Hallo,
ich werde morgen vorraussichtlich mein Auto an einen Rentner verkaufen.
Er kommt zur Probefahrt und ist sehr interessiert.
Wenn er den Wagen nun möchte, wie gehe ich vor? Noch ist er ganz normal angemeldet.
Wenn er ihn möchte, möchte ich ihn natürlich erst mal abmelden, damit ich Steuer und Versicherung los bin und der Mann nicht mit meinen Nummernschildern rumfährt. Für die Abmeldung brauche ich ja noch meinen Brief also könnte ich ihm den morgen selbst bei Barzahlung nicht aushändigen, da ja die ZuLa morgen geschlossen ist. Zudem kommt der Mann aus einer anderen Stadt.
Soll ich mit ihm einen solchen ADAC-Vertrag abschließen und dann muss er eben mit Geld gegen Brief wiederkommen?
Dann bei sich anmelden und mit den Schildern ein drittes Mal herfahren?
Kann ich das als Verkäufer verlangen?
Wie habt ihr das gemacht?
Danke,
eine ahnungslose Miriam
Autoverkauf privat - privat !BITTE HILFE!
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Beitrag von cgwkmg - 06.01.12 - 11:51 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 06.01.12 - 12:00 Uhr
Kannst Du verlangen aber je nach Entfernung würde ich mich darauf wohl eher nicht einlassen als Käufer.
Ich würde erwarten, dass das Fzg. abholbereit ist bei Besichtigung, ob abgemeldet oder nicht.
LG
Beitrag von ayshe - 06.01.12 - 12:12 Uhr
Der Käufer kann sich auch selber Kurzzeitkennzeichen mitbringen und mit diesen einen abgemeldeten Wagen nach Hause fahren und dort eben richtig anmelden.
So habe ich das bei meinem letzten Wagen als Käufer auch gemacht.
Was du verlangen kannst, ist eben die Frage.
Mein Verkäufer hatte auch vor mir einige da, die sofort bar zahlen und den Wagen gleich mitnehmen wollten. Sie sind dann alle abgesprungen.
Aber der Verkäufer hatte den Brief noch nicht von der Bank bekommen und war deshalb ausgebremst.
Mir war es egal, ich bin auch noch ein zweites mal die 100 km gefahren und habe ihn dan geholt (vorher Anzahlung mit Kaufvertrag, Rest bei Abholung).
Für mich lag es eh auf dem Weg.
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Wenn er ihn möchte, möchte ich ihn natürlich erst mal abmelden, damit ich Steuer und Versicherung los bin und der Mann nicht mit meinen Nummernschildern rumfährt.
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Man kann auch einen Wagen angemeldet verkaufen, habe ich auch schon gemacht.
Im Vertrag trägt man die ganz genaue Uhrzeit und den km-Stand bei Übergabe ein.
Das hat auch für die Versicherung und das Finanzamt gereicht.
Beitrag von lichtchen67 - 06.01.12 - 12:17 Uhr
> Man kann auch einen Wagen angemeldet verkaufen, habe ich auch schon gemacht.
Im Vertrag trägt man die ganz genaue Uhrzeit und den km-Stand bei Übergabe ein.
Das hat auch für die Versicherung und das Finanzamt gereicht. <
Genau. So haben wir das auch schon gemacht. Der Käufer hat dann wie verabredet den Wagen am Montag morgen umgemeldet - ist auch günstiger als abmelden und neu anmelden.
Zur Sicherheit habe ich parallel an die Zulassungsstelle eine E-Mail geschickt mit der Nachricht, das mein Wagen verkauft sei. und es kam dann prompt zurück, der Wagen sei auch soeben abgemeldet bzw. umgemeldet worden.
Lichtchen
Beitrag von ayshe - 06.01.12 - 12:25 Uhr
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Zur Sicherheit habe ich parallel an die Zulassungsstelle eine E-Mail geschickt mit der Nachricht, das mein Wagen verkauft sei. und es kam dann prompt zurück, der Wagen sei auch soeben abgemeldet bzw. umgemeldet worden.
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Ja, ich hatte eine Kopie des Kaufvertrages geschickt.
