Kündigen in der Elternzeit...

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Beitrag von celestine84 - 06.01.12 - 18:27 Uhr

Hallo ihr lieben :-)

habe mal eine Frage.
Ich bin Krankenschwester von Beruf und noch in Elternzeit (bis 06.04.2013)
Das Elterngeld fällt allerdings ab diesen März weg, so das ich wieder arbeiten gehen muss und auch werde (20h/Woche).
Ich habe vor 1,5 Jahren bei diesem Arbeitgeber schonmal gekündigt und 20km weiter angefangen und 1 Woche nach Dienstbeginn wurde meine SS festgestellt und ich bekam wegen gewisser Komplikationen ein Beschäftigungsverbot, so das ist dort eigentich nie "richtig" gearbeitet habe.
Zudem habe ich aus finanziellen Gründen mein Auto verkauft so das es schwierig wird überhaubt an die Arbeit zu kommen. Und man kann sich vorstellen das unser Vertrauensverhältnis nicht das beste ist....

So nun hab ich wie gesagt die Möglichkeit bei meinem "alten" Arbeitgeber hier im Ort (6 Min. Fußweg) wieder anzufangen ab dem 01. Feb oder 15 Januar (genaues erfahre ich Montag).

Da ich zu meinem jetzigen ja ruhendem AG nicht mehr zurück möchte, habe ich mich entschieden zu kündigen.
Wie ist das nun mit der Elternzeit? Muss ich das Jahr nun nochmal bei meinem neuen AG beantragen? Wäre ja quatsch weil ich ja arbeite richtig?
Muss ich noch irgendwas beachten wenn ich in der EZ kündige ?

Danke und LG Cel #winke

Beitrag von kati543 - 06.01.12 - 18:57 Uhr

Hallo,
dann hoffe mal, dass dein aktueller AG dich eher aus deinem AV entlässt. Du hast auch während der Elternzeit eine Kündigungsfrist einzuhalten. Also JA, es sind auch Regeln zu beachten, wenn man in der Elternzeit kündigt.

Beitrag von celestine84 - 06.01.12 - 19:06 Uhr

Erstmal danke für die Antwort.

Soweit ich weiss hat man in der EZ die selben Kündigungsfristen wie vor der EZ.
Da in meinem Vertrag darüber nichts steht, gehe ich von der gesetzlichen Kündigungsfrist aus.

LG Cel

Beitrag von kati543 - 06.01.12 - 20:15 Uhr

Ihr habt keinen Tarifvertrag? Sicher?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende bzw. zum 15. eines Monats. Wie willst du das machen? Der Januar hat bereits angefangen. Du bist frühestens ab Mitte Februar frei.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Beitrag von susannea - 06.01.12 - 20:27 Uhr

Ich würde das Jahr dort anmelden und Teilzeit in Elternzeit beim anderne AG beantragen, lehnt er ab, kannst du immer noch kündige.

Aber so kannst du evtl. früher anfangen.