Guten Abend ihr Lieben,
weiß nicht ob es das richtige Forum ist....schon mal sorry!! Mich würde nur eure Meinung interessieren!
Und zwar ist es so, das mein Sohn (11) kurz vor Weihnachten auf dem Nachhauseweg von der Schule angefahren wurde, und diese Person hat Fahrerflucht begangen. Ich war natürlich gleich im KH und bei der Polizei, denn mein Sohn hat sich gottseidank das Nummernschild merken können. Nun hat die Person wohl die Vorladung von der Polizei bekommen und meinen Namen samt Adresse gleich dazu...(ob die Daten rausgegeben werden dürfen weiß ich gar net)
Jedenfalls stand derjenige auf einmal vor meiner Tür, hat gar nicht mitbekommen das er jemanden angefahren hat..blabla..
Als von Polizei wiedergekommen, stand die Person wieder vor meiner Tür, meinte der Polizist hätte gesagt, sie soll mit mir reden, da ja eine Strafanzeige meinerseits gemacht wurde, ob wir uns nicht so einigen können...sie würde die Reparatur des Rades meines Sohnes bezahlen und damit wär es erledigt...ich soll doch bitte die Anzeige wiederrufen....aber so geht es doch wohl nicht!!! Ich will die Anzeige eigentlich weiterlaufen lassen, weil die Tatsache besteht ja einwandfrei, wurde auch bei der Polizei festgestellt (Kratzer am Auto usw.)
Was würdet ihr machen???
Man kann doch nicht einfach verlangen die Anzeige fallenzulassen, wenn man ein Kind umgefahren hat....
Liebe Grüße
Betti
Fahrerflucht!!!
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Beitrag von bettilein - 07.01.12 - 21:00 Uhr
Beitrag von eymama - 07.01.12 - 21:05 Uhr
LASS BLOß DIE ANZEIGE WEITER LAUFEN!!!!!!!!!!!!!!!
Was hättest denn gemacht wenn dein Kind schwer verletzt gewesen wäre??
Wer fährt bitte ein Kind an ohne es zu merken???
Ganz genau solchen Leuten gehörts net anderst.Die gehören vors Gericht!
Beitrag von eymama - 07.01.12 - 21:07 Uhr
Wenn sogar das Fahrrad kratzer und macken hat, dann hat sie das auch gemerkt!!!!!
Beitrag von bettilein - 07.01.12 - 21:10 Uhr
das ist es ja...das fahrrad is komplett im Ar....habs jetzt zur Reparatur gebracht und lass nen Kostenvoranschlag machen....
Ich kann mir auch net vorstellen, das man das net merkt...wie blöd kann man bitte sein??
Bin nur heilfroh, das meinem Großen nichts ganz schlimmes passiert ist, die Hand war offen und ganz dick...total verstaucht und sein Bein war blau und nen Schock hat er gehabt...ist ja ´ganz verständlich....der arme kleine Kerl!!
Ich lass die Anzeige laufen...
Danke dir!
Beitrag von jessiedo - 08.01.12 - 09:48 Uhr
oh mein Gott! Das ist ja schon viel zu viel!
Frechheit das sie dich dann noch so vera.... möchte!
Beitrag von cinderella2008 - 07.01.12 - 21:20 Uhr
... oder er/sie war angetrunken und hat deshalb nichts bemerkt.
Anzeige aufrechterhalten! Auf jeden Fall!
Beitrag von jessiedo - 08.01.12 - 09:47 Uhr
Da Stimme ich nur zu!
Dafür sollte sie Büßen! Den sie hat es gemerkt!!!!
Hinterher sagen immer alle, dass sie es nicht gemerkt haben.
Und selbst beim einparken merkt man das stark, wenn man vorne etwas leicht berührt.
Frechheit das sie so einfach noch bei dir vorbei kommt. Würde ihr auch sagen, dass sie es lassen soll. Wenn sie was möchte über dein Anwalt!
Beitrag von knackundback - 07.01.12 - 21:05 Uhr
Hallo,
wenn Sie noch nichtmak mitbekommt das Sie jemanden anfaehrt sollte Sie das fahren besser ganz lassen!
Ich wuerde ganz klar bei der Anzeige bleiben.
Lg
Miri
Beitrag von bettilein - 07.01.12 - 21:13 Uhr
Danke für deine Antwort...ich denke auch, das ist ganz schön dreist, einfach herzukommen und mich zu bitten die Anzeige fallen zu lassen....wenn ich das gewesen wäre, hätte ich mich das gar net getraut....
Bloß gut meinem Sohn gehts einigermassen gut....
Beitrag von hustinetten - 07.01.12 - 21:30 Uhr
Ein Kind anfahren ist keine Lappalie. Ich würde die Anzeige unter keinen Umständen widerrufen.
Sie versucht dich weichzuspülen, aber lass dich nicht drauf ein.
