Hallo zusammen,
der Thread "Pflegehilfsmittel" hat mich animiert hier was zu schreiben wegen der Verhinderungspflege.
Selina hat PS 2 und bekommt zusätzlich noch 200Euro Betreuungsleistungen.
D.h. sie bekommt Verhinderungspflege ca.1500 Euro im Jahr und die 200 Euro jeden Monat auf dem Papier den soviel Betreuung können wir gar nicht nutzen!
Sie besucht einen Förderkiga und geht 1mal in der Woche zu einer Betreuung die wir über die 200 Euro Betreuungsleistungen abrechnen.
Die restlichen 1500 Euro haben wir die letzten Jahre immer verfallen lassen und das finde ich so schade den wir machen Therapien wie Petö/Reiten--Atlas Therapie das unsere Tochter weiterbringt aber das finanzieren wie aus eigener Tasche.Und da wäre diese Geld eigentlich sinnvoll eingesetzt und es wäre uns damit mehr geholfen wie eine Betreuung!!
Ich denke viele Eltern nutze diese Verhinderungspflege nicht aus und viele wissen es auch nicht!!
Ich kenne viele Eltern vor allem ausländische Eltern deren Kinder schwerstmehrfachbehindert sind und die über Pflegestufen nichts wissen oder auch mit ihren Sorgen mit ihrem Kind so beschäftigt sind--es sollte viel mehr Aufklärung stattfinden!!
Wir waren im Nov. zur Familienorientierte Reha(FOR) und dort fand ein sozialrechtlicher Vortrag statt und was da erzählt wurde wussten viele Eltern nicht und das ist einfach nicht richtig !!Und es ändert sich ja auch dauern immer irgendwas....
LG Togram
Verhinderungspflege
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von togram - 06.01.12 - 01:12 Uhr
Beitrag von supermaus72 - 06.01.12 - 17:43 Uhr
Hallo!
Natürlich wäre es schön, wenn man nicht so viele Therapien aus eigener Tasche zahlen müsste, jedoch würde ich auf keinen Fall auf die Leistung der Verhinderungspflege verzichten wollen. Das Eine hat ja auch mit dem Anderen nichts zu tun. Die Therapien werden von der KK (oder auch nicht) und die VPflege von der Pflegekasse bezahlt.
Wir sind durch unser geistig behindertes Kind sehr psychisch und emotional eingebunden, die so wichtigen "Auszeiten" könnten wir uns so ohne VPflege gar nicht leisten.
Recht hast Du, es wird viel zu wenig aufgeklärt!
Alles Gute!
Supermaus
Beitrag von nicolee2207 - 06.01.12 - 19:54 Uhr
Hi,
du kannst die Verhinderungspflege tatsächlich über Freunde o.ä. abrechnen. Sie dürfen aber keine Verwandeten I. Grades sein. Oma und Tante fallen aus bzw. geben weitere Abzüge bei dem Pflegegeld, meine ich.
Du musst es nur beantragen bei der Kasse, wer die Betreuung übernimmt inkl. €/ Stunde usw. So kannst du die Leistungen auch nutzen.
Mein Mann und ich "leisten" uns so abend auch mal einen Babysitter, was ja wirklich wichtig ist.
LG Nicole
Beitrag von supermaus72 - 06.01.12 - 21:38 Uhr
Hallo Nicole,
ich verstehe Deine Antwort an mich nicht so ganz, oder wolltest Du jemandem anderen antworten?!?
Genau so machen wir das auch, mein Mann und ich gehen 2-3 mal im Monat zusammen weg, einfach mal raus kommen!
Wir haben im letzten Jahr fast den kompletten Betrag in Anspruch genommen.
Gruß, Supermaus
Beitrag von nicolee2207 - 07.01.12 - 09:34 Uhr
Guten Morgen, Supermaus,
ja die Antwort war an Togram, da hab ich mich wohl verklickt 
Mir persönlich ist das wichtig, dass wir die Verhinderungspflege auch für uns nutzen, sonst ist man irgendwann total ausgepowert und dann kann man nicht 100% für die kranken Mäuse da sein.
Schönes Wochenende,
Nicole
Beitrag von kati543 - 06.01.12 - 18:34 Uhr
Ich verstehe jetzt aber nicht, wo das Problem ist. Dann begleitet eben (offiziell) die Tante deine Selina zur Therapie und ihr rechnet die Verhinderungspflege ab. Oder der Besuch bei der Familie wir als Verhinderungspflege abgerechnet,... Sei doch mal kreativ 
Und das Problem von den ausländischen Eltern ist ja, dass sie sich nicht informieren. Weder bei urbia, noch bei rehakids, noch bei der Lebenshilfe, noch im SPZ,... Meistens versuchen sie ja sich irgendwie selber "durchzuwurschteln".
Beitrag von hanni2007 - 06.01.12 - 19:54 Uhr
Hallo,
die Verhinderungspflege steht dir als Pflegeperson (= pflegende Person) für 28 Tage im Kalenderjahr zu. Dafür zahlt die Pflegekasse unabhängig von der Pflegestufe bis zu 1.550,00 € (2011 noch 1.510,00 €).
Die Verhinderungspflege soll/kann Zeiten überbrücken, in denen du selbst die Pflege deiner Tochter nicht durchführen kannst (Krankheit) oder Urlaub machst. Damit ist sie leider explizit für Pflegeleistungen gedacht, nicht für Betreuungsleistungen. Gerade bei schwer und schwerst Pflegebedürftigen ist es allerdings wichtig, dass die Pflegeperson die Möglichkeit hat, zwischendurch eine Auszeit zu nehmen.
Leider hast Du Recht, dass auf diesem Gebiet wenig Aufklärung erfolgt. Die Pflegestützpunkte, deren Aufgabe es ist, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu beraten und zu unterstützen, müssen in diese Aufgabe erst noch hineinwachsen. Hier sehe ich eine große Lücke zwischen dem, was sie gemäß ihrer Bestimmung tun müssten und was sie tatsächlich leisten.
LG Miri
