Wohngeld, MuSchaftsgeld, Elterngeld bei Krankengeld?

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Beitrag von kathsch77 - 07.01.12 - 21:53 Uhr

Hallöchen

eigentlich bin ich grad im Schwangerenforum unterwegs, aber ich denk, dass meine Frage hier besser aufgehoben ist:

Kurz zum Sachverhalt: Bin berufstätig, hab ein Brutto von 1300 € und ein daraus ergebenes bei SKL 3 Netto von 1034 €. Allerdings bin ich schon längere Zeit krankgeschrieben und erhalte jetzt Krankengeld von 783 € ... ich werde wohl auch noch einige Monate Krankengeld beziehen und wohl bis zum Mutterschutz nicht mehr arbeiten ... dann möchte ich ein Jahr Elternzeit nehmen.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wohngeld: Dieses wird ja im Normalfall vom Bruttogehalt berechnet (werde das jetzt erst beantragen) ... wie sieht es aus wenn man Krankengeld bezieht. Spielt das bei Wohngeld eine Rolle? Oder wird trotzdem normal vom Brutto berechnet? Erhalte ich Wohngeld auch während Mutterschutzgeld und Eltergeld?

2. Mutterschutzgeld: dieses bekommt man ja von der Krankenkasse und teil (Differenz) wohl vom AG ... würde ich dann Mutterschutzgeld und dann als Differenz mein Krankengeld erhalten? Also dann 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung komplett von Krankenkasse? ... kann ich in der Zeit weiter normal Wohngeld erhalten?

3. Elterngeld: ich lese überall das man die 67 % erhält, wenn man 12 Monate arbeiten war. Ich war nur keine 12 Monate vorher arbeiten. Ich fing August an und habe Ende Mai ET ... das kommt auf keine 12 Monate ... davor hatte ich nen halbes Weiterbildung wo ich Alg 1 bezogen hatte ... hab ich dadurch kein Anspruch auf die 67 % sondern nur auf das Minimum von 300 €? Noch dazu wann beginnt die 12 Monatige Zahlung des Elterngeldes ... sofort nach Geburt? Oder nach den 8 Wochen Mutterschutz wo ich ja von der Krankenkasse Mutterschutzgeld erhalte? Oder bekommt man durch das Mutterschutzgeld (2 Monate) nur noch 10 Monate Eltergeld, weils angerechnet wird? Bekomm ich während Elterngeld weiterhin Wohngeld? Wenn wie vorher beim Brutto?

Sorry für die vielen Fragen ... hab das Gefühl, dass es immer komplizierter wird ... kann mich bei meinen anderen Zwergen kaum erinnern wie es da war mit den Geldern.

Seid bitte so lieb und gebt nur konkrete Antworten, wenn ihr auch welche geben könnt ... Links nutzen mir nicht wirklich viel ... ich kann auch google betätigen und wenn ich bei all den Seiten durchsehen würde bei der Masse an Info´s würde ich nicht fragen ;-)

Vielen lieben Dank

LG Kath mit Babygirl 20. SSW

Beitrag von kati543 - 07.01.12 - 23:08 Uhr

Hallo,
Alle Fragen bezüglich des Wohngeldes kann ich dir nicht beantworten. Aber beim Rest gibt es ein paar kleine Verständnisfehler von dir. ;-)
Mutterschaftsgeld gibt es von 6 Wochen vor ET bis 8 Wochen nach Geburt. Ausschlaggebend bei den 6 Wochen davor ist der ET und nicht der tatsächliche Geburtstermin, es sei denn, dein Kind ist ein Fruehchen. Aber dann gelten sowieso andere Fristen.
Das mit den 12 Monaten ist falsch. Die Höhe des Elterngeldes wird anhand des Einkommens der letzten 12 Monate berechnet, wobei Zeiten mit Elterngeldbezug und Mutterschutzfristen die Monate nach vorn verlagern. Alg1 geht in die Berechnung mit 0€ für den Monat ein. Wenn du schwangerschaftsbedingt krank warst, darf das auch nicht zu deinen Nachteil verwendet werden.

Rein theoretisch beginnt die Zahlung des Elterngeldes immer sofort nach der Geburt für die Frau. Ob du tatsächlich Geld bekommst, hängt davon ab, ob dein Mutterschaftsgeld höher ist oder dein Elterngeld. Egal ob du Geld bekommst, oder nicht - als Elterngeldmonate zählen sie auf alle Fälle.