Bei Autounfällen stehen auf den Bögen der Polizei immer Name und Daten von beiden Parteien, jedenfalls stand es bei uns auf dem Formular, als mein Mann mal gegen einen Außenspiegel gefahren ist. Auch als uns mal jemand gegen den Spiegel fuhr, hatten wir so die Daten des Unfallverursachers. Vielleicht gibt es für euren Fall gleiche oder ähnliche Dokumente und sie hat daher eure Anschrift.
Das Fahrrad kann sie gerne bezahlen, aber damit ist die Sache NICHT erledigt. Euer Sohn trug Verletzungen von dem Unfall davon, für die ihm Schmerzensgeld zustehen sollte.
lg
Beitrag von jurbs - 07.01.12 - 21:31 Uhr
kommt auf die Person an .... wenn sie mir bedrohlich vorkommt und ich die Befürchting habe, dass sie andere Anzeigen gegen sich laufen hat und ggf durchdreht und mein Kind noch mal und diesmal mit Absicht umfährt oder mein Haus besprayt oder einbricht oder so würd ich sie ggf zurpückziehen .... Schisser, aber auch vernünftig.
Beitrag von eymama - 07.01.12 - 21:52 Uhr
Personen können sooo gut täuschen!
Gut gläubigkeit ist in diesem Falle alles andere als angemessen!
Sagen können sie viel, versprechen auch, und halten sie sich dann auch dran?
Meist nicht!
Wer so etwas glaubt, und eine Anzeige dann zurück zieht, ist selbst schuld!!!!!!
Beitrag von seikon - 07.01.12 - 21:55 Uhr
Also erstmal bin ich ganz schön baff, dass dein Sohn sich in dem ganzen Tumult das Nummernschild noch merken konnte. Ich glaube, ich hätte so unter Schock gestanden, dass mir das nicht gelungen wäre.
Also ganz ehrlich. Jemand der ein Kind samt Fahrrad anfährt mit einem PKW und das nicht mitbekommt, der ist in meinen Augen nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Bei einem LKW oder Bus lass ich mir das ja vielleicht noch eingehen, dass man sowas wirklich nicht merkt, aber nicht bei einem PKW. Dann ist die Dame eindeutig ungeeignet.
Ich würde die Anzeige auf jeden Fall weiter laufen lassen. Die hat einen Denkzettel verdient. Allein schon weil sie einfach weiter gefahren ist.
Ich würde mich auch nicht auf so eine "ich bezahle die Reparatur des Rades, und gut ist es" Sache einlassen. Deinem Sohn steht Schmerzensgeld zu. Außerdem ist doch jetzt noch gar nicht absehbar, ob da nicht doch noch ein bleibender Schaden an der Hand o.ä. ist. Vielleicht muss er noch psychologisch betreut werden um das zu verarbeiten.
Ich würde meine Forderungen direkt bei ihrer Versicherung geltend machen. Wäre mir scheißegal, ob die Dame hochgestuft wird, in Regress genommen wird, oder sonst was.
Am besten wäre es eigentlich, wenn ihr euch einen Anwalt nehmt, der eure Ansprüche durchsetzt. Versicherungen drücken sich ja auch ganz gern mal vor der Zahlung.
Den Anwalt muss übrigens (weil ihr Geschädigte seid) auch die Versicherung der Verursacherin übernehmen.
Lass dich nicht einschüchtern oder einlullen und handle im Interesse deines Sohnes.
Beitrag von seikon - 07.01.12 - 22:01 Uhr
Oh, war ja wohl ein Herr, der ihn umgefahren hat. Falsch interpretiert.
Beitrag von lavala - 07.01.12 - 22:50 Uhr
Hallo Betti,
recht gute Besserung für Deinen Sohn!
Soviel ich weiß, ist Fahrerflucht ein Offizialdelikt, eine Anzeige kann gar nicht zurückgenommen werden.
Unabhängig davon würde ich die Anzeige wegen Fahrerflucht auf gar keinen Fall zurückziehen. Das könnte für Euch sehr unangenehme Folgen haben, wenn der Fahrer plötzlich Deinen Sohn als Unfallverursacher hinstellt.
Vielleicht solltest Du mit dem Menschen gar nicht allein sprechen und einen Anwalt mit der wahrnehmung der Interessen Deines Sohnes beauftragen.
Viel Erfolg!
Beitrag von tingel - 08.01.12 - 15:58 Uhr
Hallo Betti,
ich muss lavala da recht geben. Mein Neffe ist in dem Alter auch mal angefahren worden und der Mann setzte meinen Neffen noch vor Ort dermaßen unter Druck, dass er zunächst nix sagte. Mein Schwager sah natürlich das Fahrrad und mein Neffe hatte sich ebenfalls zum Glück das Kennzeichen gemerkt. Meine Familie nahm sich einen Anwalt und die Sache kam vor Gericht. Das ganze war sehr nervenaudfreibend für meine Schwägerin und meinen Schwager. Es ging jedoch gut aus und der Mann bekam die Schuld zugesprochen...
