Beschäftigungsverbot und Elterngeld

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Beitrag von anke-1983 - 07.01.12 - 14:44 Uhr

Hallo,
leider werde ich nicht ganz so schlau, wenn ich danach googel.
Die Meinungen sind doch alle unterschiedlich und vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Meine 1. Tochter war leider eine Frühgeburt.
Jetzt fängt das gleiche Spielchen bei meiner 2. Schwangerschaft auch an.
Leichte Wehen in der 21. SSW.
Meine Ärztin möchte mir jetzt ein Beschäftigungsverbot ausschreiben.
Meine Elternzeit in Teilzeit endet am 1. Februar (öffentlicher Dienst) und ich müsste dann ja eigentlich wieder Vollzeit arbeiten, wenn ich nicht schwanger wäre oder einen Antrag auf Teilzeit stellen.
Wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot habe, wäre ich ja dumm, wenn ich nicht auf Vollzeit gehe, hätte dann ja volles Gehalt.
Wird denn das jetzt beim Elterngeld mitgerechnet oder nicht, mir entstehen ja keine Nachteile, eher im Gegenteil.
Vielleicht weiß ja jemand Bescheid.
Vg

Beitrag von susannea - 07.01.12 - 15:01 Uhr

Wenn du jetzt ein BV bekommst, dann bekommst du natürlich ab 2.Februar Vollzeit bezahlt (da eine Erhöhung des Gehalts, nicht nur kurzzeitig) und das ist ja alles normales Gehalt, was der AG erstattet bekommt, also wird es natürlich beim Elterngeld berücksichtigt!

Beitrag von anke-1983 - 08.01.12 - 13:00 Uhr

Danke, für deine Antwort.
Das Geld was man im BV bekommt wird doch ganz normal versteuert, oder unterliegt es wie beim Elterngeld dem Progressionsvorbehalt?

Beitrag von susannea - 08.01.12 - 13:37 Uhr

Das wird normal versteuert, du zahlst auch normal Sozialabgaben usw.