachten, dass wir lieber jeden Monat Unterhalt bezahlen und dann nicht z.B.jede Kleideranschaffung durch 2 teilen. Ich kaufe keine original Ugg-Boots. Wenn ihre Mutter ihr die kaufen mag, ist das ihre Sache, aber wir können uns die nicht leisten. E (meine Stieftochter) ging im Sommer nach Island in die Reiterferien. Ihre Mutter wollte, dass wir die Hälte zahlen, also 1500 Euro. Wir sind seit 2 Jahren nicht in den Urlaub gefahren und haben gesagt mehr als 300 Euro können wir nicht beisteuern.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.01.12 - 21:38 Uhr

Hallo

Nehmt euch einen Anwalt und lasst es neu berrechnen. Und erbressen lassen solltet ihr euch auf keinen Fall

Beitrag von nick71 - 03.01.12 - 22:01 Uhr

"E (meine Stieftochter) ging im Sommer nach Island in die Reiterferien. Ihre Mutter wollte, dass wir die Hälte zahlen, also 1500 Euro. Wir sind seit 2 Jahren nicht in den Urlaub gefahren und haben gesagt mehr als 300 Euro können wir nicht beisteuern."

M.E. müsst ihr gar nichts zum Urlaub der Tochter beisteuern (das ist kein Sonderbedarf, sondern diese Kosten sind aus dem laufenden Unterhalt zu bestreiten, genau wie z.B. Kleidung)...und ich vermute fast, dass dein Mann eh zu viel zahlt, wenn ihr das Wechselmodell praktiziert. Sollte der Unterhalt allerdings tituliert sein, müsste Abänderungsklage eingereicht werden. Vielleicht lasst ihr euch da mal anwaltlich beraten.

BTW: Mein Sohn ist 15 und ich bekomme 334 Euro Kindesunterhalt im Monat, bei lediglich sporadischem Umgang.

Beitrag von nick71 - 03.01.12 - 21:44 Uhr

"Bei einem Wechselmodel muss eigendlich keiner Unterhalt zahlen."

Das ist nicht ganz richtig.

Guckst du hier:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html

Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.01.12 - 21:47 Uhr

Ok, aber erzahlt dann deutlich zu viel.

Bianca

Beitrag von lona1971 - 03.01.12 - 22:02 Uhr

Hallo,

danke für eure Antworten. Wir wollen uns eigentlich ohne Anwalt/Gericht mit der Mutter einigen, da wir befürchten, dass der Konflikt dann auf Kosten der großen Tochter ausgetragen wird. Konkret befürchte ich dann, dass sie E. manipulieren wird, die halbe/halbe Lösung zu ändern. Dies tat sie bereits einmal. Das hat E. in einen Loyalitätskonflikt gestürzt, den wir ihr gerne ersparen würden.

Beitrag von krokolady - 04.01.12 - 11:16 Uhr

lasst euch auf eine Neuberechnung ein wenn die Mutter das will!
Dein Mann soll ihr klipp und klar sagen das er bereit ist seine Einkünfte offen zu legen um berechnen zu lassen - aber nur offiziell!
Das kann bei einem gemeinsamen anwalt passieren!
Also das die Beiden einen Termin machen und gemeinsam hingehen.
Der Anwalt wird dann mitteilen wie es mit dem Unterhalt geregelt ist wenn das Kind zur Hälfte bei jedem lebt.....

Beitrag von xbienchenx - 04.01.12 - 12:31 Uhr

Normalerweise muss er gar nichts bezahlen!!!! Es sei denn er verdiehnt weitaus mehr und sie so wenig das sie den Kindesunterhalt allein nicht tilgen kann.

Lasst dies auf jeden Fall berechnen!!!!
Ich stecke in der selben Situation wie du, aber wir zahlen nichts an Unterhalt.

Beitrag von lona1971 - 04.01.12 - 13:29 Uhr

aber wie sieht es dann aus mit den Käufen von Kleidern, Urlaub, Schulsachen, Schulgebühren ? Die würden dann doch durch 2 geteilt werden, oder ? Da ist ja auch unser empfindlicher Punkt. Natürlich brauchen "unsere" Kinder Kleider, aber die Kleine trägt Sachen von H&m, Vertbaudet, Zara, die Große trägt Armani, Wellensteyn, Bench, Hilfiger. Mein Mann möchte natürlich seiner Verpflichtung nachkommen, aber eben in dem Rahmen , den wir uns leisten können.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.01.12 - 14:14 Uhr

In Urlaub muss sie nicht fahren. Das ist Luxus.

Bianca

Beitrag von xbienchenx - 04.01.12 - 16:26 Uhr

Ja, jeder kauft für das Kind das was man braucht.Wir haben auch weniger Geld als die Mutter. Er fliegt 2 mal im Jahr in den Urlaub usw.
Klassenfahrten muss sie bezahlen, das schaffen wir nicht. Wir gehen zwar beide arbeiten, haben aber noch weitere drei Kinder, also sind wir zu 6.

Somit gibts keine Markenklamotten oder Urlaub. Es geht einfach nicht.
Da kommt sie uns halt entgegen, kauft hier und da etwas mehr.
Und alles ohne Anwalt. Geht mal zum Jugendamt und lasst alles mal Berechnen. Es wird doch eh anders berechnet, da sie auch bei euch wohnt.

Beitrag von maschm2579 - 04.01.12 - 19:58 Uhr

Hallo,

wenn Dein Mann Unterhalt zahlt muss er NIX an zustätzlichen Kosten tragen. Weder Urlaub, Kleidung, Hygiene, Schulgeld etc....

Ihr müsst keinen Unterhalt zahlen und ich würde diese sofort einstellen. Oder aber einen Verlgeich starten. D.h. Eurer zu zahlender Unterhalt wird berechnet und der von Ihr. l

Er zahlt dann meinetwegen 200 Euro an sie und sie (wenn sie weniger verdient) 180 Euro an Euch. Oder aber auch Ihr 200 Euro und sie 300 Euro. Je nachdem wie das Einkommen ist.
Genau das würde ich Ihr so mitteilen.

Ich muss ja sagen Ihr lasst Euch ganz schön ausnehmen und die "alte" macht sich ein tolles Leben mit dem Kind.

Das Kind ist 14 Jahre und sollte die mutter sie manipulieren kann es höchstens passieren das sie ganz bei Euch bleiben möchte. Dann wäre nur Unterhalt von Ihr an Euch fällig ;-)

Klärt das im Sinne der Kleinen. Ich finde es ziemlich unfair das sie zurückstecken muss damit die Mutter in Saus und Braus lebt mit.

ICH persönlich würde umgehen die Zahlungen einstellen, aber das ist meine Meinung