Hallo,
der Vater meiner 15-jährigen Tochter lebt seit wenigen Monaten in der Schweiz.
Nun wurde ihm während der Probezeit gekündigt und er zahlt jetzt von heute auf morgen keinen Unterhalt mehr, da er dort angeblich kein Arbeitslosengeld bekommt.
Das Jugendamt ist ja nur für Kinder bis 12J. zuständig. Was mache ich nun?
VG
Melissa
Unterhalt -Ausland
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Beitrag von melissabee - 04.01.12 - 13:32 Uhr
Beitrag von freyjasmami - 04.01.12 - 19:51 Uhr
Wieso sollte das Jugendamt nur für Kinder bis 12 zuständig sein? Unterhaltsvorschuss wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt. Die Beistandschaft besteht weiter.
Du kannst zunächst ergänzende Sozialleistungen wie Sozialgeld, Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Je nachdem was günstiger für dich ist.
Um die Unterhaltspflichten des KV kümmert sich das JA. Oder du nimmst dir alternativ einen Anwalt.
Beitrag von starshine - 05.01.12 - 11:02 Uhr
Wenn er kein volles Jahr in der Schweiz gearbeitet hat, dann bekommt er hier kein ALG - das ist richtig. Unter solchen Umständen bekommst Du aber Unterhaltsvorschuss!!! Es besteht ein Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz für solche Angelegenheiten. Beantrage Unterhaltsvorschuss in D und lasse den Unterhalt von denen eintreiben. Die können das auch über die Grenze.
Er sollte abklären, ob er nicht ALG von D bekommt. Notfalls muss er halt wieder zurück nach D ziehen. Ob er wenigstens Sozialhilfe hier in der Schweiz bekommt weiss ich nicht.
Das JA hier (Vormundschaftsbehörde) ist nur in Bezug auf Besuchsrecht zuständig für kids bis 12. Der Unterhaltsanspruch dauert viiiieeeel länger. Auch hier in der Schweiz.
Viel Glück!
