Guten Abend,
wir hatten gerade die Diskussion wegen folgender Situation:
Familienvater wird arbeitslos und erhält ALG1. Frau ist nicht berufstätig. Um die Kosten einigermaßen zu decken, könnte man Hartz4-Aufstockung beantragen. Das wären ca. 200€.
Wenn sich nun die Ehefrau einen 400€-Job suchen würde, damit man auf Hartz4 verzichten könnte, hätte man rechnerisch sogar mehr in der Tasche.
Nur die Frage, darf sie das einfach so, oder wird der Job auf das ALG1 angerechnet? Da gibt es doch die 165€-Grenze? Gilt diese in dem Fall auch?
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich
.
LG Claudia
Darf Ehefrau einen 400€-Job haben, wenn Ehemann Alg1?
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Beitrag von wolke151181 - 05.01.12 - 20:33 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.01.12 - 20:35 Uhr
Hallo
Sie datf auch ganz normal arbeiten, ohne das es angerechnet wird.
Bianca
Beitrag von wolke151181 - 05.01.12 - 20:38 Uhr
Danke dir!
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 20:36 Uhr
Er bezieht doch das ALGI und nicht sie. Versteh die Frage jetzt nicht. Wenn sie keinerlei Leistungen bezieht, kann sie tun und lassen, was sie möchte. Anders wäre es, wenn ER ALGII beziehen würde. Dann würde es als Bedarfsgemeinschaft gelten und das Gehalt von der Partnerin würde angerechnet werden.
Ok, das ist MEIN Wissensstand. Verlass dich also nciht zu hundert Prozent darauf.
LG
Maria
Beitrag von wolke151181 - 05.01.12 - 20:41 Uhr
Danke dir!
Nun, ich kenne mich da leider auch nicht so aus.
Deshalb eben die Diskussion.
Ist ja toll: Meinem Cousin wurde geraten Hartz4-Aufstockung zu beantragen, anstatt seine Frau arbeiten zu schicken.
Wenn er nämlich eh zu Hause ist bis er Arbeit gefunden hat, dann ist ja die Kinderbetreuung auch sicher.
Danke, hast mir sehr geholfen!
LG
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 20:45 Uhr
Autsch, was für ne Logik. Doch lieber eigenständig sein Leben finanzieren.. Wer hat das denn geraten? Das Amt? Habt ihr keinen Kindergarten?
Beitrag von wolke151181 - 05.01.12 - 20:54 Uhr
Doch doch, im Wohnort gibt es Kinderbetreuung.
Ja, das Amt hat das so geraten. Deshalb entstanden schon am Silvesterabend hitzige Diskussionen darüber.
Mein Cousin ist leider Gottes arbeitslos geworden. Er war 12 Jahre in dem Betrieb beschäftigt. Jetzt haben sie vor vier Monaten ein zweites Kind bekommen. Und nun diese fatale Nachricht kurz vor Weihnachten.
Seine Frau möchte auch gerne die Differenz dazu ausgleichen. Eben mit einem 400 €-Job. So gesehen blieben ihr dann quasi nicht 165 € (wenn sie Hartz4-Ausgleich erhielten), sondern gute 200 € im Monat mehr, wenn sie das Amt nicht belasten.
Hm, ich stand zum Glück noch nie vor so einem Problem, da mein Mann im öffentlichen Dienst arbeitet. Aber ich fühle mit. Naja, das beste draus machen....
Wünsch dir noch einen schönen Abend!
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 20:55 Uhr
Danke, dir auch
Beitrag von hedda.gabler - 05.01.12 - 21:08 Uhr
Hallo.
>>> So gesehen blieben ihr dann quasi nicht 165 € (wenn sie Hartz4-Ausgleich erhielten) <<<
Die starre 165,- Euro Grenze (plus Werbungs- und Fahrtkosten) gilt nicht für den Alg II Bezug ...
