habe ein glätteisen für 140 euro gekauft von amika komme damit null zurecht.Also wollte ich es zurückgeben gekauft am30.12.2011-
die sagen mir aber das das net geht da das ein hygieneartikel sei?
Müsssen die es innerhalb 14 Tagen net zurücknehmen???
Danke für eure Antworten
LG
bitte hilfe bei RÜCKGABERECHT .....
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Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 14:25 Uhr
Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 14:42 Uhr
Hallo
Habe mal Onkel google.de Gefragt. Ein Haarglätter zählt zu Hygieneartikel , und die sind vom Umtausch ausgeschlossen!
Denke mal einer Hat Haarläuse, und der kommt wieder im Umlauf 
Da er ja nicht Defekt ist, hast du keine Chance 
Saludo
Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 15:14 Uhr
ok ab sofort geh ich dann wohl auch net zum Haareschneiden 
ÄRGERT MICH Jetz richtig 


danke
LG
Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 16:04 Uhr
Hallo
Utensilien beim Friseur werden Steril gemacht 
Mir war auch neu das Haarglätter als Hygiene Artikel zählen 
Hatte mich damit auch noch nie Beschäftigt, hatte bis heute 2 Haarglätter einen von Tchibo und jetzt von Desperate Housewives. Und beide sind Unkompliziert
Daher hatte ich google.de Beauftragt
Saludo
Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 17:03 Uhr
hast mal bei ein gearbeitet???wenn net dann beobachte mal wie steriel die sind wenn die von hand zu hand gehen
Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 17:08 Uhr
Hallo
Kenne es nur von unseren. Jedes Teil kommt erst in eine Flüssigkeit und dann in einen kleinen Silbernen Ofen
Ob Schere, Kamm , Bürste oder Klammer
Selber dort Gearbeitet , Nein
Saludo
Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 15:18 Uhr
das wird heiss das teil keine sorge da hält sich wohl keine LAUS 
aber das ist doch ein elektr.gerät kann das net wirklich verstehen und weiß auch null was ich mit dem fehl kauf mach?!?
Beitrag von gruener_urmel - 05.01.12 - 15:57 Uhr
Hallo
Habe es so in Google.de Gefunden
Und ich habe diese Gesetz Gebung nicht gemacht 
Saludo
Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 17:04 Uhr
ah net gegen dich bin nur so sauer weil ich das net nutzen werde und es net billig war.Dachte das ein spitzes teil und is voll sch......
Beitrag von die.kleine.hexe - 06.01.12 - 20:39 Uhr
läuse brauchen zum überleben frisches blut - dein beispiel hinkt
Beitrag von biene81 - 05.01.12 - 15:31 Uhr
Ist das Teil defekt? Nein? Dann hast Du auch kein Recht auf nichts. Die 14taegige Umtauschfrist ist reine Kulanz.
LG
Biene
Beitrag von minishakira - 05.01.12 - 15:41 Uhr
na toll
Beitrag von parzifal - 06.01.12 - 16:38 Uhr
Wieso ist das Widerrufsrecht beim Fernabsatz "reine Kulanz"?
Wieso redest Du von "Umtauschrecht"? Die TE möchte nichts umtauschen.
Könntest Du Deine Meinung daher nach Möglichkeit auch begründen?
Ohne Auseinandersetzung mit dem Widerrufsrecht und konkrete Begründung weshalb dies nicht greift istDeine Ansicht nicht nachvollziehbar.
Die Begründung wirst Du aber sicher nachreichen die dich veranlasst die TE davon abzuhalten sich auf das Widerrufsrecht zu berufen.
parzifal
Beitrag von die.kleine.hexe - 06.01.12 - 20:38 Uhr
falsch ! beim onlinekauf hat man 14 tägiges rückgaberecht - auch bei nichtgefallen !
das hat nichts mit kulanz zu tun
Beitrag von seinelady - 05.01.12 - 21:44 Uhr
Darf ich mal fragen warum du damit nicht zurecht kommst?
Dachte alle sind gleich
LG
Beitrag von parzifal - 06.01.12 - 17:30 Uhr
So "klar" wie manche sehe ich das nicht.
Zunächst einmal besteht ein Widerrufsrecht, solange es ausnahmsweise nicht anwendbar ist(312d Absatz 4 BGB) .
Einen Lockenstab sehe ich nicht per se als ausgeschlossen an.
Zumindest hätte der Verkäufer m.E. darauf Hinweisen müssen, dass der Lockenstab nicht unter das Widerrufsrecht fällt. Ein pauschaler Hinweis auf einen "Hygieneartikel" halte ich nicht für ausreichend.
M.E. besteht daher das Widerrufsrecht nach wie vor. Wie es der zuständige Richter sieht ist halt die Frage.
Du solltest auf jeden Fall zunächst fristwahrend nachweisbar einen Widerruf übersenden. Dann solltest Du darauf hinweisen, dass ein pauschaler Hinweis im Nachhinein auf ein Hygieneprodukt nicht ausreichend sei. Beim Artikel Lockenstab hätte zumindest ein Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht für dieses Produkt stehen müssen. Du hättest daher von einem bestehen eines solchen Ausgehen müssen. Es könne daher dahinstehen, ob der Lockenstab zu einem Hygieneartikel zählt. Bereits aufgrund der fehlenden Transparenz sei der Widerruf berechtigt.
Falls bis zum ??.??.???? keine Rückmeldung erfolge, dass der Widerruf "akzeptiert" würde (ist juristisch nicht ganz korrekt, da ein Widerruf eine einseitige Erklärung ist) davon ausgegangen werde, dass die Rücksendung der Ware abgeleht werde. In doiesem Fall würdest Du die Rechtslage von einem Anwalt prüfen lassen und gegebenfalls ohne weitere Ankündigung den Rechtsweg beschreiten.
