betriebsbedingt gekündigt-fragen

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Beitrag von julijana1412 - 07.01.12 - 17:34 Uhr

hallo

kann ein arbeitgeber betribsbedingt irgendwem kündigen oder muss er gut überlegen wer von den mitarbeitern geht!?(sozialauswahl)ich bin vollzeit unbefristet seit über 2jahren in einer firma.erhalte kündigung!aus diesm besagten grund(auch wenn ich weiss das man mich loswerden will weil man mich net leiden mag).ist das hinzunehmen oder solle man klagen?steht bzw sollte der betribsrat hinter einen stehen!?oder sagt der name betriebsrat schon alles!?und wie läuft es denn weiter,nach solchen kündigungen kann der chef kurz darauf neue leute einstellen!?
mich würde das mal interessieren!vielleciht weiss ja jemand was.einen anwalt einzuschalten wäre natürlich auch ratsam aber naja ich frag euch dennoch:-)
danke!

Beitrag von mamavonyannick - 07.01.12 - 17:41 Uhr

Hallo,

nein, ein AG kann nicht betriebsbedingt kündigen, um dann deinen Arbeitsplatz andersweitig zu vergeben. Auch müsste vorher geprüft werden, ob (wenn die Sozialauswahl tatsächlich dich trifft), du andersweitig eingesetzt werden könntest. Vor Kündigung muss auch der BR gehört werden und der Kündigung zustimmen.

Auch muss geprüft werden, ob z.B. die Kündigungsfristen eingehalten worden sind.
Sollte etwas gegen diese Kündigung sprechen oder du sie als ungerechtfertigt empfinden, dann muss du Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einreichen.

vg, m.

Beitrag von hippogreif - 07.01.12 - 20:07 Uhr

Das ist Quatsch! Der BR muß doch nicht der Kündigung zustimmen, woher hast Du DAS denn???

Beitrag von mamavonyannick - 08.01.12 - 09:51 Uhr

Ich korrigiere mich: Er muss angehört werden und kann seine Bedenken dazu äußern, die dem AN dann mitgeteilt werden müssen.

vg, m.

Beitrag von joy1975 - 07.01.12 - 17:43 Uhr

Also mit so wenigen Informationen ist deine Frage nicht zu beantworten, zumal der Text sehr schwer zu lesen. Zeichensetzung und Rechtschreibung wurden u.a. erfunden, um Texte zu strukturieren, dass sie von anderen besser erfasst werden können.

Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn z.B. der Bereich, in dem du arbeitest, komplett wegfällt. Also als Beispiel, eine Autofirma bietet Reparatur und Waschstrasse an und stellt die Waschstrasse ein, weil sie unrentabel ist. Den Mitarbeitern der Waschstrasse kann dann u.U. betriebsbedingt gekündigt werden, sofern sich im Bereich Reparatur keine offenen Stellen finden (z.B. Bürokraft o.ä.), für welche sie qualifziert werden.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss, wenn nicht alles betroffen ist, eine Sozialauswahl getroffen werden, d.h. Dauer der Beschäftigung, persönliche Lebensumstände (z.B. Kinder etc.) müssen berücksichtigt werden. Normalerweise ist für so was der Betriebsrat zuständig.
Wenn man dir betriebsbedingt kündigt, kann man nicht sofort wieder neue Leute für den Bereich einstellen, dann könntest du auf diesen Job klagen.
Generell hast du ein Anspruch auf Abfindung, in deinem Fall circa ein Monatsgehalt.

Ich hoffe für dich, du hast eine Rechtschutzversicherung, die m.E. jeder haben sollte, der heute im Arbeitsleben steht. Ich nehme meine gerade über Gebühr in Anspruch, weil mein AG auch meint, mich einfach mal so "abfinden" zu können ohne rechtliche Grundlage.

Du solltest dich daher vom Anwalt beraten lassen, wie es in deinem Fall aussieht. Bist du eigentlich unkündbar, da keine betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Gründe vorliegen, hast du hohe Chancen da zu bleiben oder eine höhere Abfindung zu erhalten.

Beitrag von julijana1412 - 07.01.12 - 17:52 Uhr

Hallo und danke für deinen netten TIP!Ja also ich haben eine Rechtschutzverisicherung.Ich weiss das meine Firma meine stelle neu besetzen will(laut betriebsrat)wenn die sache rum ist und ein bisschen gras drüber gewachsen ist.In der firma würd die arbeit die ich mache nicht komplett eingestellt.Nein das weiss ich nur zu gut!
Bleiben Rentner eher als Jüngere -Jungesellen eher als verheiratete mit kin/er-vollzeitangestellte eher als 400euro jobber!?und wenn jemand der keine 6monate im betrieb ist,wird der verschont bleibt ohne ausnahme oder ist das eher umgekehrt das man diese ohne grund kündigen kann!?

