er hat eine neue - sorgerecht?

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Beitrag von skihase17 - 08.01.12 - 06:56 Uhr

Guten morgen,

Habe gestern von meinem Mann erfahren das er eine neue hat und nun setzt er mich wegen der Kinder unter Druck.

Zu meiner aktuellen Lage:

Ich bin seit 17 Jahren Borderlinerin ... Bin das erste mal in meinem Leben deswegen seit 12 Wochen in stationärer Behandlung! Soll noch 8-10 Wochen in der Klinik bleiben - aber freiwillig...

Mir geht es inzwischen wieder ganz gut, aber nun stellt sich mir die Frage wegen dem Sorgerecht? Wie geht es weiter? Kann mein Mann so einfach die Kinder behalten oder wie wird eine Entscheidung getroffen?

Kennt sich jemand mit der Thema aus? Habe ich dennoch die Chance das Sorgerecht zu erhalten - zumal ich nicht will das eine andere Frau die Kinder mit groß zieht :(

Danke schon mal im voraus...

Beitrag von bonbon1985 - 08.01.12 - 09:41 Uhr

Hallo

Erstmal wünsche ich dir gute Besserung und hoffe,das es dir bald wieder richtig gut geht.
Natürlich kann er sie nicht einfach so behalten,denn du bist die Mutter.
Allerdings hat er natürlich auch,genauso ein Recht auf seine Kinder wie du.

Erstmal solltet ihr-im Sinne der Kinder versuchen das alleine zu klären,wo die Kinder in Zukunft leben werden.
Vorallem solltest du in dir hinein hören,wirst du wirklich die Kraft haben,nach dem Klinikaufenthalt für deine Kinder zu Sorgen?

Wenn das geklärt ist und du fühlst dich durchaus in der Lage für sie zu Sorgen sollte vielleicht auch mal mit den Kindern gesprochen werden,wo sie in Zukunft gerne wohnen möchten.

Wenn dein Mann nicht mit sich reden lässt,suche einen Anwalt/Jugendamt auf damit er dir die Kinder nicht ganz entzieht,das darf er nämlich nicht und schau wie deine Chancen stehen das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.
Das Sorgerecht würde ich ihm nicht entziehen (wollen) und das ist auch nicht so einfach,dafür muss es triftige Gründe geben,welche nicht vorliegen wenn er "nur" Die Kinder behalten möchte.

Aber immer dran denken ER ist und bleibt der Vater,er denkt vermutlich genauso wie du-er liebt seine Kinder und mag sie nicht her geben,genau das möchtest du auch nicht.

Und wegen der anderen Frau,natürlich ist das Schmerzhaft,aber die Kinder werden so oder so mit Ihr Kontakt haben,aber sie werden immer wissen,wer Ihre richtige Mutter ist :-)

Lg

Beitrag von comapo - 08.01.12 - 10:21 Uhr

Hi,

was heißt denn "er setzt mich wegen der Kinder unter Druck"? Will er, dass die Kinder bei ihm leben?

Wenn das so ist, dann müsst ihr euch einigen. Eure Kinder sind ja noch nicht in einem Alter, in dem ihre eigene Meinung vor Gericht viel zählt, weil sie einfach noch zu klein sind, um so weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Deine Krankheit kann ein Problem werden, muss nicht. Ggf. muss ein Gutachten klären, wo die Kinder ihren Aufenthalt haben. Das Sorgerecht muss davon nicht berührt werden.

Ich denke, Du solltest ganz ehrlich zu Dir selbst sein, ob Du trotz Deiner Krankheit in der Lage bist, Deine Kinder bei Dir zu haben. Das ist sicher auch eine Frage der Ausprägung des BL. Ich kenne einige nunmehr erwachsene Kinder, die sehr unter einem BL-Elternteil gelitten haben. Daher würde ich genau überlegen, was für die Kinder gut ist.

