Frage wegen Genehmigung für Umzug? Harz 4

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von chantal001 - 07.01.12 - 19:22 Uhr

Hallo zusammen und einen schönen guten Abend!

Ich habe eine Frage!

Ich bekomme zur Zeit Harz 4 und möchte umziehen in eine andere Stadt!

Gründe hierfür sind:

- Ich habe zwei Kinder ( 2 und 4 Jahre) 1 davon lebt bei mir der andere lebt bei Vater! Da ich leider überfordert war mit beiden! Nur leider wohnt mein anderer Sohn in einer anderen Stadt ca 160 km weit von mir entfernt! Und mag einfach bei ihm in der Nähe sein somal er mich auch vermisst! Und ebenso die beiden auch eine Brüderliche Bindung aufbauen sollen! Ich muss dazu sagen, ich bin in psychologischer Behandlung wegen Depressionen weswegen ich auch zu mein Sohn mag!

- ich lebe in einer Wohnung die für zwei Personen zu gross ist! 71,56 m2

Die montl. Miete ist 280 Euro plus Gas 125 Euro

Wäre die nicht eh zu gross für 2 Personen? Müsst ich da denn eh nicht ausziehen? Wenn ja kann ich auch in die jeweilige Stadt ziehen? Oder muss das in dem Wohnort sein wo ich jetzt lebe?

- Ich möchte unbedingt wieder arbeiten gehen! Ich fühle mich wie in einem schwarzes Loch. Ich weiss ich habe in der Stadt wo ich jetzt wohne keine Chance für meinen erlernten Beruf ( Altenpflege) da ich 3 Schicht arbeiten muss und ich hier niemanden habe ausser Kiga aber da auch nur von 8-16 Uhr max auf ist! aber eine Frühschicht um 6 Uhr anfängt und Spätschicht 21 Uhr aufhört! In der "neuen" Stadt habe ich schon ein sicheren Kiga Platz ab Sept 12 und habe den Vater und desen Mutter zur Unterstützung! Also somit Beruflich besser vorwärts kommen kann!

Was meint ihr oder wisst vlt sogar ob das für eine Genehmigung reichen könnte?

vielen dank schon mal
LG babs

Beitrag von apr - 07.01.12 - 22:15 Uhr

Hallo,

natürlich kannst du in eine andere Stadt umziehen, ohne Genehmigung.
Such dir dort eine Wohnung, und dann leg dem zuständigen Sozialamt den Mietvertrag vor.
Den Wohnortwechsel musst du glaube ich vorher angeben, Gründe hast du ja genug und ich denke da wird es keine Probleme geben.

Gute Besserung #klee

Beitrag von chantal001 - 07.01.12 - 22:56 Uhr

Hallo und vielen dank für deine Antwort!

Aber meinst du das dadurch mir der Umzug und neue kaution bezahkt werden kann?

Beitrag von windsbraut69 - 08.01.12 - 09:48 Uhr

Ohne Genehmigung wird das nicht übernommen.
Was ist denn mit der alten Kaution?

Gruß,

W

Beitrag von chantal001 - 08.01.12 - 10:18 Uhr

Hallo!

Die alte Kaution / Genossenschaftsanteile sind von "mir" 1 /3 bezahlt! Das war insgesamt 1880 Euro was das arbeitsamt bezahlt hatte und mir Monatl. da was abgezogen wird!

Also was kann ich machen das ich eine genehmigung bekommen kann?

lg und danke babs

Beitrag von windsbraut69 - 08.01.12 - 10:47 Uhr

Stell doch einfach einen Antrag.
Deine jetzige, zu große, Wohnung würde ich allerdings nicht als Argument anführen, es sei denn, du findest am neuen Wohnort eine deutlich Günstigere, was ich nicht glaube.

Das beste Argument wäre natürlich ein schon sicherer Job am Wunschwohnort.

Gruß,

W

Beitrag von chantal001 - 08.01.12 - 11:59 Uhr

Ich habe aber kein job:(

Beitrag von windsbraut69 - 08.01.12 - 09:46 Uhr

Natürlich kann sie ohne Genehmigung umziehen, wenn sie weder Umzugskosten, noch Kaution, Renovierungskosten und schlimmstenfalls auch nur die angemessene Miete für max. 60 qm bezahlt haben möchte....

Falls das nicht so aussieht bei ihr und sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, war das ein nicht so sinniger Tip von Dir.

Gruß,

W

Beitrag von apr - 08.01.12 - 18:15 Uhr

Ich habe nur auf die Frage geantwortet, es war nicht die Rede von Umzugskosten ect..