Hallo,
zu meiner Situation, ich bin seid der Geburt meines Sohnes alleinerziehend. Gehe wenn die 14 Monate Elternzeit um sind, wieder arbeiten HALBTAGS vorerst, wenn es mit dem Geld langt (ansonsten wohl vollZeit wohl :( )
Meine Frage, bekomme ich vom Amt Zuschüsse noch dazu? wieviel "darf" ich dann nur verdienen? (Zuschüsse für Krippenplatz usw.)
Danke im Vorraus.
Zuschüsse? - halbtags arbeiten
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Beitrag von michaela--86 - 09.01.12 - 16:30 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 09.01.12 - 18:02 Uhr
Hallo.
In erster Linie ist der Kindsvater zum Unterhalt verpflichtet - auch für Dich.
Wenn dort nichts zu holen ist, kannst Du so viel verdienen wie Du willst - und wenn Du damit Deinen Bedarf nicht decken kannst, wird über Wohngeld/Kinderzuschlag oder Alg II aufgestockt.
Bei einem Kind unter drei Jahren, ist eine Teilzeitstelle übrigens völlig in Ordnung - und es kommt ja eh grundsätzlich darauf an, inwieweit die Betreuung gewährleistet ist.
Ob Du Zuschüsse zu den Betreuungskosten bekommst, ist meist Einkommen abhängig - die Staffelungen sind von Kommune zu Kommune verschieden. Infos bekommst Du dazu beim Jugendamt oder Familienbüro (eine Abteilung des Jugendamtes, wenn es diese explizit bei Euch gibt). Auch die Träger der Krippen und Kindergärten haben diese Tabellen oft vorliegen.
LG
Beitrag von babylove05 - 09.01.12 - 18:15 Uhr
Hallo
es kommt drauf an was für zuschüsse du beantragst , und vorallem was du verdienst .
Zuschüsse für kinderesbetreung kannst du benatragen , und die werden auch sicher bewilligt ( zumindest hier liegt die einkommens grenze recht weit unten ) .
dann kannst du schauen ob du Wohngeld bekommst , oder eben gegebenenfalls aufgestocketes ALG2 .
Wieviel du verdienen darfst , soviel du willst , aber wenn es eben "zuviel" ist dann wirst du wenniger oder keine Bezuschussung bekommen .
Am besten machst du dir mal ein termin bei Profamilia , Caritas oder der gleichen , dort wird dir sicher weiter geholfen und du erfährst wo dir was zusteht ...
Ausserdem kommt es natrülich auch auf den Unterhalt an den du bekommst . Das wird auch alles als "Einkommen" mit einberechnet
Lg Martina
Beitrag von manavgat - 09.01.12 - 19:11 Uhr
Du hast einen Anspruch auf ALG2 und kannst auch weiterhin Teilzeit arbeiten, mindestens bis der Kleine 3 ist, wenn die Betreuung danach nicht für Vollzeit ausreicht, auch darüber hinaus.
Für die Betreuung kannst Du einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Jugendamt stellen.
Wovon lebst Du denn jetzt?
Gruß
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 10.01.12 - 10:47 Uhr
Du darfst - wie jeder andere auch - soviel arbeiten und verdienen, wie Du kannst.
Zuschüsse bekommst Du in erster Linie vom Vater Deines Kindes, zumindest, bis er 3 Jahre alt ist und Du wieder Vollzeit arbeiten kannst.
Gruß,
W