Beitrag von joy1975 - 07.01.12 - 17:59 Uhr

wenn man die Stelle neu besetzen will, wenn "Gras drüber gewachsen ist", dann ist das keine betriebsbedingte Kündigung und damit rechtlich nicht machbar.
Die Sozialauswahl ist nicht so einfach. Bei ECHTEN betriebsbedingten Kündigungen bleiben tendenziell eher Leute mit langer Verweildauer im Unternehmen. Ältere eher als jüngere, Familienernährer eher als Singles etc., ABER es wird auch berücksichtigt, wer was fürs Unternehmen leistet und wie gebraucht wird.

Will heißen: Es gibt nur eine Buchhaltern, diese ist Anfang 20 und Single. Trotzdem wird ihr nicht gekündigt, dem 50jährigen Maschinenschlosser mit 2 Kindern aber schon, eben weil er NICHT ihre Arbeit machen kann, es aber zuviele Maschinenschlosser im Unternehmen gibt, aber nur EINE Buchhalterin und man diese dringend braucht, um die Geschäfte weiter abwickeln zu können.

Beitrag von julijana1412 - 07.01.12 - 18:06 Uhr

Also das ist mir bekannt das es bei der sozialauswahl einige kriterien gibt,dennoch meine ich wenn in einem arbeitsbereich 12 personen sind die vergleichen werden sollen(und eine person gehen soll) muss man zwischen den 12 richtig aussortieren oder nicht!?denn diese 12 machen ja alle die selbe arbeit und sind untereinander austauschbar.klar kann ein fahrer nicht im büro arbeiten und eine verkäuferin nicht als bäcker tätig sein,doch die berufsgruppen untereinander kann und soll man vergleichen oder!?

Beitrag von susannea - 07.01.12 - 21:50 Uhr

Ja, die müssen verglichen werden.

Beitrag von smurfine - 07.01.12 - 18:01 Uhr

Ich hätte mal eine Frage zur Rechtschutzversicherung. Wir haben bislang nur eine Verkehrsrechtschutz. Seit einiger Zeit suche ich jetzt nach einer guten Allgemeinrechtschutz, die sollte dann halt im Fall der Fälle auch zahlen. Da hab ich aber selbst von unserem Anwalt gehört, dass sie in der Kanzlei eigentlich mit allen Rechtschutzversicherern Ärger haben, zahlen würden die alle nicht wollen. Es gäbe da zwar nochmal herausstechend schwarze Schafe, aber eine wirklich "Gute" könne er mir auch nicht nennen.

Nun denn :-), würdest Du mir verraten bei welcher Versicherung Du bist?

Danke und liebe Grüße,
fina

Beitrag von joy1975 - 07.01.12 - 18:05 Uhr

Also ich bin bei der Auxilia. Empfehlen kann ich die aber auch nicht. Die machen auch gerade Streß damit, die Kosten zu tragen, weil mein AG nicht gekündigt hat, sondern mir "nur" einen Aufhebungsvertrag angeboten hat. Als ob das keine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wäre, sehr witzig.
Mein Anwalt schlägt sich also jetzt parallel zu meinem AG auch mit der Rechtschutz die Köpfe ein, aber ich glaube fast, das gehört dazu. Die lehnen immer erstmal ab, denn so ein Schadensfall ist immer direkt teurer als jeder Jahresbeitrag. Insofern kann ich leider nichts empfehlen, wobei mein Anwalt schon meinte, die Auxilia sei gar nicht so schlecht und normalerweise hätte er mit denen ganz gute Erfahrungen, die würden sich jetzt ungewöhnlich stark anstellen.

Beitrag von julijana1412 - 07.01.12 - 18:08 Uhr

Hallo wir haben ein komplettpaket bei der Lvm

Beitrag von smurfine - 07.01.12 - 20:08 Uhr

Hattest Du schonmal nen größeren "Schadensfall" bei dem sie gezahlt haben?

Beitrag von miau2 - 08.01.12 - 09:36 Uhr

Hi,
wir sind bei der Janitos.

Unser "Schadensfall" betrug allerdings nur ca. 400 Euro und ist auch schon ein paar Jahre her.

Damals ging es sogar ums Strafrecht (ist mit versichert, allerdings muss man im Falle einer Verurteilung die Kosten rückerstatten...).