Rechnung:
Ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro +
100,01 Euro und 1.000,00 Euro 20 Prozent
1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent
Bei einem 400-Euro-Job also:
Einkommen (400-Euro-Job):
400,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II):
- 100,00 Euro
verbleibendes Einkommen:
300,00 Euro
20% von 300,00 Euro:
- 60,00 Euro
anzurechnendes Einkommen:
240,00 Euro
Bleiben 160 Euro.
LG
Beitrag von lisasimpson - 05.01.12 - 20:38 Uhr
erst mal eine gute und beruhigende nachricht:
jeder darf so viel verdienen wie er will: immer und egal wann und wo und welchen Geschlechts!
zum konkreten fall: natürlich darf die frau geld verdienen- so viel sie will.
"angerechnet" wird bei alg 1 nichts
auch im alg 2 bezug darf so viel verdient werden, wie man will- sogar so viel, daß man sich selbst finanzieren kann. Jeder, der arbeitet hat mehr als rein durch alg 2.
jeder der arbeitet hat auch zukünftig mehr chancen als jemand der arbeitslos bleibt sich später und dauerhaft selbst finanzieren zu können
alleine der Gedanke, irgend jemand könnt etwas dagegen haben, daß eine familie sich selbst ernährt ist für mich so dermaßen fremd, daß ich jedes mal erschrecke, wenn ich solche fragen lese
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 20:43 Uhr
Nunja.. Warum für 400 arbeiten, wenn nur 165 bleiben? Ich verstehe in diesem konkreten Fall schon die Frage. Die Frau bezieht nichts, er bezieht sein ALGI, was ihm auch total zusteht - er hat eingezahlt, bekommt seine Leistung. Sie erhält nichts und möchte jetzt arbeiten gehen und natürlich nur für das Geld, was sie behalten kann.
Im Falle des ALGII versteh ich natürlich den Sinn deiner Antwort
Ich bin schon länger stille Mitleserin von dem Forum, hab mich heute aber erst angemeldet, weil ich eine Frage hatte. Ich bin auch erstaunt, wie viel im Bereich des ALGII nachgefragt wird, wenn es darum geht, was angerechnet wird und mit dem Sinn, dass man nur so viel tun wird, wie es einem auch anrechnungsfrei bleibt.
Aber in dem Fall der Fragestellerin empfinde ich es absolut nicht so. Ich würde es in diesem Fall auch nicht anders händeln.
Maria
Beitrag von hedda.gabler - 05.01.12 - 20:53 Uhr
Hallo.
>>> Nunja.. Warum für 400 arbeiten, wenn nur 165 bleiben? (... ) Sie erhält nichts und möchte jetzt arbeiten gehen und natürlich nur für das Geld, was sie behalten kann.<<<
Das ist Unfug ... sie kann, wenn der Mann im Alg I Bezug ist, so viel arbeiten, wie sie will. Da wird ihr überhaupt nichts abgezogen. Ihr Mann dürfte im Alg I Bezug allerdings nur bis zu 15 Wochenstunden arbeiten und der Freibetrag liegt bei 165 Euro.
Anders sieht es aus, wenn er in den Alg II Bezug rutscht - dann würden sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden und es wird geschaut, was in den gemeinsamen Topf reinkommt ... Kindergeld wird voll angerechnet und beim Einkommen gibt es gestaffelte Freibeträge. Kann man seinen Bedarf nicht decken, gibt es dann ergänzendes Alg II.
LG
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 20:54 Uhr
Hallo,
überflieg doch mal bitte meine Antwort weiter oben
Das weiß ich doch
Beitrag von hedda.gabler - 05.01.12 - 21:01 Uhr
Dann verstehe ich Deinen Beitrag erst recht nicht ...
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 21:10 Uhr
Echt nicht? lach
Ich meinte es in dem Zusammenhang, da meine Vorrednerin meinte, dass sie nicht verstehe, warum immer nach Anrechnung usw. nachgefragt wird. Es solle doch jeder dazu beitragen, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.