Beitrag von windsbraut69 - 06.01.12 - 12:47 Uhr
So haben wir das sowohl als Käufer als auch als Verkäufer auch schon etliche Male gemacht und sind erst ein Mal damit auf die Nase gefallen bislang :)
LG
Beitrag von mamavonyannick - 06.01.12 - 12:15 Uhr
Hallo,
mir wäre das persönlich zu viel, was da von mir als Käufer verlangt werden würde. Auch wenn ich verstehen kann, worum es dir geht.
Du könntest ihm natrülcih auch Auto mit Brief und deinen Nummernschildern aushändigen. Im kaufvertrag würde ich festhalten, dass der Käufer das fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden hat. Kopiere dir seinen Personalausweis (oder schreib die Daten mit Nummer auf) und kontrolliere die Daten z.B. nochmal anhand seines Führerscheins.
Dann schickst du den Kaufvertrag in Kopie an Zulassungsstelle und deine Versicherung. Sollte der Käufer wider Erwarten das Fzg nicht abmelden, dann schickt die Versicherung nach 4 Wochen eine Abmeldung an die Zulassung und die schreiben das Fzg wegen fehlendem versicherungsschutz zur Fahndung aus. Bis dahin musst du natürlich noch mit dem Versicherungsbeitrag haften und kannst mit diesem SFR nur dann ein anderes Fzg anmelden, wenn du bereit bist, den dann steigenden beitrag des verkauften Fzg zu zahlen. Entgegen landläufiger Meinung ist dein SFR nicht bei einem Unfall gefährdet. Zwar muss deine Versicherung die Kosten eines möglichen Unfalles (Haftpflicht) tragen, aber mit Zeitpunkt des Verkaufes wird dein SFR nciht mehr belastet.
Beim nächsten mal bitte den Käufer, sich ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. das bekommt er in der Regel kostenlos von seinem Versicherer und er muss nur die Kosten für das Kennzeichen selbst tragen.
vg, m.
Beitrag von vwpassat - 06.01.12 - 12:21 Uhr
Ich rate generell nur dazu, das Fahrzeug abgemeldet zu übergeben.
Alternativ Kennzeichen und Papiere zur Ummeldung mitgeben und das Auto solange dabehalten.
Beitrag von cgwkmg - 06.01.12 - 12:56 Uhr
Hallo,
kann ich dem Käufer denn bei Barzahlung die Papiere und die Kennzeichen geben OHNE, dass ich das Auto hier vor Ort abmelde? Also anders gefragt, ist es möglich, dass der Käufer das Auto gleichzeitig an seinem Wohnort abmeldet und auf sich anmeldet? Es gibt dafür, glaube ich, diese "Veräußerungsanzeige".
Denn dann wäre es ja ok - er bekommt alles mit, meldet an und kommt mit seinen Kennzeichen wieder. Dann gebe ich ihm die Schlüssel.
Danke.
Miri
Beitrag von mamavonyannick - 06.01.12 - 12:59 Uhr
Klar. Er meldet es dann auf sich um.
Beitrag von vwpassat - 06.01.12 - 13:01 Uhr
Wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet, dann ist es gleichzeitig für Dich abgemeldet.
Deshalb rate ich ja dazu, ihm das Fahrzeug erst nach erfolgter Ummeldung auszuhändigen.
Beitrag von windsbraut69 - 06.01.12 - 13:24 Uhr
Was hat der Käufer damit gewohnen?
LG
Beitrag von windsbraut69 - 06.01.12 - 14:54 Uhr
ich tauch mal das h gegen ein n
Beitrag von ayshe - 06.01.12 - 14:56 Uhr
Dann tauch mal bloß nicht zu tief
Beitrag von corny123 - 06.01.12 - 12:54 Uhr
Lad Dir den ADAC-Vertrag runter, darin verpflichtet sich der Käufer, das Fahrzeug sofort umzumelden und Dir kann GAR nichts passieren, wenn Deine Nummernschilder noch dran sind und er Mist baut....
Beitrag von vwpassat - 06.01.12 - 12:58 Uhr
Das würde ich aber in der Prxis nicht darauf ankommen lassen.
