Sorgerecht und Umzug bitte Hilfe

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Beitrag von yuffie - 07.01.12 - 14:54 Uhr

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe eine bzw mehrere Fragen bezüglich des gemeinsamen Sorgerechtes.

Erstmal zu den Fakten. ich bin alleinerziehnde Mama und mein Sohn Ben Tristan wird im Februar 3 Jahre alt. Der Papa kümmert sich, Unterhalt kommt unregelmäßig nd hat wie oben erwähnt mit mir das gemneinsame Sorgerecht.

ICh komme aus dem "tiefsten Osten" und mein berfristeter Arbeitsvertrag läuft Mitte Februar aus und wird nicht verlängert. Ich hab seit 1,5 Jahren einen festen Freund, der aus der Nähe von Köln stammt. Er und mein Kleiner verstehen sich super und nun möhte ich aus familien und arbeitsbedingten gründen zu ihm ziehen.

Ich möchte halt schnellstmöglich wieder Arbeit finden, mein Freund is in ner festen Anstellung und verdient sehr gut. Zum einen möchte ich natürlich meinem Kind weiterhin den Lebensstandard bieten können, den es bisher kannte, zum anderen möchte ich natürlich auch Rücklagen schaffen, um ihn später bei Ausbildung Führerschein etc zu unterstützen. Es wäre gelogen, zu verschweigen, das natürlich auch mein freund ein wchtiger Grund für den geplanten Umzug ist.

Nun mene Frage. Darf ich das denn aufgrund des gemeinsamen Aorgerechteseinfach oder Bedarf es der Zustimmung des Papa´s? Er ist nicht begeistert aber wird gerichtlich nicht gegen den Umzug vorgehen. Wie ist die rechtlich saubere Lösung, um so einen Umzug abzusichern? Wenn er doch klagen sollte, muss ich dann fürchten das der Kleine ihm zugesprochen wird?

Fragen über Fragen, vlt. hat jemand so was schon durch oder kennt sich gut aus. Ich freue mich riesig auf ure Antworten und hoffe ihr könnt mir was weiterhelfen :-).

Lg Bea mit Ben Tristan *13.02.2009

Beitrag von silbermond65 - 07.01.12 - 15:46 Uhr

Wenn du mehr als 50 km weit weg ziehen möchtest mit dem Kind,brauchst du das Einverständnis des KV.
Es sei denn ,auf dich wartet dort,wo du hin willst ein JOb,den du so an deinem jetzigen Wohnort nicht finden wirst.
Gibt der KV sein Einverständnis nicht,geht vor Gericht ,kannst du Pech haben und das Kind bleibt bei ihm,wenn du trotzdem umziehen willst.
Gibt er dir sein Einverständnis ,hast du Sorge zu trgen,daß der KV den regelmäßigen Umgang wahrnehmen kann.Heißt,du wirst wohl die Kosten dafür tragen müssen.

Beitrag von comapo - 07.01.12 - 15:46 Uhr

Hallo Bea,

grundsätzlich muss er dem Umzug des Kindes zustimmen. Wenn Du aber die Entfernung schaffst, dann gibt es gefestigte Rechtssprechung, dass Du zumindest die daraus resultierenden Umgangsmehrkosten des KV wegen der weiten Strecke tragen musst.

Daher sollte das zumindest ein von Dir kommendes Angebot sein, dass Du diese dann übernimmst. Tiefster Osten - Köln klingt auf jeden Fall nicht gut. Denn das sind sehr weite Wege und wohl auch hohe Kosten und ggf. verliert Euer Sohn den Kontakt zum Vater. Ist es das wert?

