Hauskauf: Zahlung 1 Monat vor Schlüsselübergabe???

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 09:36 Uhr

Guten Morgen zusammen,

wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen. Der Makler hat jetzt in den Kaufvertrag schreiben lassen, dass wir das Geld am 29.02. zahlen sollen, die Schlüsselübergabe erst am 01.04. erfolgt.

Dementsprechend würde die jetzige Eigentümerin einen Monat in (dann) unserem Haus wohnen.

Ist das normal? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Wie groß ist denn in der Regel der zeitliche Unterschied zwischen Zahlung und Schlüsselübergabe?

Vielen Dank!

kleiner #hasi mit Zwillingsjungs

Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.01.12 - 09:47 Uhr

Hallo

Bei uns war am 1.2 Schlüsselübergabe und das Geld hatte die Verkäuferin am 31.1 auf dem Konto.

Bianca

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 09:52 Uhr

Danke, so stelle ich mir das auch vor, aber der Makler (oder die Eigentümerin) möchte es wohl anders. Haben ihm jetzt geschrieben, dass wir damit nicht einverstanden sind. Bin gespannt was jetzt weiter passiert....

Beitrag von ohiticawin - 04.01.12 - 10:25 Uhr

Warum solltest du das Haus einen Monat vor Übergabe bezahlen? Ich glaube nicht dass das üblich ist. Bei uns lag 1 Tag zwischen Übergabe und Zahlung, wobei ich auch glaube dass die Zahlung NACH Übergabe kam, da das Haus auch bis zum Schluss bewohnt wurde und ich das Haus unbewohnt gekauft habe.

Sowas muss ja zu problemen führen. Was passiert wenn in dem einen Monat noch was am Haus kaputt geht? Oder wenn der Bewohner nicht auszieht? Dann hast du ein Problem, weil du den dann rausklagen musst ...

Mein Schwiegersohn sollte kürzlich 3 Monate vor Einzug Kaution für die MietWohnung zahlen. Das hat er nicht gemacht und es kam dann doch nicht zum Mietvertrag...

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 10:30 Uhr

Wir vermuten einen ganz anderen Grund für diese frühe Zahlung. Die jetztige Eigentümerin hat sich eine Wohnung gekauft. Wir glauben, dass sie gar nicht zur Bank gehen will um einen Kredit aufzunehmen, den Kaufpreis aber Anfang März zahlen muss, dass sie dann dort auch einziehen kann....aber das kann ja nicht unser Problem sein.

Das mit einem möglichen Schaden haben wir uns auch schon überlegt. Finde es auch eine Frechheit vom Makler so etwas von uns zu verlangen, zumal er unsere Interessen vertreten sollte. Schließlich bekommt er seine Provision von uns.

Danke für Deine Antwort!

Beitrag von florida-sun - 04.01.12 - 10:37 Uhr

Hallo,

bei uns wurde das im Notarvertrag "Zug-um-Zug" vereinbart. D.h. Zahlung des Kaufpreises und dann sofortige Schlüsselübergabe. Alles andere fänd ich jetzt auch komisch.

Allerdings, wenn es einen plausiblen Grund (z.B. Kauf einer neuen Whg durch die vorherige Eigentümerin) gibt, uns das für Euch ok ist, würde ich die die Zeit zwischen Zahlung und Schlüsselübergabe eine Miete vereinbaren, oder den Kaufpreis mindern.

Das würde ich aber nicht mit dem Makler besprechen sondern mit einem Notar. Der ist verpflichtet neutral zu beraten! Wir haben da Gute Erfahrungen gemacht, der hat bei uns einige Problemchen ausgebügelt.

Viele Grüße
florida

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 10:40 Uhr

Danke für den Tipp!

Beitrag von lichtenstein - 04.01.12 - 10:50 Uhr

Dito! Die Schlüsselübergabe war an den Geldeingang beim Verkäufer geknüft.

Beitrag von emmy06 - 04.01.12 - 10:19 Uhr

Wir hatten Schlüsselübergabe und Co. im Notarvertrag schon vor Zahlung des Kaufpreises vereinbart.
Mitte Oktober bekamen wir die Schlüssel und begannen zu renovieren, Ende Oktober war der Kaufpreis fällig und nun ziehen wir am Wochenende um...

LG

Beitrag von wuestenblume86 - 04.01.12 - 10:36 Uhr

Meine Erfahrung: zwei Häuser bei unterschiedlichen Maklern und stets war der Kaufpreis vor Einzug zu entrichten.

