Hey ich wollte mal nachfragen ob jemand weis ob ich die Kaution für unsere Wohnung auch beim Arbeitsamt oder irgendwo beantragen kann das ich einen Teil oder die ganze Kaution bekomme.
ps. bekomme die Wohnung auch vom arbeitsamt bezahlt da ich im moment nicht arbeiten kann wegen der schwangerschaft.
lg
Kaution für Wohnung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von zujung11 - 06.01.12 - 20:13 Uhr
Beitrag von witch71 - 06.01.12 - 20:27 Uhr
Die Kaution kann als Kredit vom Amt übernommen werden. Erkundige Dich einfach bei Deinem zuständigen Berater.
Beitrag von hedda.gabler - 06.01.12 - 20:45 Uhr
Hallo.
Kaution als Darlehn ist rechtlich nicht statthaft ...
... ein Darlehen von der ARGE/JobCenter setzt voraus, dass es ein Ansparpotential bei der Regelleistung gibt.
Eine Kaution für eine Wohnung gehört aber zu den Kosten der Unterkunft und es ist keine Ansparpotential dafür beim Regelsatz vorgesehen.
Das heißt, dass eine Kaution als einmalige Leistung direkt an den Vermieter zu bezahlen ist ... und das JobCenter bekommt nach Beendigung des Mietverhältnisses auch direkt die Kaution zurück.
Wenn eine Kaution rechtswidrig als Darlehn genehmigt und an den Alg II-Bezieher ausbezahlt wird, dann ist es nicht erlaubt, dass die Rückführung des Darlehens während des Alg II Bezuges verlangt wird (eben wegen des fehlenden Sparpotentials) ... die Rückführung des Darlehns ist erst nach Beendigung des Alg II Bezuges statthaft und dann auch nur in bestimmter prozentualer Höhe vom Einkommen.
LG
Beitrag von witch71 - 07.01.12 - 00:45 Uhr
Wusste ich nicht, dass das dann nicht "Darlehen" heisst. Ich hatte mich nur damals erkundigt und mir wurde gesagt, das Landratsamt (in meinem Fall) stellt das Geld für die Kaution. Nacher (Wohnungsänderung, Aufnahme einer Tätigkeit) bekommen sie es wieder.
Gebraucht habe ich das dann deswegen nicht, weil mein Vermieter keine Kaution nimmt. Aber die Erklärung liess dann eben den Rückschluss "Darlehen" zu.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.01.12 - 20:38 Uhr
Hallo
Was ist mit dem Vater des Kindes? Sollte der nicht zuerst dafür sorgen?
Hast du ein Bv oder warum kannst du nicht arbeiten?
Bianca
Beitrag von hedda.gabler - 07.01.12 - 16:04 Uhr
Hallo.
Was hat das mit der Frage der TE zu tun?
LG
Beitrag von hedda.gabler - 06.01.12 - 20:48 Uhr
Hallo.
Wenn Du derzeit im Alg II Bezug stehst, kannst Du die Übernahme der Kaution beantragen (allerdings NICHT als Darlehen, sondern als einmalige Leistung, da eine Kaution zu den Kosten der Unterkunft gehört und es kein Ansparpotential dafür im Regelsatz gibt) ... die ARGE/JobCenter leistet dann die Kaution direkt an den Vermieter und bekommt sie von den nach Beendigung des Mietverhältnisses auch zurück ...
... Voraussetzung, um überhaupt die Übernahme der Kaution beantragen zu können, ist aber, dass der Umzug von der ARGE/JobCenter genehmigt oder verlangt wurde.
LG
Beitrag von koelnlieselchen - 07.01.12 - 09:27 Uhr
Hallo Hedda,
das ist falsch. Die Kaution wird als Darlehen gewährt, eine eventuelle Ersteinrichtung ist hingegen ein Zuschuss. Der Grund ist folgender: Die Kaution ist ja ein Ansparguthaben, welches auch im Falle, dass die Hilfsbedürftigkeit endet, bestehen bleibt.
Jahrelange berufliche Erfahrung, mir ist kein einziger anderer Fall bekannt.
Liesel
Beitrag von hedda.gabler - 07.01.12 - 09:41 Uhr
Hallo.
Tut mir leid, aber da muss ich Dir widersprechen.
Da es im Regelsatz KEIN Sparpotential für die Kaution gibt und diese sowieso zu den Kosten der Unterkunft gehört, ist es rechtswidrig, diese als Darlehen zu gewähren. Es gibt auch genug Urteile dazu.
Dass viele JobCenter dieses rechtswidrige Praxis betreiben, ist aber nicht verwunderlich, da sie schlicht fürchten, dass sie die Kaution ansonsten nie wieder sehen.
