Steurererklärung sinnvoll in Elternzeit?

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Beitrag von hippe1977 - 06.01.12 - 14:56 Uhr

Hallo!

Ich habe auch mal ne Frage zur Steuererklärung.
Ich war im Jahre 2010 in Elternzeit (das ganze Jahr) und habe auch in dem Jahr bis zum 5.11.2010 EG bezogen. Meine Versicherungen (Berufs- und Privathaftpflicht, div. Lebensversicherungen und priv. Altersvorsorgen, Hausrat, Unfall, Rechtsschutz) wurden in dieser Zeit weitergezahlt. Lohnsteuer habe ich keine gezahlt.
Ist es sinnvoll, auch 2010 eine LSE zu machen (rein private Versicherung - ich bin nicht selbstständig), oder kann ich da mal aussetzen?
Habe 2 Kinder (das Kleinste ist 2011 geboren) und lebe ohne Trauschein mit meinem Freund zusammen.

Vielleicht kann mir jemand helfen? Danke schon jetzt!

LG! Die Hippe

Beitrag von myimmortal1977 - 06.01.12 - 15:45 Uhr

Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss, wie andere Entgeltersatzleistungen, im Nachhinein versteuert werden.

Die Höhe der gemeinsamen Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen, entscheidet, ob und wie viel Steuern an das Finanzamt nachgezahlt werden müssen.

Da das Finanzamt nicht automatisch wissen kann, ob und wie viel Einkünfte generiert wurden, wird man eigentlich vom FA angeschrieben und aufgefordert, eine Erklärung abzugeben.

Dir alles Gute, Janette

Beitrag von lavala - 06.01.12 - 19:24 Uhr

Hallo, als "Steuerbürger" ist man verpflichtet, sich selbst darum zu kümmern, ob man zur Abgabe einer Einkommemsteuererklärung verpflichtet ist und muss diese dann ohne Aufforderung abgeben.
Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, also bist Du zur Abgabe verpflichtet.

Beitrag von skm - 06.01.12 - 15:49 Uhr

huhu,

leider musst du eine erklärung machen wegen dem progressionsvorbehalt (oder wie das heißt).

lg

Beitrag von schmerle123 - 06.01.12 - 19:12 Uhr

Bei uns hat sich das richtig gelohnt! Haben für 2010 die Erklärung gemacht (Kind im Juli 2010 geboren) und einen 4 stelligen Betrag zurück erhalten!

Ausserdem musst du glaub ich sogar eine machen!

Beitrag von jurbs - 06.01.12 - 21:50 Uhr

du hast noch keine Steuererklärung für 2010 gemacht?
dafür endet normalerweise die Frist im Mai 2011, nach Antrag wird die Frist meist auf Juli verlängert .... vermutlich hat das FA viel zu tun, sonst hätten sie sich sicher schon bei Dir gemeldet!?

Steuerpflichtig bist ja auch in Elternzeit (auch, wenn Du sicher zu wenig "verdient" hast!)( unterliest dem Progressionsvorbehalt ...