bitte hilfe bei RÜCKGABERECHT .....

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Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 14:25 Uhr

habe ein glätteisen für 140 euro gekauft von amika komme damit null zurecht.Also wollte ich es zurückgeben gekauft am30.12.2011-
die sagen mir aber das das net geht da das ein hygieneartikel sei?

Müsssen die es innerhalb 14 Tagen net zurücknehmen???

Danke für eure Antworten

LG

Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 14:42 Uhr

Hallo

Habe mal Onkel google.de Gefragt. Ein Haarglätter zählt zu Hygieneartikel , und die sind vom Umtausch ausgeschlossen!

Denke mal einer Hat Haarläuse, und der kommt wieder im Umlauf #zitter

Da er ja nicht Defekt ist, hast du keine Chance #sorry

Saludo

Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 15:14 Uhr

ok ab sofort geh ich dann wohl auch net zum Haareschneiden #hicks

ÄRGERT MICH Jetz richtig #heul#schmoll#heul

danke

LG

Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 16:04 Uhr

Hallo

Utensilien beim Friseur werden Steril gemacht ;-)

Mir war auch neu das Haarglätter als Hygiene Artikel zählen #hicks

Hatte mich damit auch noch nie Beschäftigt, hatte bis heute 2 Haarglätter einen von Tchibo und jetzt von Desperate Housewives. Und beide sind Unkompliziert

Daher hatte ich google.de Beauftragt

Saludo

Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 17:03 Uhr

hast mal bei ein gearbeitet???wenn net dann beobachte mal wie steriel die sind wenn die von hand zu hand gehen#schock:-p

Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 17:08 Uhr

Hallo

Kenne es nur von unseren. Jedes Teil kommt erst in eine Flüssigkeit und dann in einen kleinen Silbernen Ofen

Ob Schere, Kamm , Bürste oder Klammer

Selber dort Gearbeitet , Nein

Saludo

Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 15:18 Uhr

das wird heiss das teil keine sorge da hält sich wohl keine LAUS :-p

aber das ist doch ein elektr.gerät kann das net wirklich verstehen und weiß auch null was ich mit dem fehl kauf mach?!?

Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 15:57 Uhr

Hallo

Habe es so in Google.de Gefunden

Und ich habe diese Gesetz Gebung nicht gemacht #schmoll

Saludo

Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 17:04 Uhr

ah net gegen dich bin nur so sauer weil ich das net nutzen werde und es net billig war.Dachte das ein spitzes teil und is voll sch......#schmoll

Beitrag von die.kleine.hexe - 06.01.12 - 20:39 Uhr

läuse brauchen zum überleben frisches blut - dein beispiel hinkt ;-)

Beitrag von biene81 - 05.01.12 - 15:31 Uhr

Ist das Teil defekt? Nein? Dann hast Du auch kein Recht auf nichts. Die 14taegige Umtauschfrist ist reine Kulanz.

LG

Biene

Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 15:41 Uhr

#aerger na toll

Beitrag von parzifal - 06.01.12 - 16:38 Uhr

Wieso ist das Widerrufsrecht beim Fernabsatz "reine Kulanz"?

Wieso redest Du von "Umtauschrecht"? Die TE möchte nichts umtauschen.

Könntest Du Deine Meinung daher nach Möglichkeit auch begründen?

Ohne Auseinandersetzung mit dem Widerrufsrecht und konkrete Begründung weshalb dies nicht greift istDeine Ansicht nicht nachvollziehbar.

Die Begründung wirst Du aber sicher nachreichen die dich veranlasst die TE davon abzuhalten sich auf das Widerrufsrecht zu berufen.

parzifal

Beitrag von die.kleine.hexe - 06.01.12 - 20:38 Uhr

falsch ! beim onlinekauf hat man 14 tägiges rückgaberecht - auch bei nichtgefallen !
das hat nichts mit kulanz zu tun

Beitrag von seinelady - 05.01.12 - 21:44 Uhr

Darf ich mal fragen warum du damit nicht zurecht kommst?
Dachte alle sind gleich#schein

LG

Beitrag von parzifal - 06.01.12 - 17:30 Uhr

So "klar" wie manche sehe ich das nicht.

Zunächst einmal besteht ein Widerrufsrecht, solange es ausnahmsweise nicht anwendbar ist(312d Absatz 4 BGB) .

Einen Lockenstab sehe ich nicht per se als ausgeschlossen an.

Zumindest hätte der Verkäufer m.E. darauf Hinweisen müssen, dass der Lockenstab nicht unter das Widerrufsrecht fällt. Ein pauschaler Hinweis auf einen "Hygieneartikel" halte ich nicht für ausreichend.

M.E. besteht daher das Widerrufsrecht nach wie vor. Wie es der zuständige Richter sieht ist halt die Frage.

Du solltest auf jeden Fall zunächst fristwahrend nachweisbar einen Widerruf übersenden. Dann solltest Du darauf hinweisen, dass ein pauschaler Hinweis im Nachhinein auf ein Hygieneprodukt nicht ausreichend sei. Beim Artikel Lockenstab hätte zumindest ein Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht für dieses Produkt stehen müssen. Du hättest daher von einem bestehen eines solchen Ausgehen müssen. Es könne daher dahinstehen, ob der Lockenstab zu einem Hygieneartikel zählt. Bereits aufgrund der fehlenden Transparenz sei der Widerruf berechtigt.

Falls bis zum ??.??.???? keine Rückmeldung erfolge, dass der Widerruf "akzeptiert" würde (ist juristisch nicht ganz korrekt, da ein Widerruf eine einseitige Erklärung ist) davon ausgegangen werde, dass die Rücksendung der Ware abgeleht werde. In doiesem Fall würdest Du die Rechtslage von einem Anwalt prüfen lassen und gegebenfalls ohne weitere Ankündigung den Rechtsweg beschreiten.