Hallo
unsere Kabelanbieter hatte uns Anfang 11/11 die schriftliche Kündigung unseres Anschlusses zum 31.12.11 zugeschickt. (weil die Vermieterin den Gesattungsvertrag nicht verlängern wollte bzw. ihn gekündigt hat) darin stand auch das die erteilte Einzugsermächtigung von uns zum 31.12.11 gelöscht wird. Wir sollten uns als Mieter nun selber um einen neuen Anbieter kümmern.
Gestern am 07.01.12 bekomme ich einen Brief vom Kabelanbieter vom 05.01.12 worin steht dass es sich die Vermieterin anders überlegt hat zum 01.01.12 einen neuen Gestattungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Nun steht darin dass die Kündigung vom 14.11.11 zum 31.12.11 aufgehoben wird und wie immer am 10. des laufenden Monats die Gebühren vom Konto abgezogen werden.
Nun haben wir uns auf die Kündigung verlassen und uns andersweitig gekümmert.
Ist es rechtens dass sie die Kündigung nach 2 Monaten einfach zurückziehen und die eigentlich "gelöschte" Eionzugsermächtigung eigenhändig wieder aufheben ohne uns zu informieren und ohne das wir eine neue Unterschrieben haben?
Unsereseits ist die Kündigung des Anbieters vom 14.11.11 rechtswirksam. Oder irren wir uns und müssen den Vertrag wieder aufnehmen?
Danke euch.
LG Judith
Kabelanbieter hatte uns gekündigt - Frage zur Einzugsermächtigung und Kündigung
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Beitrag von pummelchen7182 - 08.01.12 - 11:56 Uhr
Beitrag von oberhuhnprillan - 08.01.12 - 12:23 Uhr
Habt ihr denn schon einen neune Vertrag?
Beitrag von pummelchen7182 - 08.01.12 - 13:21 Uhr
nein wir haben uns eine Sat_Schüssel mit allem Zubehör gekauft gehabt und angeschlossen, den wir hatten ja ab 01.01.12 eigentlich kein Fersehen mehr...
Beitrag von vwpassat - 08.01.12 - 12:24 Uhr
Eine Kündigung kann nicht einfach so zurückgenommen werden.
Und schon gar nicht nach dem eigentlichen Ende.
Ich würde hier schriftlich darauf hinweisen, dass die Kündigung für Euch wirksam ist und würde sämtliche Abbuchungen sofort zurückbuchen.
Beitrag von nick71 - 08.01.12 - 12:58 Uhr
Ich würde vermuten, dass die Rücknahme eurer Zustimmung bedarf...und die Kündigung anderenfalls halt weiterhin gültig ist. Bei Mietverträgen z.B. verhält es sich ja auch nicht anders. Möglicherweise kommt es aber auch drauf an, ob eine Kündigung des Anbieters vertraglich überhaupt vorgesehen ist...an eurer Stelle würde ich den Anbieter anschreiben, den Sachverhalt schildern (Kündigung wurde akzeptiert und neuer Vertrag abgeschlossen) und abwarten, ob da noch was nachkommt.
Beitrag von manavgat - 08.01.12 - 14:13 Uhr
Teil Ihnen schriftlich mit, dass die ausgesprochene Kündigung gilt und ihr nicht vor habt Kunde zu werden. Dass ihr die Einzugsermächtigung zum Ablauf des Vertrages 31.12.2011 zurück zieht.
Mit Einwurfeinschreiben.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sassi31 - 08.01.12 - 15:58 Uhr
Und sollte noch Geld von eurem Konto eingezogen werden, gebt die Lastschrift wegen Widerspruch zurück.
LG
Sassi
Beitrag von pummelchen7182 - 08.01.12 - 17:01 Uhr
Vielen dank
Beitrag von pummelchen7182 - 08.01.12 - 16:57 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 09.01.12 - 11:00 Uhr
Meines Wissens nach ist die Bereitstellung der Möglichkeit des Kabelempfanges Sache des Vermieters im Hause, bzw. der Eigentümergemeinschaft bei mehreren Wohneinheiten.
Aber die Einzelverträge zur Abnahme sind Sache des einzelnen Mieters. Das bedeutet, dass man Euch eigentlich zur Abnahme des Vertrages nicht knebeln kann und demnach eigentlich auch nicht belangen kann.
Ich kenne es bisher auch nur so, dass die Gebühren für Kabelempfang in den Mietnebenkosten mit drin sind und explizit auf der Jahresrechnung gelistet sind. Ich kenne ähnlichen Fall, wie den Euren nicht, wo die Mieter selber für die direkte Zahlung an den Kabelanbieter verpflichtet sind.
Wahrscheinlich hat es sich der Vermieter in Eurem Fall vereinfacht und bei Zahlungsausfall das Risiko auf die einzelnen Parteien und den Kabelanbieter direkt abgewälzt.
Der Vermieter hätte Euch auch wenigstens, vor inkrafttreten des neuen Vertrages schriftlich informieren müssen und meiner Meinung nach Eure Einwilligung einholen müssen.
Mach alles schriftlich, mit Rückschein.
LG Janette