Kosten sind uns entstanden, weil wir uns aus naheliegenden Gründen sofort einen Anwalt gesucht haben nach der Anzeige (war schon etwas ernstes). Und auf den Kosten für den Anwalt wären wir sitzen geblieben (soweit ich weiß! Andere Infos haben wir nie erhalten), obwohl das Verfahren - aus ebenfalls sehr naheliegenden Gründen - eingestellt wurde.

So hat uns der "Spaß" die Selbstbeteiligung gekostet (ich meine wir haben 100 oder 150 Euro SB). Na ja, für den, der das ganze verschuldet hat hat es hoffentlich noch mehr bedeutet...

Der Anwalt hatte mit der versicherung die Übernahme geklärt und es gab keinerlei Probleme. Was ich aber nicht weiß ist ob es bei eingestellten Verfahren irgendeine Übernahme durch die "Staatskasse" gibt (wenn ja ist dieser Vorgang an uns vorbeigegangen...) - normalerweise ist "Strafrecht mit Rückerstattung bei Verurteilung" ja ein relativ risikoloser Bestandteil für die Versicherung.

viele Grüße
miau2

Beitrag von hippogreif - 07.01.12 - 20:33 Uhr

Zitat: Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur möglich, wenn z.B. der Bereich, in dem du arbeitest, komplett wegfällt.
Das ist falsch! Es ist ausreichend, dass der Arbeiotsplatz wegfällt - es muß nicht der ganze Bereich sein. Eine Sozialauswahl ist allerdings nötig.

Zitat: Generell hast du ein Anspruch auf Abfindung, in deinem Fall circa ein Monatsgehalt.
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig, da es keinen generellen Anspruch auf Abfindung gibt, es sei denn, Du meinst die Voraussetzungen von § 9 KSchG. Doch dazu fehlen hier ein paar Informationen.

Zitat: Ich hoffe für dich, du hast eine Rechtschutzversicherung
Die ist für Kündigungsschutzklagen ebenso wenig nötig, wie ein Rechtsanwalt. Das ist bei den meisten relativ simplen Kündigungsschutzklagen oftmals nur rausgeworfenes Geld. Klagen kann in so einem Fall jeder AN selbst, zur Not wird die Klage bei einem Urkundsbeamten eines ArbG zu Protokoll genommen.
Auch mit dem Begriff "unkündbar" wäre ich vorsichtig - das sind eigentlich nur Schwangere und Behinderte...

Beitrag von muppi75 - 07.01.12 - 18:13 Uhr

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber hinten anfangen.

Sprich wenn Du so gekündigt werden solst, nach Dir aber noch 10 andere eingestellt wurden, muss er erstmal die 10 rauswerfen, bevor er Dir kündigen kann.

Hat ein Ex-AG bei mir auch mal übersehen, der wurde dann vom Richter aufgeklärt, zu dem Zeitpunkt knapp ein Jahr dort beschäftigt gewesen, der Fehler hat ihn 2 Monatsgehälter gekostet.

Beitrag von julijana1412 - 07.01.12 - 19:22 Uhr

Ich weiss nicht wieviele nach mir kammen ich glaube es waren 2.
ich bin aber als einzige mit 2kindern.die anderen haben entweder keine oder nur 1.und sind entwerder jünger,viiiiiiiiiiel älter,keine vollzeit kraft und naja gerad mal ein paar monate im betrieb!

Beitrag von kati543 - 07.01.12 - 19:54 Uhr

Dann stellt sich nun nur noch die Frage, ob du die selbe Tätigkeit ausübst, wie die beiden anderen, die nach dir gekommen sind, oder nicht.
Und dass der AG die Stelle von dir nach einer Weile neu besetzen will, wird er vor einem Gericht nicht zugeben, sondern massiv abstreiten.
Da du aber eine Rechtsschutzversicherung hast, solltest du definiv mit einem Anwalt sprechen.

Beitrag von muppi75 - 08.01.12 - 07:55 Uhr

Ob der die Stelle hinterher neubesetzt bleibt sich egal, wird eh passieren, hier gehts eher um die öhe der Abfindung.
Bei mir wurden dann hinterher alle die wegen der Regelung vorher gekündigt werden mussten direkt nach dem Gütetermin wieder eingestellt, es ging der Firma eben plötzlichj wieder besser ;)
Mir war es egal, ich hatte schon nen neuen Job.

Beitrag von windsbraut69 - 08.01.12 - 10:10 Uhr

So einfach ist die Sozialauswahl auch nicht!

LG

Beitrag von manavgat - 08.01.12 - 17:28 Uhr

Da ein Arbeitsplatz eine zentrale Notwendigkeit ist, sollte man grundsätzlich, wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, im Falle einer Kündigung schnellstens eine Anwältin aufsuchen.

Gruß

Manavgat