Nebenkostenabrechnung

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Beitrag von krokolady - 05.01.12 - 12:57 Uhr

Bekam eben die NK-Abrechnung für 2011 und bin etwas baff.

Wir bekamen den Schlüssel für das Haus irgendwann Anfang Januar 2011 damit wir vor Einzug renovieren konnten.
Der Vertrag lief dann ab 1.2.2011
Das wir natürlich Müllgebühren und so für Januar schon zahlen ist selbstverständlich.

nun kommt das was mich wundert:
Anfang Februar 2011 war Jahres-Heizungswartung....116 Euro.
Aber muss das nicht der Vormieter zahlen???

Denn jetzt im Dezember war bereits die nächste Wartung....da musste eh was repariert werden, drum wurd die Wartung gleich mitgemacht......und die Wartung zahlen wir dann ja auch.
Also zahlen wir so gesehen eine Wartung bei Einzug, und für das laufende Jahr auch noch. Und das kann doch nicht ganz richtig sein, oder?

Schornsteinfeger für 2011 sehe ich ja auch noch ein..... das sind 125 Euro für 2011.....

Und Grundabgaben ( 244 €) und Versicherung ( 337 € ) werden auch zu 100 % auf den Mieter umgelegt??

Beitrag von windsbraut69 - 05.01.12 - 13:01 Uhr

Der Vormieter wird auch im Voraus für das Jahr bezahlt haben...

Beitrag von muppi75 - 05.01.12 - 13:03 Uhr

Wer soll denn Deiner Meinung nach die Versicherungen und Grundabgaben sonst noch mitbezahlen, wenn Ihr das Haus alleine bewohnt ?

Beitrag von krokolady - 05.01.12 - 13:12 Uhr

ich find nur die Versicherungssumme enorm hoch.........hatten vorher auch im Haus zur Miete gewohnt, ähnlich große Wohnfläche, und zahlten da man grad die Hälfte ungefähr....also 180 € beim letzten Haus.....

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.01.12 - 13:25 Uhr

Hallo

Viel?? Für ein Haus? Wir zahlen an Wonhgebäude plus Elementar 430. Und alle 3 Monate 215 Euro an Grundsteuer.

Bianca

Beitrag von krokolady - 05.01.12 - 13:32 Uhr

ich hab keine Ahnung was genau die Versicherung überhaupt umfasst - das ist nicht ersichtlich.......steht nur die Adresse und die Summe, mehr nicht.

Und grad sah ich noch das auf der auflistung vom Vermieter 15 Euro Haftpflicht angerechnet wurden.......darüber hab ich keinen Beleg.
Und warum soll ich dem Vermieter seine Haftpflicht zahlen?
Ich als Mieter hab doch ne eigene Haftpflicht.

Naja, muss ich ihn wohl mal anrufen.....ohjeee.......der sabbelt immer so viel

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.01.12 - 13:36 Uhr

Es ist die Wohngebäude Haftpflicht. Und die kann er auf dich umlegen.

Beitrag von windsbraut69 - 05.01.12 - 13:37 Uhr

Das ist garantiert nicht die Privathaftpflicht des Vermieters.

Beitrag von krokolady - 05.01.12 - 13:40 Uhr

tja, keine Ahnung.....ist keine Kopie beigelegt und nix weiter zu erläutert.
Steht einfach Nur "Haftpflichtversicherung".....mehr nicht.....

Beitrag von windsbraut69 - 05.01.12 - 13:03 Uhr

"Und Grundabgaben ( 244 €) und Versicherung ( 337 € ) werden auch zu 100 % auf den Mieter umgelegt"

Ja.

Beitrag von bezzi - 05.01.12 - 13:08 Uhr

Die Kosten werden in dem Jahr berechnet, an dem sie angefallen sind.

Wenn 2011 zwei mal Wartungskosten angefallen siend, weil im Februar und im Dezember gewartet wurde, kann der Vermieter das auch beides für 2011 auf die Mieter umlegen.