LG

Beitrag von silbermond65 - 08.01.12 - 11:09 Uhr

Habe ich dennoch die Chance das Sorgerecht zu erhalten - zumal ich nicht will das eine andere Frau die Kinder mit groß zieht :(

Nach einer Scheidung haben immer beide das Sorgerecht ,es sei denn ,es gibt triftige und schwerwiegende Gründe ,daß es nur einem zugesprochen wird.
Hat dein Mann irgendwann mal eine neue Partnerin/Frau wirst du der den Umgang mit euren Kindern wohl kaum verbieten können.
Das wäre genauso der Fall ,wenn du mal jemand neuen hast.

Beitrag von bluehorse - 09.01.12 - 15:24 Uhr

Hallo,

da bist du in einer ganz blöden Situation. Dein Mann betreut die Kinder offensichtlich seit drei Monaten und wird das noch mindestens 2 Monate tun. So schnell wird zwar keine Entscheidung getroffen, aber vorübergehend könnte er zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, weil er ja die Kinder momentan betreut. Sorgerecht behalten sowieso beide Elternteile, wichtig ist nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wer das hat, bei dem leben die Kinder.

Wie ist es momentan geregelt, arbeitet er und wenn ja, wo sind in der Zeit die Kinder? Kann er sich dauerhaft um sie kümmern? Und andererseits: kannst du es? Hat er durch deine Erkrankung Argumente (irgendwelche Vorfälle, Kindeswohlgefährdung), die er gegen dich verwenden kann? Wenn du vorher immer für die Kinder gesorgt hast und das auch nach deiner Entlassung kannst, hast du gute Chancen. Ev. solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen. Am besten wäre es natürlich, ihr könnt euch im Sinne der Kinder einigen und ihr zieht sie nicht in eine Schlammschlacht hinein.

LG bluehorse

Beitrag von falkster - 09.01.12 - 15:36 Uhr

Was für ein A***loch, dass er Dir die Neuigkeit zukommen lässt, während Du stationär behandelt wirst...

Unfassbar sowas.

Das Sorgerecht wird man Dir nicht so einfach entziehen können, konzentrier Dich also erstmal drauf, dass Du wieder halbwegs in Ordnung kommst. Das Bemühen darum, wird man Dir im Streitfall durchaus positiv auslegen.
Hoffen wir, dass es gar nicht erst soweit kommt...

Beitrag von scullyagent01 - 10.01.12 - 12:02 Uhr

Sei mir nicht bös, aber in diesem Fall handelt der Vater sicherlich richtig und im Sinne des Kindeswohls.

Wir haben einen Vater , der u.a. an Borderline erkrankt ist, und ich wünschte wirklich ich hätte viel viel eher das AS beantragt, meinen Kindern wäre viel leid erspart geblieben und auch für den KV wäre es besser gewesen, denn nun ist soviel Porzellan zerbrochen, das die Kinder ihn strickt ablehnen. Das Vater-Kind- Verhältniss ist unrettbar zerstört - durch seine Erkrankung und den daraus resultierenden Handlungen.

Informier Dich bitte mal über die Folgen dieser Krankheit und villeicht schreibst Du mal Our darkness an -- die hatte eine traumatische Kindheit mit Borderline Mutter.

In diesen Fällen müssen m.M. die nicht erkrankten Elterteile ihre Kinder vor dem dem anderen Elterteil schützen

Scully

Beitrag von doreensch - 10.01.12 - 19:20 Uhr

Du stigmatisierst aber ganz schön, du wirst niemals zwei Menschen mit blauen Augen gleichstellen können und deine eigene Erfahrung kannst du auch nicht gleichsetzen mit der TE

Weiterhin sind Partner von BL ern nicht zwingend gesund, wahrscheinlicher ist das sie selbst psychisch krank sind, psychisch gesunde würden eine psychisch belastende Beziehung nicht länger als wenige Wochen führen. Weil sie gesund sind.

Und dann definiere mal gesund.

Du kennst die TE nicht aber du maßt dir an zu behaupten das bei ihr das Kindeswohl gefährdet ist, weil du gelsen hast das sie stationär therapiert wird?

Solche stigmatisierenden Äußerungen finde ich bedenklich

Beitrag von scullyagent01 - 11.01.12 - 08:02 Uhr

http://www.urbia.de/forum/12-familienleben/3432700-er-hat-eine-neue-sorgerecht/21847729

Scully

Beitrag von scullyagent01 - 10.01.12 - 12:04 Uhr

Sei mir nicht bös, aber in diesem Fall handelt der Vater sicherlich richtig und im Sinne des Kindeswohls.