WENN es DENN so WÄRE, dass es zu einer Anrechnung auf ALGI des Partners kommen würde, WÜRDE ich es verstehen, eben nur für 165 EUR zu arbeiten, anstatt für 400. Denn das ALGI steht dem Partner MEINER Meinung nach voll zu, denn dafür hat er auch eingezahlt.
War es jetzt n Tick verständlicher?
Beitrag von hedda.gabler - 05.01.12 - 21:12 Uhr
Nen Tick verständlicher, ja ...
Beitrag von lejana - 05.01.12 - 22:19 Uhr
Sie darf wie Du sagst, arbeiten soviel sie will.
Was Du Bzgl. ihres Mannes schreibst, stimmt so aber nicht ganz. Leider muss ich gerade auch auf ALG1 zurück greifen und hab mir das genau erklären lassen.
Die Freigrenze beträgt wie Du sagst 165 Euro. Allerdings dürfen vom Verdienst noch Werbungskosten (z.B. Fahrkosten) abgezogen werden. Wenn man also nicht gleich nebenan arbeitet, darf man auch entsprechend mehr behalten. Gut, das ist nun wirklich das kleinere Problem, egal wieviel abgezogen wird, man hat auf jeden Fall 165 mehr.
ABER mit der Arbeitszeit muss man wirklich aufpassen:
Der Mann dürfte nämlich nicht 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Er dürfte 15 Stunden NICHT erreichen. Ansonsonsten gilt er nicht mehr als arbeitslos und bekäme kein ALG1 mehr. Also 14,9 Stunden gingen, 15 nicht.
Beitrag von hedda.gabler - 05.01.12 - 22:41 Uhr
Häh ... 
Genau das alles habe ich doch geschrieben ...
>>> Die starre 165,- Euro Grenze (plus Werbungs- und Fahrtkosten) gilt nicht für den Alg II Bezug ... <<<
http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3430357-darf-ehefrau-einen-400-job-haben-wenn-ehemann-alg1/21806052
>>> Ihr Mann dürfte im Alg I Bezug allerdings nur bis zu 15 Wochenstunden arbeiten und der Freibetrag liegt bei 165 Euro. <<<
http://www.urbia.de/forum/28-finanzen-beruf/3430357-darf-ehefrau-einen-400-job-haben-wenn-ehemann-alg1/21805843
Okay, ich gebe zu "bis zu" ist zu ungenau ... es müsste 14 Stunden und 59 Minuten heißen.
Beitrag von lisasimpson - 05.01.12 - 20:59 Uhr
weil nur dann 165 bleiben, wenn 400€ verdient werden, bzw, immer mehr geld vorhanden ist, je mehr eingenommen wird
wären zum beispiel eine Antwort auf die frage
eine ander wäre z.B. weil mein ein solidarsystem nur so lange in anspruch nehmen sollte, wie das unbedingt notwendig ist
aber zum konkreten fall:
es geht hier um eine familie (oder ein ehepaar), welches mit dem alg 1 des mannes unter die armutsgrenze kommt (kannst dir also ausrechnen, wie viel er schon "eingezahlt" hat)- d.h. der mann wird regulär etwas über dem Existenzminimum verdient haben. Nun ist die frage, ob man mit allen mitteln versuchen sollte, dort zu bleiben (also dann leiebr den noch dämlicheren dödeljob für 165€ annehmen als den 400€ job, der ja noch weiter davon entfernt ist sich eine sichere und solide existenz aufzubauen, die auch mal eine längere Krankheit des alleinversorgers oder eben eine Arbeitslosigkeit überbrücken kann.
Jetzt kann man so denken wie du- und das hört sich ja auch alles sehr clever an_ warum sollte ich Geld verdienen, wenn ich das gleiche als Sozialhilfe/ alg2 bekommen kann.
Ob das bei näherem Hinsehen WIRKLICH besonders clever ist, weiß ich jedoch nicht
Es ist nur meinem Leben und dem Leben meines sozialen Umfeldes so ungemein fremd, daß ich wirklich erstaunt bin über solche fragen und Ansichten!
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 21:13 Uhr
Wer sagt, dass sie mit seinem ALGI unter dem Existenzminimum leben?
