Vieleicht weiß hier ja jemand bescheid.
Seit über einem Jahr habe ich eine Bügelfrau. Da bring ich 2 mal im Monat meine Wäsche hin und hol sie auch selber wieder ab. Muss ich mir da jetzt Gedanken machen ob sie angemeldet ist oder geht mich das gar nichts an? Ich bin ja nicht die Einzige die dort bügeln lässt.
wegen Schwarzarbeit
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Beitrag von imzadi - 05.01.12 - 19:51 Uhr
Beitrag von scullyagent01 - 05.01.12 - 19:56 Uhr
Theoretisch müßte die dame ein gewerbe angemeldet haben.
Wenn dem nicht so ist, ist es aber nicht dein Problem
Scully
Beitrag von vwpassat - 05.01.12 - 20:03 Uhr
Stellt sie Dir denn eine Quittung/Rechnung aus?
Beitrag von lisasimpson - 05.01.12 - 20:41 Uhr
schreibt sie dir eine rechnung?
stellt sie dir eine quittung aus?
in aller regel würde ich jetzt davon ausgehen, daß derjenige verantwortlich ist, der eine diestleistung anbietet. in der wäscherei frag ich ja auch nicht nach, ob dort rechtmäßig steuern abgeführt werden, sondenr verlasse mic hdarauf..
Beitrag von imzadi - 06.01.12 - 02:19 Uhr
@vwpassat und lisasimpson
Sie hat immer einen Zettel im Wäschekorb wo der zu bezahlende Betrag zu lesen ist.
Irgendwie glaube ich fast sie hat es nicht angemeldet. Ich werde sie beim nächsten mal aber darauf ansprechen.
Beitrag von manavgat - 06.01.12 - 09:16 Uhr
Du musst eine ordentliche Rechnung verlangen. Diese muss u. a. auch die Steuernummer der Dame aufführen.
Machst Du das nicht, dann ist es Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
Gruß
Manavgat
Beitrag von myimmortal1977 - 06.01.12 - 15:54 Uhr
Sollte ein Gewerbe angemeldet sein, muss sie Dir ne ordentliche Rechnung ausstellen, wo auch netto und brutto ausgewiesen ist, nebst Steuernummer und lfd. Rechnungsnummer.
So einfach, wie das die anderen hier sagen ist es nicht.... Kommt immer ganz drauf an.... Wird die Frau mal erwischt und führt nichts ans FA ab und will sich da ein wenig rausreden, kann es passieren, dass sie ihren Kundenkreis des Wissens der "Schwarzarbeit" bezichtigt und diesen preis gibt.
In dem Moment könnte das denn so geahndet werden, als ob ihr Schwarzarbeit wissentlich unterstützt hättet....
Die einzige Nummer, wie ihr rauskommen könntet, wäre, sie ordentlich bei der Minijobzentrale anzumelden. Dann müsst ihr aber ca. 20 % des Lohnes an SV Umlage zusätzlich abdrücken.
LG Janette