LG

Beitrag von yuffie - 07.01.12 - 15:59 Uhr

ja das ist es wert, weil hier arbeit zu finden die auch anständig bezaht wird fast unmöglich ist. und ich möchte nicht mit meinem kind von hartz 4 leben.

mein kind war auch mit mir shon oft inm köln, er mag die eltern meine freundes sehr und auch seine patentante mit ihren 2 kindern, die wichtige bezugspunkte für ihn sind, kommen mit.

der papa wird jettzt selbst wieder vater, bekoomt ein knd mit seiner neuen freundin.

das ja sagte mir, das die wahrscheinlichkeit das das kind bei grichtlicher klage ihm zugepsrochen weden würde, null sei, es sei denn ih würde drogen nehmen, es schlagen oder sonstwas in er art.

das tue ich natürlich nicht.

noch dazu ist zu bedenken, dass er sich auch nur kümmert wenn es ihm in den kram passt. am we prinzipiell nicht weil er da feiern geht. er it ständig pleite und hat auch keine geduld mit dem kleien, sprich wird schnell laut oder schreit ihn an :-[

was ist bei gericht von bedeutung wenn es darum geht, wem das aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird?

Beitrag von comapo - 07.01.12 - 16:19 Uhr

Das kommt darauf an. Die Bindung an Kita, Großeltern, Vater, Familienverbund mit neuem Geschwisterchen, Betreuung ist in der Situation auch kein Problem, denke ich.... das steht dem gegenüber, dass das Kind kontinuierlich bei Dir gelebt hat.

Man kann es nicht klar sagen.

LG

Beitrag von susanne85 - 07.01.12 - 20:52 Uhr

hallo

ich würde eher davon abraten.

abgesehen davon das die wohnungskosten sehr hoch in köln ist, wird du soo schnell keinen kindergartenplatz mehr finden, mit dem du anständig arbeiten kannst.

dein sohn hat zwar ab februar 2012 einen rechtsanspruch aber nur auf 25 stunden! die plätze sind sehr sehr begehrt

Beitrag von proseccobarbie - 09.01.12 - 09:02 Uhr

Wir haben sowas in der Art schon durch (witzigerweise wollte die Mutter auch nach Köln ziehen)- sie hat ihm nicht Bescheid gesagt und nachdem der Papa es von seiner ehemaligen Schwiegermutter erfahren hatte und beim Jugendamt war, ist der Umzug kurz vor Durchführung geplatzt, weil sie nur ohne das Kind hätte umziehen dürfen ;-)

Beitrag von scullyagent01 - 09.01.12 - 16:01 Uhr

Nur wenn Du einen unterschrieben Arbeitsvertrag vorlegen kannst und nachweisen kannst, das Du einen ähnlichen Arbeitsplatz nicht am Heimatort bekommen kannst Du mit Kind umziehen. Je nach dem was Du von Beruf bist, ist der nachweis unmöglich zu erbringen.

Du allein kannst hinziehen wo du willst. Ist der KV bereit das Kind in seinem Haushalt aufzunehmen ist das Thema durch. Dabei ist es vollkommen nebensächlich wie deine bisherige Qualifikation als Mutter ist. Das wird nicht berücksichtigt.

Das ist allerdings nur von belang, falls er klagt.

Versuch eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Scully

Beitrag von nickis78 - 09.01.12 - 23:17 Uhr

Wie immer müssen die Mütter "Rücksicht" auf die armen Väter nehmen, ihr weiteres Leben nach ihnen ausrichten, um ja nicht die Möglichkeiten für den Umgang aller zwei Wochen zu verbauen.

Entschuldigt bitte, dass ich so auf dieses Thema anspringe, aber das gleiche besteht mir auch bald bevor, der KV weiß davon noch nichts. Auch ich bin in einer neuen Partnerschaft, wir sehen uns nur an den Wochenenden. Dennoch möchte ich mein zukünftiges Leben nicht an der Entscheidung meines Ex-Mannes (er trennte sich von mir, ist ohne mein Einverständnis umgezogen usw.) ausmachen und hoffe insgeheim, dass er uns gehen lässt.

Dennoch bleibt mir der Kontakt/Umgang meiner Kinder zu ihrem Vater wichtig und ich würde sie dahingehend weiter unterstützen, wenn er denn will.

LG Nicki