Viel Glück für euch...
Tingel
Beitrag von zahnweh - 08.01.12 - 17:58 Uhr
Beitrag von leviana72 - 08.01.12 - 02:56 Uhr
Hallo,
wir hatten vor kurzem einen sehr leichten Zusammenstoß mit einem Radfahrer, bei Schrittgeschwindigkeit und ohne Schäden am Radfahrer oder dem Fahrer (Gott sei Dank!), aber wir haben das durchaus mitbekommen und uns natürlich auch sofort gekümmert.
Man muss schon sehr dreist sein um als Autofahrer zu behaupten, dass man so etwas nicht mitbekommen hat.
Ich würde auch in jedem Fall die Anzeige aufrecht erhalten, wie andere hier schon schrieben hat dein Sohn Anspruch auf Schmerzensgeld.
Nehmt euch nen Anwalt, solche Sache können recht langwierig sein.
Alles Gute für deinen Sohn!
Leviana
Beitrag von sim375 - 08.01.12 - 07:30 Uhr
Ich würde
1. die Anzeige weiterlaufen lassn
2. einen Anwalt einschalten.
Die Verletzungen deines Sohnes scheinen jetzt nicht sehr groß, aber es kann bei jeder Art von Verletzung zu Folgeschäden kommen (Schlaf-, Zwangs- oder Angststörungen durch den Schock bis hin zur Arbeitsunfähikeit...) und die kannst du bei der Gegnerischen Versicherung nur geltend machen, wenn der Unfallverursacher "verurteilt" wurde.
Gute Besserung deinem Sohn.
Beitrag von bettilein - 08.01.12 - 07:55 Uhr
Vielen Dank euch allen für die lieben Antworten!!!
Also, ich werde die Anzeige auf jeden Fall weiterlaufen lassen und mich nicht mehr "einlullen" lassen....
Wenn man was gemacht hat, sollte man auch dafür gradestehen, aber ich bin immer viel zu nett wahrscheinlich. Aber ihr habt alle Recht, deshalb bleibt alles beim alten. Vielen Dank euch!! Und meinem Sohn gehts gottseidank gut, äußerlich jedenfalls, reingucken kann man ja leider nicht...ich hoffe, es ist alles ok.
Liebe Grüße euch allen!!
Betti
Beitrag von mighty_manu - 08.01.12 - 10:34 Uhr
Hi,
du kannst dir sicher sein, dass die Polizei ihr nicht geraten hat, dich zu bitten, die Anzeige fallen zu lassen. Das ist nur eine billige Masche, um der Strafe zu entgehen.
Kurz, wie die anderen gesagt haben: lass bloß die Anzeige nicht fallen!!!
Ich würde auch nicht mehr mit ihr reden. Sag ihr, wenn sie reden möchte, dann über deinen Anwalt.
Gute Besserung deinem Sohn! Und schreib mal, wie die Sache weitergeht.
Viele Grüße,
Manu
P.S.: Warum hat die Polizei eigentlich deine volle Adresse rausgegeben? Ich würde auch bei der Polizei anrufen und schildern, dass sie bei dir war und dich beschwätzen wollte. Die können dir auch Tipps geben, wie du dich dann verhalten sollst.
Beitrag von mighty_manu - 08.01.12 - 10:36 Uhr
Sorry, es war ja ein ER, ich habe mich verlesen!
Beitrag von sassi31 - 08.01.12 - 16:16 Uhr
Hallo,
ich würde ihr sagen, dass ich ihr nicht glaube. Schließlich hat sie Macken am Auto und das Fahrrad einen Totalschaden. Die Anzeige läuft natürlich weiter und sie soll die künftig nicht mehr belästigen.
Gruß
Sassi
Beitrag von zahnweh - 08.01.12 - 17:56 Uhr
Hallo,
ich würde mich bei einem Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Folgen was haben kann.
Z.B. falls JETZT alles in Ordnung ist gesundheitlich. Aber wie es dann später bei (hoffentlich nicht!) Folgeschäden wäre!
Hat sich die Person wenigstens entschuldigt?
Oder kam sie nur, um das Rad zu bezahlen und um Fallen lassen der Anzeige zu bitten?
DAS wäre für mich ein erheblicher Unterschied, den ich zum Teil oder voll (bei ohne Entschuldigung) berücksichtigen würde.
Beitrag von nibiru - 08.01.12 - 19:22 Uhr
Wenn jemand nciht merkt, das er jemanden anfährt, sollte er lieber den Führerschein abgeben.
Sag der Person, das du sein Auftauchen vor der Tür nicht mehr duldest und feierabend.
zur not gibt es noch den Anwalt.