Ich denke auch, dass viele Sacharbeiter gar nicht wissen, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Und die, die es wissen, werden einen Teufel tun, die Kunden aufzuklären, dass ein (rechtswidriges) Darlehen, welches für den Bereich Kosten der Unterkunft bestimmt ist, erst nach Beendigung des Alg II Bezuges zurückgezahlt werden muss und versuchen natürlich, vorher ihr Geld wiederzubekommen.
Dass eventuelle Ersteinrichtungen als Zuschuss gewährt werden, weiß ich, ist hier aber gerade völlig irrelevant.
Von welcher jahrelangen beruflichen Erfahrung sprichst Du?
Wenn Du selbst Mitarbeiter des JobCenters bist, solltest Du besser über die gesetzliche Lage informiert sein und keine Kunden über den Tisch ziehen ...
... solltest Du Alg II-Bezieher unterstützen, solltest Du erst recht besser informiert sein!
LG
Beitrag von koelnlieselchen - 07.01.12 - 15:35 Uhr
Hallo Hedda,
es gibt Urteile, dass der ALG-II-Satz kein Ansparpotential bietet. Hier liegst Du richtig.
Dennoch wird ein Darlehen IMMER als Kaution gewährt und muss zurückgezahlt werden. Oft geschieht dies durch Abzug vom Regelsatz (was nicht zu den oben genannten Urteilen passt) oder aber es wird festgelegt, dass dies bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit zurückzuzahlen ist. Diese Praxis wird aber sehr selten praktiziert.
Falls Du Urteile nennen kannst, die etwas anderes belegen, nur her damit. Und damit meine ich keine "einfachen" Sozialgerichtsurteile, sondern mind. Landessozialgerichtsebene.
Ich spreche hier übrigens für den Kölner Raum und Umland. Ist aber auch beipielsweise hier nachzulesen:
http://www.job-center-bonn.de/site/unterkunft/
Ich bin meist auf der Seite der ALG-II-Empfänger und empfinde das Gesetz nach wie vor als unausgereift. Die oft widersprüchliche Rechtssprechung macht es für alle Beteiligten nicht einfacher.
Andererseits habe ich vor kurzem im privatem Umfeld eine Regelung bezüglich der angemessenen KdU treffen können, welche wirklich als zufriedenstellend betrachtet werden kann.
Grüße, Liesel
Beitrag von hedda.gabler - 07.01.12 - 15:57 Uhr
Hallo.
>>> Dennoch wird ein Darlehen IMMER als Kaution gewährt und muss zurückgezahlt werden. Oft geschieht dies durch Abzug vom Regelsatz (was nicht zu den oben genannten Urteilen passt) oder aber es wird festgelegt, dass dies bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit zurückzuzahlen ist. <<<
Das ist richtig, wenn es um ein Darlehen geht ...
... aber nochmals: Die Stellung einer Mietkaution als Darlehn ist und bleibt rechtswidrig, weil a. eine Kaution zu den Kosten der Unterkunft gehört b. für ein Darlehen ein Ansparpotential vorgesehen sein muss ... und weil eine Kaution eben nicht dem Regelsatz, sondern den Kosten der Unterkunft zugeordnet wird, darf sie NICHT als Darlehn gewährt werden, sondern MUSS direkt an den Vermieter (vorausgesetzt es wird überhaupt die Voraussetzung erfüllt, dass das JobCenter die Kaution übernimmt, also nur bei genehmigten Umzug) ausgezahlt werden.
Aber ich gebe Dir recht, dass das alles sehr schwammig ist (ich habe in meiner neueren Literatur die relevanten Urteile leider nicht mehr drinstehen, sondern hatte sie so inhaltlich im Hinterkopf).
In einer Sache muss ich meine Aussage allerdings revidieren:
Es wurde beschlossen, dass ab April 2011 Rückzahlungsansprüche aus sämtlichen Darlehen (auch Kautionen) durch eine monatliche Aufrechnung in Höhe von 10% des Regelsatzes des Darlehensnehmers getilgt werden müssen. Bei Ende des Leistungsbezuges noch nicht getilgte Forderungen sind sofort und in voller Höhe fällig (man sollte eine Tilgungsvereinbarung abschlissen, um das zu vermeiden).
Auch wird erst eine Kaution als Darlehen übernommen, wenn das Schonvermögen und der Ansparbetrag zuvor dafür aufgewendet wurden (das JobCenter würde dann den fehlenden Rest als Darlehen übernehmen).
Ich kann nur empfehlen, dass man versucht, dass das JobCenter eine Garantieerklärung oder Bürgschaft gegenüber dem Vermieter abgibt. Das schont Schonvermögen und Freibetrag und man hat kein Darlehen an der Backe.
Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, dass das JobCenter da macht ... und man wird als AlgII-Bezieher geoutet, was ja auch nicht jeder möchte.
LG
Beitrag von hedda.gabler - 07.01.12 - 16:03 Uhr
>>> Andererseits habe ich vor kurzem im privatem Umfeld eine Regelung bezüglich der angemessenen KdU treffen können, welche wirklich als zufriedenstellend betrachtet werden kann. <<<
Was hat das mit dieser Diskussion hier zu tun?
Beitrag von koelnlieselchen - 07.01.12 - 15:52 Uhr
Hallo Hedda,
entschuldige bitte, ich hatte Deinen Beitrag zuvor überlesen. Die rechtlich korrekte Praxis lautet, dass die kaution als Darlehen gewährt wird und bei Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurückzuzahlen ist. Da sind wir einer Meinung.
Die Praxis sieht in der Tat anders aus; wie gesagt, mir ist kein einziger Fall bekannt, in welchem die Gesetzeslage korrekt umgesetzt wurde. Und ich kenne auch keine andere öffentliche Einrichtung, die sich immer wieder den Gesetzen und der Rechtssprechung widersetzt.
Aber die Kaution ist niemals ein Zuschuss und kann es auch nicht sein.
Ich möchte hier allerdings auch nicht alle Sachbearbeiter über einen Kamm scheren. Vor kurzem hatte ich eine Unterhaltung, in welcher ich erfahren habe, woher die Sachbearbeiter kommen und wie beliebt die Tätigkeit bei Ihnen ist.
Aber ich schweife ab...
Liesel
Beitrag von hedda.gabler - 07.01.12 - 16:02 Uhr
Hallo.
>>> Die rechtlich korrekte Praxis lautet, dass die kaution als Darlehen gewährt wird und bei Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurückzuzahlen ist. <<<
Wie ich eben in dem anderen Beitrag schon schrieb, ist dem seit April 2011 nicht mehr so.
>>> Aber die Kaution ist niemals ein Zuschuss und kann es auch nicht sein. <<<
Ich habe auch nicht gesagt, dass die Kaution ein Zuschuss ist, sondern dass sie als einmalie Leistung direkt an den Vermieter zu zahlen ist (oder eben als Garantieerklärung oder Bürgschaft) und das JobCenter sie dann auch direkt vom Vermieter zurück bekommt.
LG
Beitrag von koelnlieselchen - 07.01.12 - 16:13 Uhr
Dann bitte ich um die von Dir zitierte Rechtssprechung. Ohne Quelle kann man viel behaupten.
Beitrag von hedda.gabler - 07.01.12 - 16:54 Uhr
Ich sagte bereits, dass die entsprechenden Urteile nicht in meiner aktuellen Literatur stehen (in den Auflagen davor, waren sie aufgeführt) ... und ich mag jetzt nicht googeln.
Fakt ist, dass eine Kaution nach Logik des gesamten SGB II und der Definitionen darin NICHT als Darlehen vergeben werden darf ...
... dass die tägliche Praxis anders aussieht ist mir klar ... ich für meinen Teil würde bei so etwas klagen.
LG
Beitrag von koelnlieselchen - 08.01.12 - 09:38 Uhr
Hallo Hedda,
ich korrigiere mich ein wenig:
Eine Einbehaltung des Darlehens IST möglich, und zwar bis zu einem Satz von 10% der Regelleistung:
§ 22 Abs. 6 S. 3 SGB II i. V. m. § 42a Abs. 3 SGB I
Diese Regelung wurde im März 2011 getroffen. Also, bevor Du falsche Ratschläge gibst, bitte erst einmal nachdenken. Damit ist hier niemanden geholfen.
Liesel
Beitrag von hedda.gabler - 08.01.12 - 11:50 Uhr
Hallo.
Das habe ich doch gestern schon längst richtig gestellt!!!
Die Bundesregierung hat im April (!) 2011 beschlossen, dass alle Darlehen - auch Kautionen - mit bis zu 10% aus dem Regelsatz zurückgeführt werden müssen. Und ich habe das auch noch weiter ausgeführt.
Bevor Du mich also anpupst, lies bitte meine Beiträge aufmerksamer.
Meine Korrektur hat übrigens nichts mit Nachdenken zu tun, sondern nachlesen und Recherche.
Ich würde mich an Deiner Stelle auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen und wichtig tun - DEIN falscher Ratschlag stand hier länger unkorrigiert! Was in Anbetracht der Tatsache, dass Du angeblich beruflich damit zu tun hast, ganz schön bitter bist. Ich bin ein Laie, an dem eine neue Regelung von 2011 vorbeigegangen ist, der das aber umgehend korrigiert hat. Du als Profi hättest die Fehlinformation gar nicht erst geben dürfen.
In diesem Sinne ...
