Rücksendung mehrer Waren - Warenwert übersteigt 40 EUR

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von -seesternchen- - 09.01.12 - 10:06 Uhr

Hallo,

ich hab eine Frage an Euch. Normal ist es bei Widerruf eines Kaufvertrages ja so, dass die Versandkosten vom Käufer nicht zu tragen sind, wenn die Ware einen Wert von 40 EUR übersteigt. So steht es jedenfalls in den Widerrufsbelehrungen des Verkäufers oft.

Ich habe nun mehrere Sachen bestellt bei einem Verkäufer. Einzeln übersteigen die Waren den Wert nicht, jedoch eben zusammen. Ich schicke jetzt die Sachen zurück. Wer zahlt die Versandkosten?

Danke für Antwort.

Maria

Beitrag von elisaspatz - 09.01.12 - 10:13 Uhr

Hallo,

ich denke, dass ich Verhandlungssache mit dem Verkäufer, wenn nichts konkretes in dessen Infos steht.

Warum schickst du die Sachen denn zurück? Wenn du sie einfach nicht haben willst, finde ich es ein bisschen unverschämt, dass der Verkäufer dann den Schaden hat.

Wenn die Sachen fehlerhaft sind, denke ich, dass das ein gutes Argument dafür ist, dass der Verkäufer den Versand übernimmt.

Oder Hälfte/ Hälfte ?

Viele liebe Grüße

Beitrag von -seesternchen- - 09.01.12 - 10:55 Uhr

Ich schick es zurück, weil es nicht passt #schmoll#hicks

Ich denke, wenn er sich bis morgen nicht gemeldet hat, schick ich es auf meine Kosten zurück.

Ich wollts einfach nur mal wissen, wie es sich verhält.

Maria

Beitrag von koelnlieselchen - 09.01.12 - 11:28 Uhr

Hallo,

es zählt nicht der einzelne Artikl, sondern die Lieferung. Wenn Du z.B. bei Otto 10 Teile á 39,99 € bestellst, ist die Rücksendung (die vollständige!!!) trotzdem kostenfrei.

Liesel

Beitrag von -seesternchen- - 09.01.12 - 11:31 Uhr

Ah, ok.. danke für den Hinweis. Dementsprechend müsste der Verkäufer ALLE Kosten übernehmen.

Naja, zu verschenken hab ich nichts ;-)

Maria

Beitrag von moeriee - 09.01.12 - 12:11 Uhr

Hallo Liesel! #winke

Mich würde die rechtliche Grundlage interessieren. Amazon praktiziert diese kundenunfreundliche Rücknahme mit Zahlung von 3,95€ (meine ich zumindest) für die Rücksendung schon länger, wenn eben kein Artikel über 40€ kostet, die gesamte Lieferung aber schon. Habe mich darüber schon oft geärgert, aber ein Mitarbeiter am Telefon meinte nur: "Geben Sie am besten immer an, dass die Ware defekt ist!" #gruebel Aha!

Liebe Grüße #herzlich

Marie

Beitrag von koelnlieselchen - 09.01.12 - 12:21 Uhr

Hallo,

es gibt ein Urteil vom BGH aus 2010 dazu... Moment, ich suche...

Hier ein Artikel dazu, der es ganz gut erklärt:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/07/07/hinsendekosten-bgh/

besonders hier:

"Antwort des EuGH

Der Europäische Gerichtshof (Urteil v. 15.04.2010, Rs. C-511/08) antwortete auf diese Frage, dass dem Verbraucher sämtliche geleisteten Zahlungen zu erstatten sein:"

Mit Amazon hatte ich noch nie Probleme... oder meinst Du den MarketPlace?

Liesel

Beitrag von moeriee - 09.01.12 - 13:01 Uhr

#danke Nein, ich meine Amazon selbst. Ich hatte zufällig gesehen, dass wie eine Rückerstattung des Geldes erhalten haben. Sonst schaue ich bei Amazon nicht sooo gründlich, weil es spätestens bei der Kontrolle der Kreditkartenabrechnung auffällt, wenn zu wenig gebucht wurde. Aber als ich dann doch mal nachgesehen hatte, fiel mir auf, dass man mir die 3,95€ für den Versand abgezogen hatte. Ich hatte drei Artikel zu je ca. 20€, welche ich alle zurückgeschickt hatte. Ein Anruf ergab, dass das jetzt die gängige Praxis bei Amazon sei. Mind. ein Artikel müsse den Wert von 40€ übersteigen. #gruebel

Beitrag von oberhuhnprillan - 09.01.12 - 14:22 Uhr

Was ist denn daran unverschämt?????

Beitrag von ohiticawin - 09.01.12 - 14:38 Uhr

ich hatte das problem auch mal, hatte bei einem verkäufer bei ebay Kleidung bestellt und zwei Teile im Gesamtwert von 60 Euro zurückschicken wollen. Die Verkäufer versuchen die Rücksendekosten auf den Käufer abzuwälzen mit dem Argument dass es sich um Einzelkäufe handelt, die auch einzeln zählen. Hast du aber eine Gesamtrechnung bekommen, darfst du das getrost als EINE Bestellung ansehen und musst rechtlich nicht für die Rücksendekosten aufkommen,sobald der Rücksendewert über 40Euro liegt, sondern der Verkäufer.

Alles Gute