Und ich hoffe doch sehr, das der Mutter das SR entzogen werden wird, obwohl das fast unmöglich ist!

Wir haben einen Vater , der u.a. an Borderline erkrankt ist, und ich wünschte wirklich ich hätte viel viel eher das AS beantragt, meinen Kindern wäre viel leid erspart geblieben und auch für den KV wäre es besser gewesen, denn nun ist soviel Porzellan zerbrochen, das die Kinder ihn strickt ablehnen. Das Vater-Kind- Verhältniss ist unrettbar zerstört - durch seine Erkrankung und den daraus resultierenden Handlungen.

Informier Dich bitte mal über die Folgen dieser Krankheit und villeicht schreibst Du mal Our darkness an -- die hatte eine traumatische Kindheit mit Borderline Mutter.

In diesen Fällen müssen m.M. die nicht erkrankten Elterteile ihre Kinder vor dem dem anderen Elterteil schützen

Scully

Beitrag von falkster - 10.01.12 - 18:39 Uhr

ich habe selber eine Bekannte mit Borderline Erkrankung.

dass die Kinder geschützt werden müssen steht, wie immer, an erster Stelle. das ist klar. eine Borderline Erkrankung mit der Unfähigkeit ein Kind grosszuziehen gleichzusetzen ist allerdings ein gefährlicher Automatismus. Ganz so einfach sollte man es sich da nicht machen.

Das A***loch bezog sich übrigens auch eher auf die Wahl des Zeitpunkts eine Trennung bekannt zu geben.

Beitrag von scullyagent01 - 11.01.12 - 08:02 Uhr

Leider erkennen unsere Gerichte eine Borderline Erkrankung nicht automatisch als Kindeswohlgefährdend an, das ist richtig.

Meine Meinung, als Opfer und Mutter, sollte es allerdings andersherum laufen:

Der Erkrankte sollte nachweisen müssen, das er in der Lage ist seine Kinder u versorgen und das man nicht erst warten muß bis wirklich gravierdende Dinge vorgefallen sind.

Da läuft in unserer Rechtsprechnung viel falsch!

Scully

Beitrag von falkster - 11.01.12 - 11:37 Uhr

>>... Da läuft in unserer Rechtsprechnung viel falsch!...<<

Das ist ja leider ein prinzipielles Problem...

Beitrag von doreensch - 11.01.12 - 14:44 Uhr

Bei deinem Gedankengang könnte allerdings jeder von jedem behaupten der wäre psychisch krank und schon hätte jeder der Kinder hat das Problem Beweise erbringen zu müssen die man gar nicht erbringen kann.

Du kannst genauso wenig wie jeder andere beweisen das du optimal bist um ein Kind aufzuziehen.

Ich will ganz ehrlich sein: Leuten mit stigmatisierenden Einstellungen traue ich eine wertfreie Erziehung nicht zu. Und das sollte eigentlich gewährleistet sein, steht doch auch im Grundgesetz das niemand aufgrund seiner Art, Neigung etc. diskriminiert werden darf

Ich halte es für normal das meine seine Wertvorstellungen auch an seine Kinder weitergibt, sind diese aber stigmatisierend so werden diese in die selbst gewünschte Richtung geprägt, nicht wahr?

Beitrag von doreensch - 10.01.12 - 19:13 Uhr

Um dir die Kinder wegen deiner Borderlineerkrankung entziehen zu können muss er beweisen das du

- die Krankheit hast
- dadurch unfähig bist dich um die Kinder zu kümmern
- die Kinder vernachlässigst
- etc. pp.

Es wird ihm schon mal unmöglich sein deine Erkrankung zu beweisen da er keine Atteste etc. pp erhalten kann.

Stigmatisieren darf er nicht.

Davon ganz ab kenne ich keinen Fall wo Kinder wegen BL entzogen wurden.

Die Kinder können also nicht einfach behalten werden, sie werden dort leben wo sie vorher lebten, einer wird ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und so ein Klinikaufenthalt ändert per se nichts daran.