Muss man Unterhalt mit Jugendamt klären? (Arge)

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Beitrag von ladyj3 - 04.01.12 - 10:30 Uhr

Hallo

brächte mal euren Rat und zwar habe ich mich und der Vater von unseren 3 Kindern getrennt. Jetzt muss ich vorübergehend Alg II beantragen. Hier geht es jetzt um den Unterhalt, wo das Amt meinte wir sollen das klären. Brauchen wir das Jugendamt unbedingt dazu oder können wir das auch so klären. Hatte schon letzten Monat mit der Frau vom Jugendamt telefoniert und diese hat mir am Telefon eine Berechnung von 571 Euro gemacht, die der Kindsvater zahlen müsste, was er auch anstandslos macht. Also brauchen wir da das Jugendamt unbedingt wegen Arge oder nicht, ansonsten würde das von uns her auch ohne gehen.

LG Julia

Beitrag von scullyagent01 - 04.01.12 - 10:46 Uhr

Nein, da die ARGE invoviert ist, muß der Unterhalt vom JA oder Anwalt eingefordert werden. Und zwar schriftlich!

Ausnahme: Der KV zahlt mehr , als er lt Düsseldorfer Tabelle müßte.

Der KU wird zu 100% beim ALG II angerechnet. Du kannst aber bei der ARGE eine Abtrittserklärung unterschreiben, damit Du ALG II in voller Höhe ausbezahlt bekommst , bis der Unterhalt auch real fließt.

Scully

Beitrag von luckylike - 04.01.12 - 13:59 Uhr

hallo

ich habe damals ein schriftstück aufgesetzt wo wir uns schriftlich einigten was der kindsvater zahlt.. das reichte.

bedingung er zahlt auf jeden fall die minimumgrenze ansonsten verlangt die arge das du dir das geld per unterhaltsvorschuss holst, diewollen nämlich nicht für deinen (ex) mann zahlen..

bei uns reichte der schribs vollkommen aus.

vg luckylike

Beitrag von freyjasmami - 04.01.12 - 20:07 Uhr

Geh doch einfach zum JA und lass den Unterhalt berechnen und das lässt du dir schriftlich geben.

Alternativ könnt ihr auch beim Notar den Unterhalt titulieren lassen.