Hallo!
Möchte Euch mal um Eure Meinung fragen: Es geht um einen Minijob, bei dem veinbart wurde 2 x wöchentlich soundsoviel Stunden bei einem Stundelohn von ...
Was ist, wenn der AG sagt, nächste Woche hat er nicht so viel Arbeit für mich, ich soll nur 1 x zum Arbeiten kommen. Hab ich trotzdem ein Recht darauf 2 x bezahlt zu bekommen, schließlich wurde dies ja so vertraglich vereinbart, oder nicht?
LG
Minijob
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Beitrag von 0987654 - 04.01.12 - 12:38 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 04.01.12 - 12:48 Uhr
Was steht denn genau im Vertrag?
Beitrag von 0987654 - 04.01.12 - 12:54 Uhr
Die regelmä. Arbeitszeit beträgt 10 Wochenstunden. Die Arbeitszeit verteilt sich auf 2 Tage zu je 5 Std., und zwar jeweils von .. bzw. nach Vereinbarung. Verteilung, Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit können von der Fa. nach betriebsorganisatorischen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Belange des AN im Rahen billigen Ermessens auch abweichend festgelegt werden.
Der Stundenlohn beträgt ....
Beitrag von jana1109 - 04.01.12 - 12:59 Uhr
Ich arbeite momentan auch in einem Arbeitsverhältnis, wo zumindest die Std. als Minijob durchgehen. Ich arbeite 10,5 Std. die Woche verteilt auf drei Nachmittage. Im Vertrag steht ein Bruttomonatslohn für die 10,5 Std. pro Woche hochgerechnet auf einen Monat. Wenn ich aber weniger arbeite bekomme ich auch weniger bezahlt oder ich muss Urlaubsstunden anrechnen lassen...
Beitrag von 0987654 - 04.01.12 - 13:04 Uhr
Hab noch ne Frage: Wie viel Urlaubstage hab ich, wenn der gesetzl. Mindesturlaub 20 beträgt bei einer Beschäftigung an 5 Tagen und der Urlaub bei weniger als 5 Tagen angepasst wird?
Beitrag von jana1109 - 04.01.12 - 13:08 Uhr
Ist der gesetzliche Mindesturlaub nich 24 Tage? Du musst den Urlaubsanspruch bei euch durch die normalen Arbeitstage teilen und dann mit deinen mal nehmen.
Also z.B. bei einem Urlaubsanspruch von 24 Tagen und einer 6 Tage Woche für Vollzeitbeschäftigte, wenn du 2 Tage arbeitest:
24 : 6 x 2 = 8 Tage
Beitrag von 0987654 - 04.01.12 - 13:12 Uhr
und rechnt man das vom 01.01. - 31.12. oder vom 01.10. - 30.09., wenn man im Oktober erst angefangen hat?
Beitrag von jana1109 - 04.01.12 - 13:19 Uhr
wenn du im oktober erst angefangen bist, dann musst du deinen urlaubsanspruch für das jahr von oktober bis dezember rechnen und danach dann komplett. das urlaubsjahr ist immer vom 01.01.-31.12.
