Wer kontrolliert, ob Mindestlöhne eingehalten werden?

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Beitrag von mrs.xy - 03.01.12 - 22:38 Uhr

Hallo!

Gibt es dafür eine zuständige Stelle an die man sich anonym wenden kann? Mein Mann hat das Problem, dass ihm jetzt der Arbeitsvertrag geändert werden soll.
Also, er arbeitet in der Gastronomie. Es war immer so, dass die Mitarbeiter das essen durften, was z.B. vom Buffet über war. Jetzt soll allen ein Verpflegungssatz abgezogen werden. Die Mehrheit war (warum auch immer) damit einverstanden. Alle sollen einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Wenn mein Mann das nun nicht unterschreibt, wird er den Job sicher verlieren.

Man kann doch niemanden zwingen dort "die Reste" zu essen und dafür auch noch zu bezahlen, oder?
Er wird sich auf jeden Fall was neues suchen, aber das wird wahrscheinlich ja auch nicht von heut auf morgen klappen.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!

LG Mrs.XY

Beitrag von arkti - 03.01.12 - 22:46 Uhr

Der Chef ist doch nicht verpflichtet seine Mitarbeiter zu verköstigen.

Beitrag von mrs.xy - 03.01.12 - 23:01 Uhr

Nein, natürlich nicht. Aber der Chef zwing die Mitarbeiter quasi das essen zu bezahlen.

Beitrag von scullyagent01 - 04.01.12 - 09:50 Uhr

Dann soll dein mann sich eben Stullen mitnehmen, wie jeder andere AN auch.

Kulanz ist nicht einklagbar!

Scully

Beitrag von mrs.xy - 04.01.12 - 09:56 Uhr

Das Problem ist ja, dass es in die neuen Arbeitsverträgen mit rein soll, dass ein Betrag X vom Lohn einbehalten wird als Verpflegungssatz. Unterschreibt man diesen Vertrag nicht wird es sicher die Kündigung nach sich ziehen.

LG

Beitrag von scullyagent01 - 04.01.12 - 10:14 Uhr

D.h. also, das der bisherige geldwerte Vorteil dann nicht mehr versteuert werden wird? Oder wie ist das sonst zu verstehen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbezug

Um welche Art Buffet handelt es sich, eines in Kundenauftrag, also bereits bezahlte Leistung oder ein Angebot des AG?

Bei Kantinenessen muß der AN im Regelfall auch seinen Obulus zuzahlen.

Hier hast Du mal einen Überblick über die Höhe der Sachbezugswerte 2012

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10147.xhtml?currentModule=home

Scully

Beitrag von sassi31 - 04.01.12 - 12:56 Uhr

Dein Mann hat aber doch bereits einen Vertrag, oder? Dann kann er nicht gezwungen werden, einen Neuen zu unterschreiben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG dafür eine Änderungskündigung aussprechen würde.

Ißt dein Mann denn tatsächlich die Rest vom Buffet mit? Oder geht er da nicht bei und ißt nur seine mitgebrachte Verpflegung?

Beitrag von muppi75 - 04.01.12 - 09:29 Uhr

Gezwungen werden kann man dazu natürlich nicht und deshalb gekündit werden eigentlich auch nicht, aber wo eine Wille ist, findet sich auch ein Gebüsch.
Hat allerdings nen Vorteil wenn ich mir was vom Lohn abziehen lasse, dann kann ich hinterher auch das Zeug einpacken und es kann mir keiner mehr was, in Hinsicht auf die nächste Familienfeier würde es mir persönlich gefallen. ;)

Was die Einhaltung des Mindestlohnes angeht und die Kontrollen, müsste eigentlich der Zoll zuständig sein.

Beitrag von mrs.xy - 04.01.12 - 10:02 Uhr

Hallo!

Danke für deine Antwort!

Das Problem ist ja auch, dass das Essen dort nicht besonders toll ist. Und die Küche ist auch nicht sauber, von daher möchte man das auch nicht unbedingt mitnehmen.

Außerdem gibt es auch nicht zuverlässig immer Reste und daher finde ich die Vorgehensweise schon echt unverschämt. Es wurde ja auch schließlich kein Mindestlohn eingeführt, damit man dann genauso wenig (oder weniger Geld) bekommt als vorher.

Dann werde ich mal versuchen, ob der Zoll dafür zuständig ist, wobei die bestimmt aktuell sehr viel damit zu tun haben.

