Hallo,
Wisst ihr inwieweit die Klinikfahrten steuerlich bei der Lohnsteuererklärung angegeben und wie die berechnet werden, wie Werbunskosten je km???
Haben für ca vier Monate täglich 50 km Klinikfahrten gehabt letztes Jahr 
LG
Klinikfahrten bei Steuererklärung ?!
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Beitrag von northfly22 - 05.01.12 - 18:48 Uhr
Beitrag von anubis1 - 05.01.12 - 19:51 Uhr
Hallo...inwieweit das in der Erklärung angegeben werden kann, weiß ich nicht genau...vielleicht als außergewöhnliche Belastung?
Aber wir haben uns Fahrgeld von der KK eingeholt, die haben jeweils die einfache Fahrt täglich bezahlt. Müsste nochmal schauen wieviel es pro KM waren. Und dann kann man es eh nicht mehr steuerlich absetzen.
Die KK hat uns auch rückwirkend die Fahrten bezahlt...frag mal nach oder schau auf der Seite das frühgeborene Kind im Netz nach, die haben Anträge zum downloaden!!
LG
Beitrag von knutschkugel4 - 05.01.12 - 20:18 Uhr
ich würde erst mal versuchen das geld bei der KK einzureichen
wenn das nicht klappt-als aussergewöhnliche belastung bei der steuererklärung mit anbringen-machen wir für jede Arzt/KG/Sprachtherapie-fahrt
wir tragen übers jahr im kalender ein wann wer -bei arzt/KK oä. war und reichen das bei steuerberater mit ein
lg dany
Beitrag von northfly22 - 05.01.12 - 20:27 Uhr
Hi,
Gilt das denn auch für die anderen Klinikaufenthalte oder nur die nach Geburt ?
LG
Beitrag von anubis1 - 05.01.12 - 20:45 Uhr
Für alle Fahrten die du machst ob Klinik a oder b...musst halt die Km angeben pro Tag (also in dem Fall rückwirkend) und braucht vom Arzt eine Notwendigkeitserklärung (auch als Download auf der Seite)(wichtig, das die Mama bei ihrem Kind ist, trägt zum Wohlbefinden des Kindes bei) ...
Beitrag von northfly22 - 05.01.12 - 20:50 Uhr
Ich war aber nicht mit aufgenommen wegen der zwei anderen Kids!
Hatte letztes Jahr mal angefragt bei der KK und die meinten dass die das nicht zahlen?!
Ist das immer ne Sache des zuständigen Bearbeiters oder gibt es eine rechtliche Grundlage?
LG
Beitrag von anubis1 - 05.01.12 - 21:01 Uhr
Damit lieferst du ja quasi schon die Notwendigkeit, da du noch 2 Kids zu versorgen hast. Ich bekam das ohne viel Papieraufwand und ich meine schon, das du Anspruch darauf hast.(hab auch nicht da geschlafen) Ich hab folgendes gemacht ohne die KK vorher zu fragen. Anträge ausgedruckt, ausgefüllt und vom Diensthabenden Arzt die Bestätigung der Notwendigkeit unterschreiben lassen. Dann mit einem Begleitschreiben an die KK geschickt und ich bekam dann von denen die Bestätigung und ein weiteres Formular um detailliert nochmal die Fahrwege einzutragen. Aber ich weiß von einer Freundin, das sie auch erstmal Widerspruch einlegen musste...dann haben die gezahlt. Denke ist von KK zu KK verschieden...den rechtlichen Sachverhalt weiß ich nicht zu 100%
Viel Glück und ein Versuch ist es wert...
Beitrag von knutschkugel4 - 06.01.12 - 19:20 Uhr
gilt für alle klinikaufenthalte
für alle arztbesuche/therpien usw.
wir mussten auch noch nie ne bescheinigung vom arzt mit einreichen
haben eine tabelle im rechner -
wer /wann bei welchen arzt -km einfach strecke und reichen diese bei steuerberater mit ein
hat immer geklapptlg dany
Beitrag von julev - 06.01.12 - 13:48 Uhr
Hallo,
also es sind def. außergewöhnliche Belastungen. Die Kilometer werden mit 0,3 Euro je gefahrenen Kilometer angerechnet. Jedoch wage ich zu bezweifeln, ob es wirklich etwas bringt, denn bei den außerg. Belastungen muss man ersteinmal einen Eigenbetrag leisten (ist abhängig vom Einkommen und entspricht einem Prozentsatz)und nur der übersteigene Betrag wird angerechnet.
Bsp:Eckdaten angenommen: Steuerpflichtige mit 2 Kindern und einem Einkommen von mehr als 15.340 Euro aber weniger als 51.130 Euro pro Jahr, müssen 3% Ihres Einkommens ersteinmal selbst aufwenden
Einkommen 50.000,-Euro dann bleibt alles unter 1.500 Euro ohne steuerliche Auswirkung
Hat man aber beispielsweise 2.000 Euro Aufwendungen, dann werden die übersteigenden 500 Euro angesetzt. Hiervon erhält man dann den eigenen Steuersatz zurück (also im Durchschnitt bei "Normalverdienern" ca 25-30%)
Also mein Tip, versuch es ersteinmal bei der KK und wenn diese nicht zahlen, dann eben ev. über die Steuer.
LG Jule
