Hallöchen,
hier gibt es doch sicher erfahrene Kinder-,Elterngeld-Mutterschaftsgeld oder was es sonst noch so alles gibt -Bezieher 
Ich bin jetzt erst in der 7. ssw (1.Kind), deshalb will ich mich im Moment mal noch nicht an die offiziellen Stellen beim AG wenden...habe zwar schon ein bisschen im Internet gestiert, aber leider iwie nicht all zu viel gefunden (und mich natürlich auf vorher noch nie damit befasst - war ein "Unfall" sozusagen ...)
Hier kann mir doch sicher jemand verraten ab wann man welche "Beträge" in welcher Höhe bezieht, oder.... 
???????????????????????????
Wir (mein Freund und ich) sind nicht verheiratet und haben eigentlich auch nicht vor das zu tun.... im moment habe ich ein monatliches netto von ca. 22oo€
Wir hatten/haben eigentlich vor ein kleines Häuschen zu kaufen, und ich weiss jetzt nicht ob der Bauchzwerg das Vorhaben über den Haufen wirft...
aus meiner für 2 Personen schon viel zu kleinen Eigentumswohnung müssten wir wahrscheinlich eh raus, die Frage ist eben: Miete für ne große Wohnung zahlen oder gleich in was eigenes investieren... hmm... ??????????
wie sehen das die banken, falls wir jetzt ein Häuschen finden würden - muss ich dann mit der Schwangerschaft rausrücken (...solange man noch nix sieht)... 
Freu mich auf Antworten, die mich vielleicht wieder etwas ruhiger schlafen lassen....
euer banditchen
Kindergeld, Elterngeld, usw... wer zahlt wieviel...?!
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Beitrag von banditchen77 - 07.01.12 - 12:42 Uhr
Beitrag von tigaluna - 07.01.12 - 13:14 Uhr
Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Elterngeld würdest du knapp 1400 Euro erhalten. Man bekommt 65 Prozent vom Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate. Elterngeld erhält man normalerweise 12 Monate, kann aber noch 2 zusätzliche erhalten, wenn der Mann auch 2 Monate zuhause bleibt. Man kann es aber auch splitten lassen und sich über 2 Jahre auszahlen lassen. Musst du gucken, was besser wäre.
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Kindegeld sind 184 Euro.
http://www.kindergeld-aktuell.de/
In der Elternzeit könntest du im übrigen bis zu 30 Stunden arbeiten, ohne das es Auswirkungen auf dein Elterngeld hat. Kann sich also lohnen, je nachdem ob du kurz oder lang Elternzeit nehmen möchtest.
Ob ihr euch den Hauskauf leisten könnt, könnt ihr nur selbst berechnen. Legt euer Gesamteinkommen zu Grund, rechnet noch Nebenkosten ab, Kreditrate, was zum Ansparen und für den Notfall und dann die Fixkosten. Kommt ihr damit auch während der Elternzeit zurecht, ist es kein Problem. Solltet ihr dann arge Probleme bekommen, würde ich es lassen und darüber erst nach der Elternzeit nachdenken. Ein Kind braucht erstmal kein großes Zimmer, lediglich ein Bett und das könnte auch erstmal im Schlafzimmer stehen.
Beitrag von zappelbrinchen - 07.01.12 - 13:25 Uhr
Hallo, das stimmt so nicht. Wenn man in der Elternzeit arbeiten geht, wird es wohl angerechnet. Zumindest im ersten Jahr.!!!
Beitrag von tigaluna - 07.01.12 - 13:31 Uhr
Du hast Recht, ich hab mich blöd ausgedrückt, sorry.
Man kann bis zu 30 Stunden während der Elternzeit arbeiten und bekommt dann danach das Elterngeld.
Hier mal ein Beispiel:
http://www.babycenter.de/baby/familienleben/elternteilzeit_expert/
Beitrag von glitzereisi - 07.01.12 - 13:33 Uhr
Hallo, 
da muss ich meiner Vorschreibering widersprechen. In der Elternzeit darf NACH dem 1. Geburtstag 30h / Woche gearbeitet werden, ohne, dass es Auswirkungen aufs Elterngeld hat. In den ersten 12 Monaten bleiben Dir von jedem erarbeiteten Euro ca. 33ct übrig, der Rest fällt der Verrechnung "zum Opfer".Lasst Du das Elterngeld splitten, darfst Du ebenfalls erst NACH dem 1.Geb. anrechnungsfrei 30h/Woche dazu verdienen.
6 Wochen vor Et gehst Du in Mutterschutz und erhältst 13€ Mutterschaftsgeld am Tag von der Krankenkasse, der AG stockt dieses Geld dann auf, auf das "normale" Nettogehalt. Genauso verhält es sich 8 Wochen nach der Geburt.
Elterngeld erhältst Du dann anschließend für 10 Monate, nicht 12! (Das Mutterschutzgeld wird angerechnet, deshalb im Anschluss 10 Monate!) Dein Partner kann ebenfalls 2 Monate Elternzeit mit Elterngeld nehmen.
Berechnet wird das Elterngeld aus Deinem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate VOR dem Mutterschutz, ohne Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld, Grati o. Weihnachtsgeld. Abzüglich der Werbekostenpauschale (920€), davon 65%.
Wohnst Du in Bayern, Sachsen, Baden Württemberg, kannst DU anschließend ans Elterngeld noch Landeserziehungsgeld beantragen, Höchstsatz liegt bei 150€, Wobei hier das Jahreseinkommen Deines Partners im Jahr der Geburt eine Rolle spielt. Bekommst Du es, dann darfst Du 400€ anrechnungsfrei dazu verdienen.
Kindergeld steht ja schon oben... 
So, mehr fällt mir momentan nicht ein. 
Grüße Steffi
Beitrag von glitzereisi - 07.01.12 - 13:36 Uhr
Also ich meinte die "Vorschreiberin" der "Vorschreiberin"! 
Hab wohl zuviel und zu langsam geschrieben...