LG

Beitrag von gbmaintal - 04.01.12 - 10:07 Uhr

Hallo,

dann soll dein Mann einfach nichts mehr dort essen, dann braucht er auch nichts zu bezahlen, das aber dann konsequent. Und wenn es eh nicht so dolle schmeckt dann sollte dies ja kein Problem sein.

Es ist auch nicht einzusehen, dass der AG alle Mitarbeiter auf seine Kosten durchfüttert. Auch wenn es nur Reste sind und die am Ende weggefeuert werden.
Es sind und bleiben seine Reste und da darf er sehrwohl einen Obulus für verlangen.

Dann einfach nichts essen und es kann nichts abgezogen werden. Ganz einfach.

GLG Gabi

Beitrag von mrs.xy - 05.01.12 - 16:46 Uhr

So einfach ist es leider nicht.

Beitrag von jarmina - 04.01.12 - 14:59 Uhr

Hi,

es gibt Betriebe, die rechnen den Sachbezug oben drauf auf den Bruttolohn und ziehen ihn anschließend bei den Nettobezügen wieder ab. (Machen wir bei den Köchen).
Es gibt aber auch Betriebe, (und so scheint es jetzt der Betrieb Deines Mannes machen zu wollen) die ziehen einfach am Ende beim Nettolohn ab.

Solange es deutlich als Sachbezug gekennzeichnet ist, ist beides erlaubt (zumindest gab es bei uns deswegen noch keine Probleme mit dem FA). (Machen wir bei den Auszubildenden).

Wenn die Küche angeblich nicht sauber ist, dann verständige das Gewerbeaufsichtsamt und ich kann aus eigener Erfahrung sagen, die können ziemlich rigoros sein. Hatte bei und weniger mit der Sauberkeit als mit der Kopfbekleidung der Köche zu tun.

Übrigens auch wenn manche das hier meinen, der Sachbezug hat nichts damit zu tun, dass man sich ja noch Essen mit nach Hause nehmen kann, es hat damit zu tun, dass man die Möglichkeit hat im Betrieb zu essen.

Das Finanzamt und auch die Sozialversicherung wollen an der Kostenersparnis, die dem AN durch die Inanspruchnahme des Essens entsteht, teilhaben, deswegen nennt man es auch "Geldwerter Vorteil"

In der Gastronomie wird üblicherweise davon ausgegangen, dass ein Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit etwas im Betrieb zu sich nimmt. Wenn keine Kantine vorhanden ist, ist eine für das FA glaubhafte Geltendmachung, dass man im Betrieb nichts isst bzw. nur selbstmitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt, sehr schwierig bis unmöglich.

Liebe Grüße

Jarmina

Beitrag von jarmina - 04.01.12 - 14:40 Uhr

Hallo,

also bei uns ist es durchaus üblich, dass Geld einbehalten wird wegen dem Essen im Betrieb. Das nennt sich bei uns Kostgeld und sind steuerrechtlich gesehen Sachbezüge.

Ich würde mal vermuten, dass der AG vor kurzem eine Betriebsprüfung hatte und, da er das Essen der Mitarbeiter nicht versteuert hatte, ganz fies nachzahlen (Steuern und Sozialversicherung) musste.

Bei uns ist z. B. die Abmachung mit dem Finanzamt (schon bei meinem Schwiegervater, nachdem er auch nachzahlen musste): Zwei Köche und alle Auszubildenden, die im Bereich Restaurant oder Küche arbeiten.

Ich weiß noch nichtmal, ob Sachbezüge explizit im Arbeitsvertrag erwähnt werden müssen, obwohl es sich wohl immer größerer Beliebtheit erfreut.

Die aktuellen Sätze für 2012 sind:
Frühstück: 47,00 Euro
Mittagessen: 86,00 Euro und
Abendessen: 86.00 Euro
gesamt dann 219 Euro

Ob man in zwingen kann im Restaurant zu essen. Nein, kann man nicht, ich denke aber, die Sachbezüge werden trotzdem fällig, da der Aufwand nachzuhalten, wer jetzt wirklich was gegessen hat und wer nicht einfach, zu groß wäre.

Liebe Grüße

Jarmina

Beitrag von manavgat - 04.01.12 - 18:31 Uhr

Warum zum Kuckuck ist Dein Mann nicht in der Gewerkschaft?

Gruß

Manavgat