"Und Grundabgaben ( 244 €) und Versicherung ( 337 € ) werden auch zu 100 % auf den Mieter umgelegt?? "

Ja.

Beitrag von krokolady - 05.01.12 - 13:11 Uhr

wenn wir jetzt also mal angenommen im März ausziehen würden, wir also nur 13 Monate hier gewohnt hätten, müssten wir für volle 2 Jahre Heizungswartung und Schornsteinfeger zahlen?
Sry - aber genau das ist es ja was ich mir nicht vorstellen kann das es richtig ist.

Beitrag von bezzi - 05.01.12 - 13:53 Uhr

Wenn Du im März 2012 ausziehen solltest, zahlst Du anteilig für 3 Monate alle Kosten, die im Jahr 2012 angefallen sind.

Beitrag von windsbraut69 - 05.01.12 - 14:31 Uhr

Wenn Du ausziehst, gibt es eine Endabrechnung.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.01.12 - 13:24 Uhr

Hallo

JA sicher kann er die Versicherungen Und die Grundsteuer zu 100% auf die Mieter umlegen, wieso auch nicht?

BIanca

Beitrag von ninnifee2000 - 05.01.12 - 13:36 Uhr

Da bin ich wieder einmal froh, solch tolle Vermieter zu haben, wenn ich sowas lese.

Wir müssen weder irgendwelche Gebäudeversicherungen, noch Steuern, noch den Schornsteinfeger zahlen und die Heizungswartung (bis jetzt) auch nicht.

Dafür kümmern wir uns um allen anderen Mist, wie Schnee Schieben, Gartenpflege, etc., was ja auch ein Hausmeister machen könnte.

Ich glaube, die sind einfach nur froh, ordentliche Mieter und ihre Ruhe zu haben. #schein

Beitrag von windsbraut69 - 05.01.12 - 13:38 Uhr

Habt Ihr ein Haus oder eine Wohnung gemietet?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.01.12 - 13:39 Uhr

Das ist doch egal. Der Vermiter kann diese Sachen auch bei einer Wohnung umsetzten.

Bianca

Beitrag von windsbraut69 - 05.01.12 - 14:30 Uhr

Es macht aber einen Unterschied, ob sie allein einen selbst genutzten Garten pflegen oder Gemeinschaftsanlagen.
Darauf wollte ich hinaus.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.01.12 - 13:39 Uhr

Hallo

Nun ja.. Sie könnten auch jemanden beauftragen, der diese Dinge tut und ihr bezahlt den dann.

Und was hat das mit tolle Vermieter zu tun? Es ist das REcht jeden Vermieters, diese Kosten umzulegen, wieso auch nicht.

Und ich glaube kaum, das ihr die Grundsteuer nihct zahlen müsst.

Bianca

Beitrag von junisonne10 - 05.01.12 - 18:56 Uhr

1x im jahr wird die wartung gemacht, das war bei euch bei einzug, der vertrag lief ja auch schon, warum sollte der vormieter das bezahlen? ihr seit zum wartungstermin eingezogen und zahlt ja für das laufende jahr!

jetzt, ein jahr später wurde wieder eine wartung gemacht. du schreibst selbst, dass diese früher gemacht wurde, damit er nicht zwei mal kommen musste, so kann man auch von ausgehen, dass es kostengünstiger ist, da er sonst zwei mal kommen musste. diese wartung ist für das kommende jahr, als 2012.

solltet ihr mitte diesen jahres ausziehen, so werden die kosten in der bka für 2012 anteilig abgerechnet. aber zunächst wird es auf euch umgelegt, ihr seit die einzigen mieter und der vermieter weiß ja nicht, wann ihr gedenkt, wieder auszuziehen (und selbst dann kann er es erst bei der bka verrechnen).

heißt auf deutsch: ihr müsst es jetzt bezahlen, zieht ihr früher aus, wird euch das auf der fälligen bka "gutgeschrieben".

lg