Beitrag von kathsch77 - 07.01.12 - 23:39 Uhr

Danke für deine Antwort

bei Mutterschaftsgeld mit 6 Wo vor und 8 Wo nach ET war mir schon klar ... war wohl falsch ausgedrückt von mir bzw. bin ich auch ausgegangen damit man (frau) es weiss ;-) ... aber das war ja bezüglich der Mutterschutzgeldes auch nicht meine Frage ;-):-)

hmm ... ich gehe so wie du schreibst auch davon aus, dass ne Krankheit (Krankengeldbezug) nich zum Nachteil werden sollte auf zukünftige Gelder ... gehe auch davon aus, dass man bei allen Geldern trotzdem vom normalem Gehalt (egal ob Brutto oder Netto) ausgeht ... aber sicher bin ich eben nicht

na vllt. können noch andere weiter helfen und auch die anderen Fragen beantworten.

Vielen Dank

Beitrag von seikon - 08.01.12 - 09:10 Uhr

Weswegen bist du denn krank geschrieben?

Beitrag von kathsch77 - 08.01.12 - 11:06 Uhr

spielt doch keine Rolle ... darum geht es hier in meiner Frage nicht #gruebel

Beitrag von kati543 - 08.01.12 - 11:36 Uhr

Natürlich spielt es eine Rolle. Genau da liegt ja da Unterschied. Hast du eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung (z.B. vorzeitige Wehen) und bekommst deswegen Krankengeld, dann werden die Monate des Krankengeldbezugs voll gewertet und somit erhältst du wesentlich mehr Elterngeld.
Bist du (wie in deinem Beispiel: ein blöder Beinbruch) einfach so krankgeschrieben und das hat nichts mit der SS zu tun, dann geht die Zeit mit 0€ ein und vermindert dein Elterngelt ganz gewaltig.
Von daher ist die Frage nach der Erkrankung schon wichtig. Aber ich denke, jetzt kannst du dir die Frage auch selber beantworten.

Beitrag von windsbraut69 - 09.01.12 - 09:36 Uhr

Warum fragst Du überhaupt?

Beitrag von windsbraut69 - 08.01.12 - 09:27 Uhr

Dass das Krankengeld keinen Nachteil für Dich bedeutet, ist nur dann der Fall, wenn die Krankheit ausdrücklich schwangerschaftsbedingt ist. Ansonsten zählen die Monate mit Lohnersatz inForm von Krankengeld mit 0 Euro in die Berechnung.

M. E. wird auch das Mutterschaftsgeld nur in Höhe des Krankengeldes von der KV ausgezahlt, da bin ich aber nicht 100% sicher.

LG

Beitrag von kathsch77 - 08.01.12 - 11:11 Uhr

das nur kein Nachteil wenn man schwangerschaftsbedingt krank ist glaub ich auch weniger ... man kann doch nicht für irgendeine Krankheit bestraft werden ... und wenns nen längerer Zeitraum ist ist es ja auch keine simple Erkältung

wenn man zB nen Unfall mit den Beinen hat (in Schwangerschaft) und deshalb lang im KH liegt und dann noch ewig krank ist, kann man doch nicht bestraft werden ... das wäre doch auch nicht schwangerschaftsbedingt

also ist für mich nicht logisch

gut mit Mutterschutzgeld hab ich mir fast gedacht dass es genau die Höhe ist wie jetzt Krankengeld

nagut erstmal Danke

aber irgendwie sind meine Fragen noch nich beantwortet #gruebel

Beitrag von kati543 - 08.01.12 - 11:39 Uhr

Nicht alle Sachen sind logisch. Viele Sachen muß man einfach so hinnehmen, wie sie sind.
Nur um ein Beispiel zu nennen:
Dass mir das ALG1 gestrichen wird, wenn mein Sohn für 4 Wochen ins KH muß und ich als Begleitperson mit, ist auch nicht fair, aber es ist so. Wer krank ist, ist immer gestraft ;-) nicht nur mit der Krankheit an sich.

Beitrag von gh1954 - 08.01.12 - 11:42 Uhr

>>>das nur kein Nachteil wenn man schwangerschaftsbedingt krank ist glaub ich auch weniger<<<

Ob du das glaubst oder nicht, ändert nichts an dem Sachverhalt.

Beitrag von susannea - 08.01.12 - 12:35 Uhr

Auch wenn es nicht logisch ist, so ist aber das Gesetz! Ja, nur schwangerschaftsbedingt Krankheiten verändern etwas am Berechngunszeitraum.

Beitrag von windsbraut69 - 09.01.12 - 09:41 Uhr

Du mußt mir das nicht glauben, das wird sich dann ja beim Elterngeldbescheid herausstellen.
Lohnersatzleistungen werden - mit Ausnahme des Krankengeldes bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen - grundsätzlich nicht zur Berechnung herangezogen, ob das logisch oder fair ist oder nicht.
Warum aber solltest Du nach dem Krankengeldbezug durch die Elternzeit finanzielle Vorteile gegenüber anderen Kranken haben, die weiter Krankengeld beziehen?

Gruß,

W