Beitrag von mamavonyannick - 06.01.12 - 13:02 Uhr
Na toll... soll ja Menschen geben, die nichts auf schriftliche Verpflichtungen geben und sich einen Dreck um die Abmeldung scheren.
WAs sollte man denn deiner Meinung nach tun, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt?
Beitrag von gleumdil - 06.01.12 - 12:54 Uhr
Hallo,
meld den Waagen doch direkt auf Ihn an.
Man kann doch mittlerweile auch Ortsübergreifend anmelden.
Würd mir dann das Geld für´s anmelden auf den Kaufpreis rechnen.
Also wir haben unsere Autos zwar immer im Autohaus gekauft, aber die haben die Autos immer angemeldet und die Händler kamen nie bei uns aus dem Ort.
LG
Beitrag von vwpassat - 06.01.12 - 13:00 Uhr
Geht nur im selben Landkreis.
Selbst dann bräuchte der Verkäufer eine Vollmacht vom Käufer, dessen Ausweis, die Versicherungsbestätigung und die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.
Beitrag von ayshe - 06.01.12 - 13:05 Uhr
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Selbst dann bräuchte der Verkäufer eine Vollmacht vom Käufer, dessen Ausweis, die Versicherungsbestätigung und die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer.
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Ja, selbst mein Mann brauchte den ganzen Schmus, weil er die Zeit hatte, meinen Wagen auf mich anzumelden und es mir abnehmen wollte.
Es ist schon etwas umständlich.
Beitrag von my.jessi - 06.01.12 - 19:47 Uhr
Die Zulassung in einem anderen Ort hat dann aber wohl ein Zulassungdienst des Autohauses gemacht. Diese Zulassungsdienste melden die Autos deutschlandweit an, die vollständigen Unterlagen, die VWPassat genannt hat, müssen aber auch da immer dabei sein.
Ich habe meine Autos entweder abgemeldet verkauft oder aber mit Schildern mitgegeben und im Kaufvertrag den genauen Termin der Übergabe festgehalten und den Ausweis und den Führerschein des Käufers kopiert. Außderdem habe ich im Kaufvertrag festgehalten, bis wann das Auto abgemeldet sein muss, waren eigentlich immer 2 Werktage. Hat bisher immer funktioniert. Einmal sogar bei dem Verkauf ins Ausland und einmal bei etwas "komischen" Typen.
Beitrag von jupp43 - 06.01.12 - 13:09 Uhr
Hallo,
als Verkäufer kannst Du alles verlangen, solange der andere darauf eingeht.. 
Kurzzeitkennzeichen sind natürlich iene gute Sache, aber allein für Schilder biste gerne mal 40 € los. Ich habe bei meine Autokäufen immer soviel Vertrauen erwecken können, dass ich mit den Schildern, die drauf waren, nach Hause fahren konnte. Der Verkäufer hatte ja die Nummer meines Personalausweises, und somit war ich ja auffindbar. Ich hatte dann die Schilder wieder zurückgeschickt, damit der Verkäufer sie für sein neues Auto wiederverwenden konnte. Das hae ich bei Käufen und verkäufen immer so gemacht und habe noch niemanden enttäuscht und bin auch noch nie enttäuscht worden.
LG
Beitrag von senior888 - 06.01.12 - 13:32 Uhr
ich habe Heute Kurzzeitkennzeichen geholt: 10,50 € an die Zulassungsstelle und (SEHR teuer) 23,50 für die kennzeichen. und Morgen hole ich mein baby ab.. Ford Granada GLX 3 l Essex von 02/72


Beitrag von jupp43 - 06.01.12 - 14:04 Uhr
Wow, Du stehts wohl auf Oldtimer... hoffentlich haste auch das nötige Kleingeld für die häufige Fahrt zur Tanke... 
Ist die Essex-Version kein Rechtslenker ? Wollt ich nicht fahren, schon gar nicht in der Stadt, da siehste doch gar nix....
Beitrag von senior888 - 06.01.12 - 14:13 Uhr
Essex ist doch nur die Bezeichnung für den Motor!! unkaputtbare 137 PS aus 2997ccm...... ist ein Linkslenker und Verbrauch 10 bis 13 l/100km, er ist Bordeauxrot mit Bordellroter Velourinnenausstattung, Automatik + Klima
