Hallo ihr Lieben!
Ich fahre einen Firmenwagen 1%-Regelung ohne Vertrag. Habe nichts unterschrieben und habe nichts schriftlich, außer meine Gehaltsabrechnungen. Nun bin ich schwanger. Der AG darf mir natürlich (da kein Vertrag) den FW ab Mutterschutz wegnehmen (kann er auch ruhig).
Welcher Betrag muss dann aber für die Mutterschutzzeit gezahlt werden? Der, mit FW ohne von meinen eigentlichen Brutto?
Danke für die Hilfe.
Firmenwagen ohne Vertrag - Mutterschutz
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von elsi84 - 06.01.12 - 10:27 Uhr
Beitrag von cjuma - 06.01.12 - 10:34 Uhr
Während des Mutterschutzes darfst du den Wagen noch fahren, erst danach in der Elternzeit musst du ihn abgeben.
Beitrag von elsi84 - 06.01.12 - 10:37 Uhr
Aber ohne irgendeinen Vertrag?
Beitrag von cjuma - 06.01.12 - 10:40 Uhr
Du wirst den Wagen doch nicht einfach so bekommen haben, oder? Gibt es bei Euch keine Dienstwagenregelungen? Irgendeine Vereinbarung musst du doch mit deinem AG getroffen haben, der stellt dir doch nicht einfach so einen Wagen hin. Du musst doch auch etwas unterschieben haben wie und wann etc. du den Wagen übernommen hast.
Beitrag von elsi84 - 06.01.12 - 10:45 Uhr
Nee nix. Es wurde gefragt ob ich einen möchte, ich hab es mir ausgerechnet und ja gesagt, das war´s. Es gibt einfach nichts...
Beitrag von cjuma - 06.01.12 - 10:49 Uhr
Ok, ungewöhnlich aber gut.
Die Regelung ist in der Regel folgende: Der Wagen steht dir solange zu wie du ein Entgeld vom AG erhälst, also auch während des Mutterschutzes. Erst danach gibst du den Wagen zurück sofern du nicht gleich wieder arbeitest. Während dieses Zeitraumes sind deine Abzüge also dieselben wie bisher.
Da deine Frage sich sicherlich auf die zu erwartende Höhe des Elterngeldes bezieht würde ich mir an deine Stelle mal ausrechnen ob es Sinn macht den Wagen jetzt schon wieder abzugeben.
Beitrag von elsi84 - 06.01.12 - 13:29 Uhr
Die Frage habe ich nicht wegen dem Elterngeld gestellt.
Warum sollte ich den abgeben? Elterngeld wird vom Nettolohn berechnet und nicht vom Auszahlungsbetrag.
Beitrag von kati543 - 06.01.12 - 22:48 Uhr
Eben. Und dein Nettolohn ist durch den Firmenwagen geringer, da der versteuert wird und so dein Netto vermindert.
Beitrag von sakirafer - 06.01.12 - 16:32 Uhr
Hallo, auch beim Mutterschaftsgeld ist der Nettolohn ausschlaggebend.
Die Krankenkasse übernimmt 13/Tag Mutteschaftsgeld, den Rest der Arbeitgeber.
Wenn ich das nun richtig interpretiere, ohne den Abzug desoder des geldwerten Vorteils (wird ja vom Netto abgezogen oder hab ich das falsch verstanden?)
LG
Sakirafer
