Hallo ihr lieben,
Meine elternzeit endet morgen nach 3 Jahren!
Ich bin jetzt aber wieder im 7 Monat schwanger und müsste normalerweise noch 8 Wochen arbeiten!
Meinen Arbeitgeber habe ich schriftlich benachrichtigt und in Kenntnis gesetzt das ich ab April wieder in elternzeit gehen werde!
Ich habe damals ein beschäftigungsverbot von meinem Arzt bekommen weil er mir keine angemessene Arbeit geben konnte! Ich hab ihm gebeten mir bis morgen Bescheid zu geben ob es eine Tätigkeit in seinem betrieb gäbe oder nicht, er hat sich nicht gemeldet!:-/
Jetzt müsste ich doch eigentlich morgen früh auf der Arbeit erscheinen oder? Ich werde da auf keinen Fall hinfahren, er schuldet mir schon seit drei Jahren mein letztes Gehalt und ist ein Riesen Arschloch! Was mach ich jetzt??? Kann mir einer helfen??? Lg
Brauche mal schnelle Hilfe!
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Beitrag von pueppi28 - 09.01.12 - 11:01 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 09.01.12 - 11:04 Uhr
Ja, wenn Du auf den Job und das Geld nicht angewiesen bist, bleib doch einfach Zuhaus...
LG,
W
Beitrag von pueppi28 - 09.01.12 - 11:07 Uhr
Aber ich bin ja über ihn krankenversichert und bekomme dann kein mutterschaftsgeld!
Beitrag von windsbraut69 - 09.01.12 - 12:07 Uhr
Ja, dann solltest Du wohl zur Arbeit gehen!
Beitrag von myimmortal1977 - 09.01.12 - 11:07 Uhr
Du wirst antreten MÜSSEN!
Sonst gilt das als unentschuldigtes Fehlen! Und das kann bitter für Dich enden. Nicht bei jedem, vor allem auch nicht bei persönlichem Fehlverhalten, ist man durch den besonderen Kündigungsschutz in der SS geschützt.
ER muss Dir ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn er Dich nicht einsetzen kann. Das würde ich mir schriftlich geben lassen! Vor Ort.
Du gefährdest mit Deinem Nichterscheinen alles, vor allem auch das Mutterschutzgeld.
Für ausstehende Löhne hättest Du ihn schon anmahnen müssen!
Mehr kann ich Dir nicht anraten.
Dir alles Gute, Janette
Beitrag von pueppi28 - 09.01.12 - 11:09 Uhr
Ok, also hilft nur ein beschäftigungsverbot von meiner Ärztin oder von ihm?! Vielen dank
Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.01.12 - 11:10 Uhr
Hallo
Wenn deine Ärztin dir eins ausstellt, reicht das auch. Wenn nicht, must bdu persönlich zu ihm hin.
Bianca
Beitrag von pueppi28 - 09.01.12 - 11:13 Uhr
Vielen dank für eure antworten!!!
Beitrag von windsbraut69 - 09.01.12 - 12:09 Uhr
Die Ärztin kann Dir aber nicht wegen nicht mutterschutzgerechter Bedingungen ein BV aussprechen, sondern wegen gesundheitlicher Probleme Deinerseits.
Davon hast Du aber nichts erwähnt, oder?
Gruß,
W
Beitrag von myimmortal1977 - 09.01.12 - 11:24 Uhr
Wenn Deine Ärztin Dir eins ausstellt, gelten andere Voraussetzungen und Bestimmungen, als wenn Dein AG Dir eins ausstellt.
Die Ärztin kann Dir nicht ohne weiteres eins ausstellen, wenn er Dich nicht beschäftigen kann. Dazu müsste sich Dein AG schriftlich äußern.
Personenbedingt kann Deine Ärztin Dir nur eins ausstellen, wenn Leib und Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.
Ich glaube, zweiteres ist bei Dir ja nun nicht der Fall. Auf den ersten Fall kannst Du nur hoffen.
Lass es Dir aber auf alle Fälle schriftlich gleich mitgeben, wenn Du da aufschlägst und er sagt, dass er Dich nicht beschäftigen kann.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.01.12 - 11:08 Uhr
Hallo
Wenn du einfach so nicht hingehst, ist das Arbeisverweigerung.
Und wenn er dir seid 3 Jahren den Lohn schuldet, wieso hast du dann noch nichts unternommen?
Oder dir in der Elternzeit einen anderen Job gesucht?
Bianca
Beitrag von pueppi28 - 09.01.12 - 11:12 Uhr
Warum soll ich mir einen anderen Job suchen, er muss doch seine Sachen auch einhalten und einfach kündigen und ihm nen gefallen damit tun, tue ich bestimmt nicht!
Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.01.12 - 11:14 Uhr
Du schreibst doch, das er ein riesen Arschloch ist?! Wenn ich so über meinen Chef denken würde, hätte ich mir was anders gesucht.
Nur wenn du nicht hingehst, ist das Arbeitsverweigerung. Und ich denke, in so einem Fall könnte er dich trotz Schwangerschafz kündigen.
Bianca
Beitrag von thea21 - 09.01.12 - 11:26 Uhr
<<<Warum soll ich mir einen anderen Job suchen, er muss doch seine Sachen auch einhalten und einfach kündigen und ihm nen gefallen damit tun, tue ich bestimmt nicht! >>>
Dann hab den Arsch in der Hose dein dir zustehendes Geld einzufordern und/oder auf Arbeit zu erscheinen.
Beitrag von windsbraut69 - 09.01.12 - 12:11 Uhr
Du willst doch dort aber nicht mehr arbeiten oder hab ich Dich falsch verstanden?
Wenn Du 3 Jahre lang nichts unternommen hast, den Lohn zu bekommen, kannst Du doch deshalb jetzt nicht die Arbeit verweigern?!
Beitrag von misslicious - 10.01.12 - 09:50 Uhr
Hallo,
ob Beschäftigungsverbot oder nicht, würde ich trotzdem persönlich dort auftauchen.
Wenn es Dir wohler ist, eben mit Mann oder besser noch mit einem unabhängigen Zeugen.
(Freundin etc...)
Davor "drücken" bringt gar nichts.
Und zum Arzt gehen und pauschal ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen bringt auch nichts - es sei denn Du hast eine Risikoschwangerschaft und würdest Dein Kind damit gefährden wenn Du arbeitest.
8 Wochen ist eine Zeit die durchaus auszuhalten ist.
Das fehlende Gehalt hättest Du schon längst einklagen können/müssen.
Auch dazu gibt es Verjährungsfristen.
Dir war doch damals schon klar, dass Du in den Betrieb nicht mehr zurück gehst, also hätte ich diesbezüglich längst gehandelt.
Beste Grüße und alles Gute