Hab ich was überlesen?
Wenn ja, dann teile ich natürlich deine Meinung.
Jedoch hab ich es so verstanden, dass er - im Verhältnis - wohl viel ALGI hätte, denn ansonsten wäre es sicher nicht so, dass seine Frau keine Leistungen bezieht, oder?
Beitrag von lisasimpson - 05.01.12 - 21:20 Uhr
"Familienvater wird arbeitslos und erhält ALG1. Frau ist nicht berufstätig. Um die Kosten einigermaßen zu decken, könnte man Hartz4-Aufstockung beantragen. Das wären ca. 200€."
d.h. das ALG1 liegt 200€ unter dem existenzminimum!
aber meine ausführungen waren ebenso genereller natur wie speziell auf diesen fall gemünzt
Beitrag von -seesternchen- - 05.01.12 - 21:38 Uhr
Oh, das hab ich wohl wirklich überlesen. Sorry...
Naja, wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Beitrag von wolke151181 - 06.01.12 - 01:32 Uhr
Also irgendwie gehen deine Antworten an dem Fall vorbei.
Keiner redet von einem 400 €-Job für den Ehemann. Die Bewerbungen laufen bereits für einen Vollzeitjob.
Nur vorerst sieht es so aus:
Wenn die Frau 400 € verdient, und man auf das Hartz4 verzichtet, dann sind das ALG1 + 400 €.
Wenn die Frau 400 € verdient, und man beantragt Hartz4-Aufstockung, wie es im Arbeitsamt empfohlen wurde, dann sind das ALG1 + 200 € Aufstockung + 160 € Eigenbedarf (was von den 400 € übrig blieb).
Also hat man mehr in der Tasche, wenn man Hartz4 NICHT beantragt.
Soweit bin ich nun gekommen mit meiner Recherche. 
Und von wegen Armutsgrenze: Wenn man eine hohe Zinsbelastung im Monat hat, wegen einem Erwerb von Eigenheim, dann wird das vom Amt die ersten sechs Monate abgefangen. Also kannst du niemals pauschalisieren, was wer und wieviel jemand einbezahlt hat.
Hier ging es rein um die Frage, ob der 400€-Job der EHEFRAU auch angerechnet wird, wenn der Mann ALG1 erhält.
Aber trotzdem danke ich dir für die netten Denkanstöße!
Beitrag von windsbraut69 - 06.01.12 - 09:27 Uhr
"Wenn die Frau 400 € verdient, und man beantragt Hartz4-Aufstockung, wie es im Arbeitsamt empfohlen wurde, dann sind das ALG1 + 200 € Aufstockung + 160 € Eigenbedarf (was von den 400 € übrig blieb).
Also hat man mehr in der Tasche, wenn man Hartz4 NICHT beantragt."
Was rechnest Du denn da?
Sie bekommen nicht 200 Euro "Aufstockung" plus 160 Euro aus dem Job, wenn sie ohne Job 200 Euro ALGII bekämen!
Beitrag von lisasimpson - 06.01.12 - 10:53 Uhr
meine antowrten bezogen sich IMMER au die eherfrau.
ABER- da beide ja offenabr eine familie zusammen gegründet haben und beide vom gemeinsam erwirtschafteten einkommen leben wollen, sollte auch das berücksichtigt werden.
da das familieneinkommen also
1. so gering ist, daß es nur knapp über der armutsgrenze liegt und
2. so wackelig, weil nicht über ein sicheres arbeitsverhältnis erwirtschaftet
sollte sich die familie wirklich die frage stellen, ob sie ihre energie darin investiert, so wenig wie möglich von der frau erwirtschaften zu lassen oder ob das vielleicht nicht doch auf längere sicht gefährlich werden könnte!
wenn der mann alg 1 bekommt, welches ca 200€ unter seinem alg2 anspruch liegt und die frau 400€ verdient, könnten beide meines wissens nach gar kein ALG" beantragen.
eventuell käömen dann kinderzuschlag oder wohngeld in frage
