Hoher Steuersegen

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Beitrag von bellesarah - 06.01.12 - 11:39 Uhr

Ohhhh ich habe gerade die Lohnsteuer von meinem Mann fertig gemacht, ja dieses Jahr bin ich schnell... denn wir erwarten ja auch etwas zurück.

Bisher hatte mein Mann Steuerklasse 1, also er hat immer viel Steuern bezahlt. Wir habe 2 kleine Kinder und erwarten unseres drittes im April. Mein Mann ist Alleinverdiender, ich betreue die Kinder. Wir kamen eigentlich die letzten Jahre gut mit seinem Nettogehalt von 1700 Euro plus Kindergeld aus. Wegen Heirat im Augst 2010 sinds nun monatlich 190 Euro mehr Netto Gehalt. Aber natürlich haben wir nach 8 Jahren Beziehung nicht wegen der Steuern geheiratet sondern aus Liebe... Mein Mann arbeitet 45 Std. die Woche ich weiss es zu schätzen und haushalte ordentlich mit seinem Geld! Pro Strecke fährt 30 Km täglich zur Arbeit...

nun haben diverse Rechner im Internet ausgespuckt das:

er für 2011 erstattet bekommt;

1731,30 Euro für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit

Kirchensteuer Erstattung 100 % 238,56 Euro

Sol. Zuschlag Erstattung 100 % 145, 82 Euro

Lohnsteuer Erstattung 2479,83 Euro (wegen Lohnsteuerklassenwechsel Heirat)

Das wäre ein Gesamtbetrag von 4595,51 Euro was natürlich für uns eine Menge Geld ist!!!

Aber meine Frage ist wäre das auch realistisch, dass das Finanzamt das tatsächlich wieder gibt bei Einzahlungen von;

Gezahlt 2011

Lohnsteuer 4723,96 Euro
Sol. Zuschlag 238,56 Euro
Kirchensteuer 238,56 Euro

Gesamt gezahlt 5108,34 Euro

die hätten ja dann nicht viel an meinem Mann "verdient"

hat jemand schon einmal sooo viel Geld zurück bekommen?

Ich hätte mich schon über 1000 Euro Rückzahlung gefreut, einfach damit wir von April bis Juni den Gehaltsverlust von der Elternzeit, welche mein Mann für unser drittes Kind nehmen wird ausgleichen können, und dafür nicht unsere Rücklagen drauf gehen.

Ja natürlich seit ihr keine Hellseher und freuen kann ich mich erst wenn wir tatsächlich den Bescheid in der Hand haben.. und das Geld gebe ich natürlich auch nicht vorher aus ;-) Aber einen schönen Urlaub würde ich meinem Mann und unseren Kindern schon dann während der Elternzeit gönnen :-)

Beitrag von 4mone - 06.01.12 - 12:25 Uhr

Hallo,

sorry, aber das kann ich mir nicht vorstellen.

Denn allein bei der Streckenberechnung fällt mir folgendes auf:

Arbeitsweg einfach 30 km x max. 220 Arbeitstage x 0,30 Euro pro Kilometer.
Macht bei mir 1198 Euro. Das ist aber nicht der Betrag, den Du zurück erhältst, sondern der, um den das steuerpflichtige Einkommen (ich gehe hier von 3000 Euro Brutto x 12 Monate bei dem Netto aus) verringert wird.

LG Simone

Beitrag von lumi1980 - 06.01.12 - 12:28 Uhr

Das wäre ja toll, wenn man das 1 zu 1 zurückbekommen würde.

Beitrag von jupp43 - 06.01.12 - 13:27 Uhr

Hab ich nen Denkfehler ?

30 km x 220 Tg. x 0,30 €/km = 1.980 €

Bei Arbeitnehmern mit 5-Tage-Woche und 30 Tagen Urlaub werden aber mind. 230 Tage anerrkannt, bei 6-Tage Woche sogar 260 Tage/Jahr.

Beitrag von twisterdister - 06.01.12 - 17:14 Uhr

" Arbeitsweg einfach 30 km x max. 220 Arbeitstage x 0,30 Euro pro Kilometer.
Macht bei mir 1198 Euro "

Echt?