Fall 1:

Zahlungsdatum 10. Juni

Einzugsdatum 1. September

Fall 2:
Zahlungsdatum 1. Februar
Einzug 1. Mai

Sollte nachträglich etwas an der Immobilie sein, kann man eh nicht eigenhändig mal eben den Kaufpreis reduzieren, sondern es muss alles mit Gutachter und entweder einer notariellen Einigung oder einem Gerichtsverfahren entschieden werden.
Sollte ein Schaden im/am Haus entstehen, hat man ja Versicherungen.

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 10:39 Uhr

Danke für Deine Antwort.

Aber was ist mit der Zwischenzeit? Stand die Immobilie leer? Habt Ihr "Miete" bekommen. Man kann doch nicht einfach jemanden ohne Entgeld in seinem Haus wohnen lassen....oder sehe ich das so falsch. Müssen in der Zeit ja auch schon die Raten an die Bank zahlen.

Beitrag von wuestenblume86 - 04.01.12 - 10:42 Uhr

Naja diese Sachen hat man doch alle vor Einzug bzw. Unterschrift ausgehandelt ;-) im Fall 1 waren wir die Eigentümer und wir haben Mietfrei bis zum Schluss drin gewohnt. Was unsere Bedinung.

Redet doch nochmal mit dem Makler bzw. den bisherigen Eigentümern ;-)

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 10:45 Uhr

Das werden wir machen. Danke!

Beitrag von bezzi - 04.01.12 - 10:59 Uhr

Bei den meisten Hauskäufen gibt es wohl die Schlüssel gleichzeitig mit dem Geldeingang. Es kann aber so gut wie alles vertraglich geregelt werden, daher kann man schlecht von "normal" reden.

Wenn ihr damit nicht einverstanden seid, sagt das. Dann muss man sich entweder einigen ( z.B. einen Kompromiss finden) oder der Vertrag kommt nicht zu Stande.

Beitrag von 280869 - 04.01.12 - 11:14 Uhr

Ich würde es nicht machen.

Ich habe mal eine Sendung im Fernsehen gesehen da war auch so etwas und die Exeigentümer sind nicht ausgezogen,die neuen Besitzer hatten schon über ein Jahr gekämpft, mußten ja auch Kredite für das Haus zahlen.

VG 280869

Beitrag von ayshe - 04.01.12 - 11:29 Uhr

Ich finde es nicht normal.

Wir haben einmal Schlüsselübergabe und Zahlungsübertrag vom Anderkonto auf das Verkäuferkonto gleichzeitig gemacht.

Ein anderes mal haben wir zwar die Zahlung früher gemacht, aber dann einen Mietvertrag mit dem VK, der eben noch dort wohnte.

Gib ihr doch einen befristeten Mietvertrag für den Monat.

Beitrag von kleinerhase3004 - 04.01.12 - 11:34 Uhr

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
Habe gerade mit dem Makler und anschließend mit meinem Mann gesprochen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir das Geld am 26. überweisen und Schlüsselübergabe dann am 1. stattfindet.

Damit können alle gut leben!

Viele Grüße und danke für Eure Tipps!

kleiner #hasi

Beitrag von seinspaetzle - 04.01.12 - 12:36 Uhr

Hallo

also wir haben den Vertrag beim Notar Ende Juni gemacht, Ende Juli war der Kaufpreis fällig und Ende August haben wir die Schlüssel bekommen.
Bei uns lief alles einwandfrei und ohne Komplikationen, allerdings haben wir ohne Makler gekauft sondern direkt mit der Besitzerin alles geklärt.
Hatte keine negativen Erlebnisse oder Bedenken, dass das nicht richtig so wäre.
Eingezogen sind wir dann euch erst Ende Oktober. Bis dahin haben wir die Zeit halt genutzt um Wände zu streichen und so.

Grüßle
seinspaetzle

Beitrag von werner1 - 04.01.12 - 13:39 Uhr

Hallo,

es ist völlig normal, dass es den Schlüssel erst nach Zahlung gibt.
Das mit dem einen Monat solltest du bereits beim Kaufpreis berücksichtigen.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von heike011279 - 04.01.12 - 15:29 Uhr

Nö, dann kannst Du ja für den Monat Miete von der ehemaligen Eigentümerin verlangen.

Der Makler hats halt mal probiert. Sag ihm einfach, ihr zahlt zum 29.02., die Schlüsselübergabe erfolgt dann zum 01.03.

Lass Dich auf keine Diskussion ein. Wenn das der jetzigen Eigentümerin zu kurzfristig ist, dann vereinbart eben einen späteren Termin, aber die Schlüsselübergabe sollte direkt nach Geldeingang erfolgen.