Unser Antrag auf Finanzierung liegt seit 11 Wochen beim JA. Laut Aussage der TaMu kein Einzelfall, da die unseren Buchstaben bearbeitende Dame wohl mehr als langsam ist (und nur drei halbe Tage in der Woche da). Bei unseren Nachbarn (anderer Nachname) kam der Bescheid innerhalb von drei Wochen. Ich hab heute dort auf Band gesprochen, ob der Antrag denn überhaupt angekommen ist. Rückruf kommt ja frühestens Anfang der Woche.
Heute hab ich von unserer TaMu eine Tabelle bekommen, aus der sich ablesen lässt, wieviel wir zahlen müssen (nach Einkommen gestaffelt). Sie sagte etwas von "steuerpflichtigem Brutto" aber abzüglich Werbungskosten "etc.". Nun ist meine Frage: werden Weihnachts- und Urlaubsgeld mit berechnet? Wie ist es mit einem Überstundenausgleich (mein Mann hat vor einigen Monaten 50 Überstunden ausbezahlt bekommen)? Wie hoch sind die Werbungskosten, die noch abgezogen werden? Ich würde doch gern schon mal wissen, auf was wir uns einstellen müssen.
Vielen Dank für eure Hilfe
xyz mit Mann, Maus und Bauchzwerg (08/12)
Beitrag TaMu/Krippe - von welchem Einkommen wird ausgegangen?
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Beitrag von xyz09 - 06.01.12 - 15:35 Uhr
Beitrag von 4mone - 06.01.12 - 16:05 Uhr
hallo,
weihnachts- und urlaubsgeld wird in meinem fall mitberechnet.
bei den überstunden würde ich wenn möglich widerspruch einlegen, falls die das mit veranlagen. kommt eben drauf an, in welchem zeitraum die überstunden gemacht worden sind.
bei mir zählen als werbungskosten bestimmte versicherungen und fahrten zur arbeit.
ich denke aber das handelt jeder landkreis verschieden.
bei mir wurde zum beispiel extrem gekürzt. vorher wurde noch runtergerechnet, wieviel kinderbetreuungskosten ich quasi hätte. das entfällt und jetzt werden nur noch 40 prozent der tamu kosten übernommen, was bei einer vollzeitstelle wirklich ins geld geht.
lg simone
Beitrag von xyz09 - 06.01.12 - 16:09 Uhr
Ich habe grade im Internet ein wenig gestöbert, das scheint ja wirklich ganz unterschiedlich zu sein. Manche Familien können richtig die Zahlen für die Versicherungen etc angeben. Bei uns wurde nur nach den Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate gefragt (mein Mann bekommt Lohn, kein Gehalt). Na, ich bin gespannt. Laut Tabelle wäre unser Höchstsatz (für die betreute Stundenzahl) 392 Euro. Vielleicht erreiche ich ja Montag noch jemanden.
Danke!
Beitrag von xyz09 - 06.01.12 - 16:22 Uhr
Nachtrag: Ich habe gerade die Satzung gefunden. Scheinbar wird bei uns nur das Nettoeinkommen berechnet. Das wirft ja ein ganz anderes Licht auf die Sachen *puh*
Viele Grüße
Beitrag von zwillinge2005 - 06.01.12 - 19:26 Uhr
Hallo,
da habt Ihr aber Glück. Bei uns wird das Gesamtbruttoeinkommen ohne irgendwelche Abzüge als Berechnungsgrundlage genommen.
LG, Andrea