Beitrag von manavgat - 06.01.12 - 12:28 Uhr

Welchen anderen Grund als finanzielle sollte es geben für einen "Vertrag zwischen 2 Menschen, dessen Bedingungen jederzeit von unbeteiligten Dritten geändert werden können"?

Gruß

Manavgat

Beitrag von ayshe - 06.01.12 - 12:47 Uhr

Klar kann man grundsätzlich fast seine ganzen Steuern zurückbekommen.

Es hängt alles von den Bedingungen und den Absetzungen ab.

Beitrag von jupp43 - 06.01.12 - 13:56 Uhr

Ich hab spasseshalber Deine Daten mal in mein Steuerberechnungsprogramm eingegeben, und komm "nur auf ne erstattung von rund 4.000 €, vielleicht hattet ihr aber noch höhere außergewöhnliche Belastunen oder es liegt ne Behinderung vor.

Grundsätzlich kann man seine ganze Lohnsteuer zurückbekommen, was ich aber nicht verstehe ist, wieso ihr das Finanzamt als Sparkasse nutzt. Klar, die Verzinsung von 6% ist höher als bei der Bank, aber die beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Eigentlich hättet ihr gleich nach der Heirat zum Finanzamt gehen sollen, um die Steuerklasse zu ändern. Dann hättet ihr zwar am Jahresende weniger rausbekommen, aber monatlich mehr gehabt.

Beitrag von miau2 - 06.01.12 - 14:34 Uhr

Hi,
Hochzeit kann schon viel ausmachen. Vor allem bei großen Einkommensunterschieden. Du schreibst ja immer nur von deinem Mann und nichts von Dir - ich gehe mal bei dir von einer 0 beim Einkommen (und auch keinen Lohnersatzleistungen wie ALG1 oder Elterngeld) aus.

Dann fängt es schon mal ganz einfach an: jeder Mensch hat einen persönlichen Freibetrag. Bis zu dem zahlt man überhaupt keine Steuern.

Bei unverheirateten kann der nicht weitergegeben werden, wenn nur einer Arbeitet. Bei verheirateten schon (über Steuerklassenwahl III/V bzw. gemeinsame Veranlagung).

Das hieße, wenn die 0 bei dir richtig ist dass schlagartig der Freibetrag, ab dem überhaupt erst das Versteuern ankommt verdoppelt wurde.

WENN du Lohnersatzleistungen beziehst: vergiss bei der Steuererklärung nicht DEIN Elterngeld oder was auch immer du beziehst anzugeben. Denn das wird dann natürlich auch einbezogen (Progressionsvorbehalt).

Ich werde die Zahlen nicht nachrechnen o.ä. (wir machen die Steuererklärung immer mit WiSo und die Zahlen, die da rauskommen sind fast immer centgenau richtig), aber allein dieser Unterschied im Freibetrag kann eine Menge ausmachen.

Bei uns war die Erstattung im Jahr der Hochzeit noch höher. Ist durchaus möglich.

viele Grüße
miau2

Beitrag von myimmortal1977 - 07.01.12 - 08:00 Uhr

Ne, ne, also bei der Berechnung kann etwas nicht stimmen, was Du da niedergeschrieben hast.

Nehmen wir mal an, die km Pauschale würde rund 2.000 € ergeben, sagt einem schon der logische Menschenverstand bei minimaler Kenntnis von Steuerrecht, dass bei der Erstattung lediglich rund 250 € - 300 € rauskommen würden.

Denn die 2.000 € minimieren ja nur Euer Steuerbrutto um 2.000 €. Das bedeutet, Ihr müsstet auf diese Summe keine Lohnsteuer, keine Kirchensteuer, keinen Soli zahlen. Da würden netto aber nur ca. 250 € bei rauskommen.

Was mir auch ehrlich gesagt ein Rätsel bleibt wäre die Frage, warum Ihr nach der Heirat die günstigere Lohnsteuerklasse Deinem Mann nicht hattet eintragen lassen?

Das ist doch monatlich verschenktes zinsloses Geld, was Ihr da dem FA in den Rachen werft.

Aber wie gesagt, dass was Du da an Erstattungsbeträgen aufgelistet hast, kann so nicht hinkommen.

LG Janette